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Fremde Verbindlichkeiten

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bin gerade dabei für die Klausur zu lernen, und bin dabei über eine Formulierung gestoßen, die mir nicht ganz klar ist. Vielleicht könnt ihr mir ja da weiterhelfen.

Es handelt sich um Folgendes:
"Sicherungsübereignungen und -abtretungen sind, soweit sie für fremde Verbindlichkeiten erfolgen, unter der Bilanz zu vermerken"

Was genau ist bitte mit "für fremde Verbindlichkeiten" gemeint?
Kann mir das vielleicht jeman näher erläutern?

Liebe Grüße,

Carina
 
Dr Franke Ghostwriter
Das ist ähnlich wie bei einer Bürgschaft. Hier bürgt der Bürge mit seinem Namen dafür, dass eine fremde Verbindlichkeit erfüllt wird. Durch die Sicherungsübereignung wird die Werthaltigkeit eines eventuellen Schuldeintritts nur noch erhöht.

Gruß
Stefan
 
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