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Daria
Gerichtsurteil: Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf
GERICHTSURTEIL
[SIZE=+1]Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf
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Für den Juristenberuf ist ein Bachelor-Abschluss wenig wert, befanden Hamburger Richter. Ein Jurastudent hatte auf die Entwertung seines akademischen Grades selbst gedrängt - nur so kann er weiter Bafög bekommen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.
Am Bachelor-Abschluss führt in Zukunft kein Weg vorbei. So viel steht fest, seit sich die europäischen Bildungsminister im Jahr 1999 darauf verständigten, Hochschulabschlüsse europaweit zu vereinheitlichen. Doch was sind die neuen Abschlüsse wirklich wert für den Berufseinstieg? Ein Gerichtsurteil stiftet jetzt zusätzliche Verwirrung.
Der Bachelor der privaten Bucerius Law School in Hamburg sei kein berufsqualifizierender Abschluss, stellte das Hamburger Verwaltungsgericht fest (Aktenzeichen: 2 K 5689/04). Er befähige nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit", jedenfalls nicht "zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne" - auch wenn im Einzelfall bereits nach erfolgreichem Bestehen der Bachelor-Prüfung eine Einstellung in der freien Wirtschaft möglich sei.
Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung, wie die Richter betonten. Es betrifft auch viele andere Studenten. Geklagt auf die Entwertung des eigenen akademischen Grades hatte ein 24-jähriger Jurastudent, der zuletzt den Bafög-Höchstsatz von 530 Euro monatlich erhalten hatte, wie die "Zeit" berichtet. Doch nach seiner Bachelor-Prüfung hatte das Studentenwerk die Förderung eingestellt. Begründung: Der Student besitze ja jetzt einen Abschluss. Und das Bafög werde nur gezahlt, wenn sich an den Bachelor ein Masterstudium anschließt.
An der Bucerius Law School erwirbt jeder Student auf dem Weg zum ersten und zweiten Staatsexamen automatisch den "Bachelor of Law" - nicht einmal durch eine gesonderte Prüfung, sondern durch studienbegleitende Leistungspunkte in den ersten drei Jahren. Einen Stellenmarkt für Absolventen mit diesem Titel gebe es nicht, der Bachelor sei nur eine Zwischenstation, argumentierte der Student. Sein Studienziel sei aber Rechtsanwalt. Zudem habe er bei Studienbeginn auf die Ausbildungsförderung vertraut.
Für typischen Juristenjob ungeeignet
Die Verwaltungsrichter folgten den Argumenten des Klägers. "Das Urteil gilt nur für Jura", schränkte Angelika Hussmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, ein. "Ein Bachelor reicht für einen typisch juristischen Beruf eben nicht aus."
"Wir sollten uns davor hüten, den Studierenden mit einem juristischen Bachelor falsche berufliche Hoffnungen zu machen", hatte etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries noch im September betont. Nach geltendem Recht sei die Rechtsberatung nur besonders qualifizierten Personen vorbehalten, also von Bachelor-Absolventen nicht zu leisten.
Das Hamburger Urteil bedeutet Wasser auf die Mühlen des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), der gemeinsam mit Berufsverbänden gegen die Bachelor-Einführung in den Rechtswissenschaften opponiert und ein grelles Horrorszenario von 20.000 arbeitslosen Bachelor-Juristen binnen drei Jahren entwarf. Der DHV bezeichnet den Bachelor in einigen Studiengängen als "Irrweg" - nicht nur in Jura, auch in Medizin und den Lehramts-Fächern.
Die Bucerius Law School begrüßte das Urteil. "Das Staatsexamen ist immer noch der entscheidende Abschluss für die klassischen juristischen Berufe", so Geschäftsführer Markus Baumanns. "Es ist gut, dass dies das Gericht auch so anerkannt hat und den Bafög-Empfängern weiterhin Förderung ermöglicht." An der Bucerius Law School erhalten 17 Prozent der Studenten Bafög.
Das Studentenwerk kündigte an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen - notfalls durch alle Instanzen. Dafür habe man die Rückendeckung des Bundesbildungsministeriums.
An der Universität Hamburg soll die Einführung des Bachelor-Abschlusses im Fach Jura aufgeschoben werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Doch das Urteil könnte noch weitere Kreise ziehen, lässt sich doch die Sichtweise der Hamburger Richter auch auf alle anderen Fächer mit Staatsexamen als Abschluss übertragen. Wo die Bafög-Ämter bei Medizin- und Lehramtstudenten ähnlich wie in Hamburg reagieren, ist ebenfalls eine juristische Klärung fällig.
