• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Fristberechnungen

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Wann endet die "Woche" ?

Dem AN wurde während der Probezeit gekündigt. Arbeitsvertraglich ist als Kündigungserklärungsfrist während der Probezeit vereinbart, "2 Wochen zum Wochenende". Die fristwahrende schriftliche Kündigung ging an einem Freitag zu.

Endet das Arbeitsverhältnis nun 2 Wochen später am Freitag, Samstag oder Sonntag ?

Wie ist die Vergütung zu berechnen ?
 
Dr Franke Ghostwriter
Interessante Frage, oder ?

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Mindestbestimmung, § 622 III. Die Norm bestimmt eine Kündigungserklärungsfrist von zwei Wochen, einen Kündigungstermin schreibt sie nicht vor. Eine am Mittwoch zugegangene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis somit zum Mittwoch zwei Wochen später, §§ 188 II, 187 I. Auch eine am Samstag zugegangene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis am Samstag zwei Wochen später, § 197 ist nicht anwendbar.

Die arbeitsvertragliche Verkürzung der gesetzlichen Mindestfrist hat keine Wirkung, die Vereinbarung einer längeren Frist ist wirksam.

Bedeutet die Klausel "zwei Wochen zum Wochenende" nun eine Verkürzung, eine Verlängerung oder besteht gar kein Unterschied zur gesetzlichen Regelung ?

Dazu wäre es interessant zu wissen, an welchem Tag "Wochenende" ist.

Im Gesetz finde ich dazu keine Bestimmung, vielleicht kann aber § 192 analog herhalten ? "Ende des Monats" bedeutet danach "letzter Tag des Monats". Also bedeutet "Wochenende" soviel wie "Ende der Woche" und somit "letzter Tag der Woche" ? Letzter Tag der Woche ist nach allgemeiner Ansicht außerdem der Sonntag.

Auslegung würde - wenn das alles stimmt - ergeben, daß als Kündigungserklärungsfrist zwei Wochen zum letzten Tag der Woche vereinbart sind. Die Vereinbarung wäre im konkreten Fall günstiger als die gesetzliche Regelung, denn diese würde das Arbeitsverhältnis am Freitag enden lassen, jene erst am Sonntag.

Also müßte der Arbeitgeber das Entgelt auch so berechnen, daß der Smstag und der Sonntag noch vergütet werden, sofern sich daraus wegen der Art der Entgeltvereinbarung (Stundenlohn oder fixes Monatsgehalt) überhaupt ein Unterschied ergibt ?

Kann man das so sehen, ist die Auslegung zwingend oder gibt es eine andre vertretbare Auslegungsmöglichkeit ??
 
Oben