Gerichtliche Vertretung

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe mal eine Frage: Wenn mich ein Unternehmen als Bachelor of Laws oder auch Master of Laws einstellt, darf ich die Firma dann vor Gericht vertreten und auch selbst Prozesse für die Firma führen?

Ich denke vor den Zivilgerichten nicht allerdings vor den Arbeitsgerichten uneingeschränkt oder?
 
ich vertrete meinen Arbeitgeber (juristische Person des ÖR) regelmäßig vor Gericht, jedenfalls erstinstanzlich. In den jeweiligen Prozessordnungen (z. B. § 79 ZPO, § 67 VwGO) ist geregelt, dass Beschäftigte des Beteiligten als Bevollmächtigte vertretungsbefugt sind.
 
Hallo, ich vertrete meinen Arbeitgeber (juristische Person des ÖR) regelmäßig vor Gericht, jedenfalls erstinstanzlich. In den jeweiligen Prozessordnungen (z. B. § 79 ZPO, § 67 VwGO) ist geregelt, dass Beschäftigte des Beteiligten als Bevollmächtigte vertretungsbefugt sind.

Darfst du denn auch selbst Prozesse führen, also Klage einreichen usw.?
 
Also wenn wir mal der Kläger sind, erstelle ich die Schriftsätze, die der Dienststellenleiter unterschreibt (das ist aber eine Frage der internen Regelung, das könnte sicher auch in Vertretung ein Sachbearbeiter). Zur mündlichen Verhandlung fahre ich dann mit einer schriftlichen Vollmacht.
 
Also wenn wir mal der Kläger sind, erstelle ich die Schriftsätze, die der Dienststellenleiter unterschreibt (das ist aber eine Frage der internen Regelung, das könnte sicher auch in Vertretung ein Sachbearbeiter). Zur mündlichen Verhandlung fahre ich dann mit einer schriftlichen Vollmacht.

vielen dank für die schnelle antwort!
 
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