Der Hamburger Jurastudent muss unterdessen weiter auf das Bafög warten - laut "Zeit" hat das Studentenwerk ihm noch nichts überwiesen.
https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,383329,00.html
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[SIZE=+1]Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf
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Für den Juristenberuf ist ein Bachelor-Abschluss wenig wert, befanden Hamburger Richter. Ein Jurastudent hatte auf die Entwertung seines akademischen Grades selbst gedrängt - nur so kann er weiter Bafög bekommen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.
Am Bachelor-Abschluss führt in Zukunft kein Weg vorbei. So viel steht fest, seit sich die europäischen Bildungsminister im Jahr 1999 darauf verständigten, Hochschulabschlüsse europaweit zu vereinheitlichen. Doch was sind die neuen Abschlüsse wirklich wert für den Berufseinstieg? Ein Gerichtsurteil stiftet jetzt zusätzliche Verwirrung.
Der Bachelor der privaten Bucerius Law School in Hamburg sei kein berufsqualifizierender Abschluss, stellte das Hamburger Verwaltungsgericht fest (Aktenzeichen: 2 K 5689/04). Er befähige nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit", jedenfalls nicht "zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne" - auch wenn im Einzelfall bereits nach erfolgreichem Bestehen der Bachelor-Prüfung eine Einstellung in der freien Wirtschaft möglich sei.
Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung, wie die Richter betonten. Es betrifft auch viele andere Studenten. Geklagt auf die Entwertung des eigenen akademischen Grades hatte ein 24-jähriger Jurastudent, der zuletzt den Bafög-Höchstsatz von 530 Euro monatlich erhalten hatte, wie die "Zeit" berichtet. Doch nach seiner Bachelor-Prüfung hatte das Studentenwerk die Förderung eingestellt. Begründung: Der Student besitze ja jetzt einen Abschluss. Und das Bafög werde nur gezahlt, wenn sich an den Bachelor ein Masterstudium anschließt.
An der Bucerius Law School erwirbt jeder Student auf dem Weg zum ersten und zweiten Staatsexamen automatisch den "Bachelor of Law" - nicht einmal durch eine gesonderte Prüfung, sondern durch studienbegleitende Leistungspunkte in den ersten drei Jahren. Einen Stellenmarkt für Absolventen mit diesem Titel gebe es nicht, der Bachelor sei nur eine Zwischenstation, argumentierte der Student. Sein Studienziel sei aber Rechtsanwalt. Zudem habe er bei Studienbeginn auf die Ausbildungsförderung vertraut.
Für typischen Juristenjob ungeeignet
Die Verwaltungsrichter folgten den Argumenten des Klägers. "Das Urteil gilt nur für Jura", schränkte Angelika Hussmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, ein. "Ein Bachelor reicht für einen typisch juristischen Beruf eben nicht aus."
"Wir sollten uns davor hüten, den Studierenden mit einem juristischen Bachelor falsche berufliche Hoffnungen zu machen", hatte etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries noch im September betont. Nach geltendem Recht sei die Rechtsberatung nur besonders qualifizierten Personen vorbehalten, also von Bachelor-Absolventen nicht zu leisten.
Das Hamburger Urteil bedeutet Wasser auf die Mühlen des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), der gemeinsam mit Berufsverbänden gegen die Bachelor-Einführung in den Rechtswissenschaften opponiert und ein grelles Horrorszenario von 20.000 arbeitslosen Bachelor-Juristen binnen drei Jahren entwarf. Der DHV bezeichnet den Bachelor in einigen Studiengängen als "Irrweg" - nicht nur in Jura, auch in Medizin und den Lehramts-Fächern.
Die Bucerius Law School begrüßte das Urteil. "Das Staatsexamen ist immer noch der entscheidende Abschluss für die klassischen juristischen Berufe", so Geschäftsführer Markus Baumanns. "Es ist gut, dass dies das Gericht auch so anerkannt hat und den Bafög-Empfängern weiterhin Förderung ermöglicht." An der Bucerius Law School erhalten 17 Prozent der Studenten Bafög.
Das Studentenwerk kündigte an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen - notfalls durch alle Instanzen. Dafür habe man die Rückendeckung des Bundesbildungsministeriums.
An der Universität Hamburg soll die Einführung des Bachelor-Abschlusses im Fach Jura aufgeschoben werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Doch das Urteil könnte noch weitere Kreise ziehen, lässt sich doch die Sichtweise der Hamburger Richter auch auf alle anderen Fächer mit Staatsexamen als Abschluss übertragen. Wo die Bafög-Ämter bei Medizin- und Lehramtstudenten ähnlich wie in Hamburg reagieren, ist ebenfalls eine juristische Klärung fällig.
Der Hamburger Jurastudent muss unterdessen weiter auf das Bafög warten - laut "Zeit" hat das Studentenwerk ihm noch nichts überwiesen.
https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,383329,00.html