Freiwillig belegte Kurse

Dr Franke Ghostwriter
alle,

belegt Ihr eigentlich nur die Kurse, die laut Studienordnung vorgeschrieben sind oder auch noch andere?

Ich bin vielseitig interessiert 😀 und habe schon während meines ersten Studiums an einer Präsenzuni Veranstaltungen in Geschichte besucht. Das fand ich erstens interessant und zweitens entspannend, weil ich dort keinen Schein brauchte. 😛 Diese Tradition habe ich nun an der Fernuni wieder aufgegriffen und mir schon das ein oder andere Geisteswissenschaftliche bestellt. Letztes Semester habe ich mich mit einer Einführung in Kants "Kritik der reinen Vernunft" beschäftigt; ich fand das Skript echt gut und habe jetzt tatsächlich etwas verstanden und kann damit angeben, denn der gute Kant ist ja nicht völlig trivial. 😎

In meinem ersten Studium (Mathematik) war es auch durchaus üblich im Hauptstudium mehr zu machen als notwendig, weil irgendwie alles intesessant war.

Wie seht Ihr das?

Grüße
Klara
 
Vollzeit- und Teilzeitstudenten können alle Kurse der Fernuni belegen, die meisten auch abschließen. Dasselbe würde ich auch dir empfehlen. Vielleicht entscheidest du dich später dazu, noch einmal zu studieren. Die bestandenen Kurse kannst du dir dann anrechnen lassen.
 
Das ist ja mal ne richtig gute Idee. 🙂
Habe schonmal dran gedacht evtl. ein paar Kurse von ReWi zu belegen.

Weiß denn jemand ob ich die auch abschließen darf, so dass ich einen Schein erhalte? Habe irgendwie noch im Hinterstübchen den Gedanken, dass irgendwas war .. auch wegen der Zulassungsbeschränkung...?!

LG
Lydia
 
Keine Ahnung, wie das in Recht ist, bei BaPO habe ich die Info bekommen, man könnte das Modul 1.1 und 1.3 regulär mit einer Hausarbeit abschließen und diese Leistungen dann auch anerkannt bekommen. Daraus schließe ich mal, das das in den anderen BaPO-Kursen nicht geht. Teste nächstes Semester mal 1.1 und schreibe mich bei Gefallen dann -sozusagen als "Hobby" - ein.
 
alle,

ich dachte gar nicht mal daran, einen Kurs mit einem Schein abzuschliessen, sondern ihn einfach "nur so" aus Interesse zu machen. Ich glaube nicht, dass ich nach dem BWL-Studium noch ein weiteres Studium abschliessen möchte. Aber auch wenn an der Fernuni Geld für die Kurse zu bezahlen ist, sind sie im Vergleich zu privatwirtschaflich angebotenen, mega-günstig. 🙂

Als Fernunistudent kann man meines Wissens sämtliche Kurse der Fernuni belegen und - sofern der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist - auch Scheine machen. Wie's mit (Vor)Diplomsklausuren ist, weiss ich nicht.

Gruß
Klara
 
dielydi schrieb:
Das ist ja mal ne richtig gute Idee. 🙂
Habe schonmal dran gedacht evtl. ein paar Kurse von ReWi zu belegen.

Weiß denn jemand ob ich die auch abschließen darf, so dass ich einen Schein erhalte? Habe irgendwie noch im Hinterstübchen den Gedanken, dass irgendwas war .. auch wegen der Zulassungsbeschränkung...?!

LG
Lydia

Hallo Lydia,

aus dem ReWi-Bereich kannst Du zumindest die Rechts-Kurse von BOL nicht mit Klausur abschließen, dazu musst Du eingeschrieben sein. Aber belegen kannst Du sie auch und die EAs machen, die kannst Du Dir dann bei späterer einschreibung/Zulassung anrechnen lassen und somit dann gleich die Klausur schreiben 😉.
Wie es sich mit anderen Rechts-Kursen (Zusatzstudiengang etc) verhält, kann ich Dir leider nicht sagen.
 
Yngve schrieb:
Na ja, man könnte auch einfach ein gutes (Sach-)Buch lesen, oder 😉)
Der Unterschied kann darin bestehen, dass man mit Belegung und erfolgreichem Abschluss eines Kurses vielleicht ein zusätzliches Stück Papier in die Hand bekommt, mit dem man vielleicht den einen oder anderen Personalchef beeindrucken kann.
 
