Frist für Widerruf

Dr Franke Ghostwriter
Ich bearbeite gerade folgende Frage:

Frist für Widerruf nach §355:

A) beträgt bei Fehlen der Widerrufsbelehrung 6 Monate

B) beträgt bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 2 Wochen

C) beginnt in jedem Fall im Zeitpunkt der Mitteilung einer
Widerrufsbelehrung

D) Endet bei Fehlen der Widerrufsbelehrung nicht

E) beträgt, wenn die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgt 4 Wochen?

Lösung:

A ist falsch da ohne Belehrung die Frist erst gar nicht beginnt zu laufen
und auch nicht enden kann

B ist richtig

C ist falsch hier stört mich das "in jedem Fall" da bei Lieferung die Frist
erst bei Eingang der Ware beginnt

D ist richtig siehe Begründung A, ohne

E ist falsch müsste 1 Monat betragen


Lieg ich mit meinen Begründungen richtig und nur B und D sind richtig?
 
Oben