Gehaltsvorschuss kein aktiver RAP?

Dr Franke Ghostwriter
jetzt hab ich mal ne Frage, bei der ich hoffe, dass sie nicht allzublöd ist und ich wieder mal den Wald vor lauter Bäumen nicht seh:

Kann mir mal jemand erklären, warum der Gehaltsvorschuss eines Unternehmens an einen Angestellten als sonstige Forderung (158/113) verbucht wird?

M.E. ist das ein aktiver RAP (zumindest, wenn das UN im Dezember Vorschuss auf den Januar gibt), da ich ja dem Angestellten jetzt was zahlen muss, er aber die Leistung erst später (im nächsten Jahr) erbringt....

Danke schon mal im voraus,
Jen.
 
Ein Angestellter schuldet keine Leistung (sondern, wenn man es ganz böse formuliert: Anwesenheit). Die Leistung eines Angestellten ist auch kein messbares Gut.
Ein Vorschuss ist wie ein Kredit, den die Firma gewährt. Demnach ist Barvermögen abgeflossen, dass irgendwann wieder zufließt.
 
Also meiner persönlichen Meinung ist die Arbeit des Mitarbeiters schon eine Leistung, die er erbringen muss... Auslegungssache also, wenn ich den Jahresabschluss mach???

Mal abgesehen vom Jahresabschluss - wenn ich als Unternehmer meinem Angestellten z.B. im Mai einen Vorschuss auf sein nächstes Monatsgehalt zahl, könnt ich das doch auch direkt auf 430 buchen oder etwa nicht????

:gruebel
 
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