Kerstin,
danke für die Info. 🙂

Ein Schein in den Händen halten zu können wäre mir allerdings viel lieber... auch im Hinblick auf Markus seine Aussage.
Vor allem könnte mir des Job mäßig echt was bringen. Naja, schade!
 
dielydi schrieb:
Ein Schein in den Händen halten zu können wäre mir allerdings viel lieber... auch im Hinblick auf Markus seine Aussage.
Vor allem könnte mir des Job mäßig echt was bringen. Naja, schade!

Schreib dich doch einfach parallel für den LL.B ein, wenn du sowieso Rechtskurse vom BoL belegen willst.
 
Hmmmmmmm, hört sich gut an die Idee! 🙂

Aber wie würde das denn Abrechnungstechnisch gemacht werden?
Kommen dann höhere Kosten auf mich zu? Oder auch nur wie jetzt als normaler Teilzeit Student?
 
dielydi schrieb:
Aber wie würde das denn Abrechnungstechnisch gemacht werden?
Kommen dann höhere Kosten auf mich zu? Oder auch nur wie jetzt als normaler Teilzeit Student?

Die Höhe der Verwaltungsgebühr bleibt gleich. Der Resst berechnet sich wie immer an der Anzahl der SWS. Mehrkosten im eigentlichen Sinn entstehen dir keine.
 
Danke Benedikt! 😀

Stellt sich mir noch eine Frage: Muss ich mich für den Studiengang Rewi dann auch einschreiben wie damals für Wiwi?
Falls ja, kann ich des ja erst wieder zum WS 06/07, da ja die Einschreibefristen im allgemeinen schon vorbei sind.

Liebe Grüße & einen schönen Tag
 
dielydi schrieb:
Stellt sich mir noch eine Frage: Muss ich mich für den Studiengang Rewi dann auch einschreiben wie damals für Wiwi?
Falls ja, kann ich des ja erst wieder zum WS 06/07, da ja die Einschreibefristen im allgemeinen schon vorbei sind.

Für's Sommersemester klappt das leider nicht mehr. Zum Wintersemester schreibst du dich schriftlich mit dem Rückmeldeformular gleichzeitig für den LL.B ein. Wegen dem NC in Rewi muss die Rückmeldung allerdings schon bis zum 15.7. bei der Uni angekommen sein.
 
Warum seht Ihr das eigentlich so materialistisch? Ich mache die freiwilligen Kurse nicht um hinterher mehr Geld zu bekommen. Es interssiert auch keinen meiner Kunden, ob ich Kant kenne oder weiß welcher deutsche König den Gang nach Canossa antreten musste. Ich finde es aber wichtig, nicht völlig betriebsblind zu werden und sein Fach als das einizg wahre und richtige anzusehen und allen anderen nur einen minderen Status zuzuerkennen.

(Einige Mathematiker neigen dazu, bei Wiwis der Fernuni ist mir das noch nicht aufgefallen.)

Klara
 
Es ist ja gar nichts dagegen einzuwenden, Kurse nach Lust und Laune zu lesen. Nur ich finde, wenn man sie schon mal belegt hat, kann man sie auch gleich abschließen. Soviel Mehrarbeit sind bspw. die 120 Minuten Schreibarbeit nun auch nicht. Wenn die Note ohnehin nur sekundär zählt, braucht man im allgemeinen auch keine aufwendige Vorbereitung. 🙂

Falls man dann irgendwann doch auf auf die Idee kommen sollte, nochmal zu studieren und genau den Studiengang belegen will, kann man sich die bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen, was das Studium ncht nur verkürzt, sondern auch verbilligt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man sich in den Allerwertesten beißen könnte, wenn man wirklich komplett alles nochmal machen müsste......
 
Was erwartest Du, hier sind doch fast alles WIWIS 😉)
Aber mal im Ernst, ich lerne/lese ganz anders, wenn ich weiß, darin "muß" ich eine Prüfung ablegen. Bleibt einfach mehr hängen. Außerdem könnte ich mir gut vorstellen, nochmal "just for fun" einen anderen Studiengang zu studieren, schließe mich da Benedikt an.
 
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