Freiversuch - wie muss ich mir das vorstellen?

Dr Franke Ghostwriter
wie erkenne ich, ob es sich um den freiversuch handelt? steht das im prüfungsergebnis? muss der extra beantragt werden? wie sieht es aus mit der studiendauer? muss man da nicht halbwegs im ablauf liegen und darf nicht schon im 100. fachsemester sein?
viele grüße
 
unter dem "Freiversuch" versteht man, dass du im Diplomstudiengang eine bereits bestandene Klausur im direkt folgenden Semester erneut schreiben kannst. Hast du z.B. eine Klausur im SS 2011 bestanden, ist der Freiversuch NUR im WS 2011/12 möglich. Die bessere Klausur wird dann gewertet. Du musst den Freiversuch nicht beantragen, sondern dich lediglich erneut zu der bestandenen Klausur anmelden.

Die Studiendauer im Diplomstudiengang ist durch das Auslaufen dieses Studienfachs begrenzt. Man kann diesen Studiengang bis spätestens 2020 abschließen. In welchem Semester du dann bist, ist unerheblich. 😉

Gruß
 
danke für deine antwort.
ich meinte, dass in der prüfungsordnung fristen zu finden sind, das heisst für mich, dass wohl bei überschreitung dieser studiendauern kein freiversuch mehr zu bekommen ist, oder? und wie merkt man nun dass man einen hat? nicht dass ich plane alle versuche auszureizen 🙂 aber manchmal könnte es ja sein, dass man froh um einen weiteren versuch ist. früher gab es ja pluszeiten für kinder, die haben dann die regelstudienzeit verlängert. zählen die nun auch rein, ich merke schon, hätte mich ein bisschen beeilen sollen :confused
 
Wie gesagt: den Diplomstudiengang WiWi kannst du bis 2020 abschließen (s. https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/diplom/ ). Das dürfte also machbar sein, auch wenn du im Studium noch nicht weit fortgeschritten sein solltest. 😉 Bei Überschreitung dieser Studiendauer ist nicht nur kein Freiversuch mehr zu bekommen, sondern der Abschluss "Diplom" ist dir verwehrt. Du müsstest dann im Bachelor "weitermachen" und dir dann die bereits erbrachten Prüfungsleistungen anrechnen lassen.

Zum Freiversuch (s. https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/pruefungen/klausuren/freiversuch.shtml ):
Du kannst jede Klausur im Hauptstudium MAXIMAL viermal schreiben. Wenn du sie also bei den ersten drei Versuchen nicht bestanden haben solltest, hast du auch keinen zusätzlichen Freiversuch. Sobald du eine Klausur aber bestehst, kannst du sie nur EINMAL und zwar NUR im darauffolgenden Semester wiederholen (Freiversuch). Nehmen wir also an, du bestehst eine Klausur im dritten Anlauf, dann kannst du sie noch ein viertes Mal schreiben. Bestehst du hingegen direkt im ersten Versuch, kannst du den Freiversuch im folgenden Semester für einen zweiten Verbesserungs-Versuch nutzen und danach NICHT MEHR.
Wie man merkt, ob man einen Freiversuch hat? Dafür musst du nur wissen, ob du die betreffende Hauptstudiums-Klausur im letzten Klausur-Termin bestanden hast.

Pluszeiten für Kinder dürften keine Rolle mehr spielen, da der Studiengang ja ausläuft. Da bleibt also kein Spielraum für individuelle Ausnahmen.

Du solltest aber auch bedenken, dass dir bis zum Stichtag 2020 noch rund 9 Jahre bleiben. Das entspricht 18 Semestern, also der Regelstudienzeit eines Teilzeitstudenten im Diplomstudiengang II. Und da du mindestens seit 2007 immatrikuliert sein musst und daher schon die ein oder andere Prüfung hinter dich gebracht haben solltest, solltest du dich nicht zu sehr unter Druck setzen. Sei einfach froh, dass du noch 9 Jahre Zeit hast. 🙂

Gruß
 
Wie wärs, wenn du einfach im Prüfungsamt nachfragst? Wenn du im Forum fragst, und die Antwort nicht glaubst (nicht sooo unvernünftig, hier kann man auch immer mal ne falsche Antwort kriegen), dann frag im Prüfungsamt nach, dann weißt du es aus erster Hand.
 
das werd ich machen, hätte ja sein können, dass das schon mal jemand hatte. irgendwie dachte ich,dass das man den freiversuch im prüfungsportall erkennen könnte. für alle, die nachlesen möchten, es geht um den § 26...
 
Also ich hatte dieses Semester einen Freiversuch gemacht und bin auch über die Prüfungsordnung gestolpert. Ich hatte damals auch beim Prüfungsamt angerufen und die nette Dame meinte, ich kann die dort genannten Fristen galant überlesen! Welche Auskunft hast du denn bekommen?
 
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