Gerichtsurteil Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf

D

Daria

Dr Franke Ghostwriter
Gerichtsurteil: Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf

GERICHTSURTEIL

[SIZE=+1]Bachelor qualifiziert nicht für den Beruf
[SIZE=-1]
Für den Juristenberuf ist ein Bachelor-Abschluss wenig wert, befanden Hamburger Richter. Ein Jurastudent hatte auf die Entwertung seines akademischen Grades selbst gedrängt - nur so kann er weiter Bafög bekommen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.



Am Bachelor-Abschluss führt in Zukunft kein Weg vorbei. So viel steht fest, seit sich die europäischen Bildungsminister im Jahr 1999 darauf verständigten, Hochschulabschlüsse europaweit zu vereinheitlichen. Doch was sind die neuen Abschlüsse wirklich wert für den Berufseinstieg? Ein Gerichtsurteil stiftet jetzt zusätzliche Verwirrung.



Der Bachelor der privaten Bucerius Law School in Hamburg sei kein berufsqualifizierender Abschluss, stellte das Hamburger Verwaltungsgericht fest (Aktenzeichen: 2 K 5689/04). Er befähige nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit", jedenfalls nicht "zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne" - auch wenn im Einzelfall bereits nach erfolgreichem Bestehen der Bachelor-Prüfung eine Einstellung in der freien Wirtschaft möglich sei.

Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung, wie die Richter betonten. Es betrifft auch viele andere Studenten. Geklagt auf die Entwertung des eigenen akademischen Grades hatte ein 24-jähriger Jurastudent, der zuletzt den Bafög-Höchstsatz von 530 Euro monatlich erhalten hatte, wie die "Zeit" berichtet. Doch nach seiner Bachelor-Prüfung hatte das Studentenwerk die Förderung eingestellt. Begründung: Der Student besitze ja jetzt einen Abschluss. Und das Bafög werde nur gezahlt, wenn sich an den Bachelor ein Masterstudium anschließt.

An der Bucerius Law School erwirbt jeder Student auf dem Weg zum ersten und zweiten Staatsexamen automatisch den "Bachelor of Law" - nicht einmal durch eine gesonderte Prüfung, sondern durch studienbegleitende Leistungspunkte in den ersten drei Jahren. Einen Stellenmarkt für Absolventen mit diesem Titel gebe es nicht, der Bachelor sei nur eine Zwischenstation, argumentierte der Student. Sein Studienziel sei aber Rechtsanwalt. Zudem habe er bei Studienbeginn auf die Ausbildungsförderung vertraut.

Für typischen Juristenjob ungeeignet

Die Verwaltungsrichter folgten den Argumenten des Klägers. "Das Urteil gilt nur für Jura", schränkte Angelika Hussmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, ein. "Ein Bachelor reicht für einen typisch juristischen Beruf eben nicht aus."

"Wir sollten uns davor hüten, den Studierenden mit einem juristischen Bachelor falsche berufliche Hoffnungen zu machen", hatte etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries noch im September betont. Nach geltendem Recht sei die Rechtsberatung nur besonders qualifizierten Personen vorbehalten, also von Bachelor-Absolventen nicht zu leisten.

Das Hamburger Urteil bedeutet Wasser auf die Mühlen des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), der gemeinsam mit Berufsverbänden gegen die Bachelor-Einführung in den Rechtswissenschaften opponiert und ein grelles Horrorszenario von 20.000 arbeitslosen Bachelor-Juristen binnen drei Jahren entwarf. Der DHV bezeichnet den Bachelor in einigen Studiengängen als "Irrweg" - nicht nur in Jura, auch in Medizin und den Lehramts-Fächern.

Die Bucerius Law School begrüßte das Urteil. "Das Staatsexamen ist immer noch der entscheidende Abschluss für die klassischen juristischen Berufe", so Geschäftsführer Markus Baumanns. "Es ist gut, dass dies das Gericht auch so anerkannt hat und den Bafög-Empfängern weiterhin Förderung ermöglicht." An der Bucerius Law School erhalten 17 Prozent der Studenten Bafög.

Das Studentenwerk kündigte an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen - notfalls durch alle Instanzen. Dafür habe man die Rückendeckung des Bundesbildungsministeriums.

An der Universität Hamburg soll die Einführung des Bachelor-Abschlusses im Fach Jura aufgeschoben werden, bis die Rechtslage geklärt ist. Doch das Urteil könnte noch weitere Kreise ziehen, lässt sich doch die Sichtweise der Hamburger Richter auch auf alle anderen Fächer mit Staatsexamen als Abschluss übertragen. Wo die Bafög-Ämter bei Medizin- und Lehramtstudenten ähnlich wie in Hamburg reagieren, ist ebenfalls eine juristische Klärung fällig.

Der Hamburger Jurastudent muss unterdessen weiter auf das Bafög warten - laut "Zeit" hat das Studentenwerk ihm noch nichts überwiesen.

https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,383329,00.html
 
Nur wegen 530 € BAFÖG dem 'Bachelor of Laws' die Berufsfähigkeit aberkennen lassen???

Ich hoffe es nicht, aber ich habe die Befürchtung, dass die Klage für den Studenten hier und auch alle anderen BoL'er ein dummes Eigentor war....... :rolleyes
 
Ich teile die Ansicht der Richter und begrüße das Urteil. Ich verstehe auch überhaupt nicht, wieso das Gegenstand einer Auseinandersetzung war.

Wenn es dies bei Medizinern gäbe, würde doch keine Frau zu einem Bachelor gehen, um sich die Brust vergrößern zu lassen. :cool
 
Man muss aber auch sehen, in welchem Zusammenhang dieses Urteil gefällt wurde, hier hat die Rechtssprechung einem Abschluss die Berufsqualifikation abgessprochen. Das ist die Theorie, wie es in der Praxis aussieht, das wissen auch die Richter nicht.

Bei diesem ganzen Hickhack bin ich doch recht froh, ein Diplom anzusteuern, da weiß die gute alte Wirtschaft wenigstens was mit anzufangen 😉.
 
Das ist wohl richtig, aber manchmal Frage ich mich schon wozu die Bachelor und Master Studiengänge eingeführt werden, wenn es sich dann doch nicht um einen Berufsqualifizierenden Abschluss handelt und man sich dann doch noch überlegen muss, wie man erstes und zweites Staatsexamen noch hinterherschiebt. Eigentlich studiere ich an der Fernuni weil ich eben noch nebenbei arbeite, aber für erstes und zweites Staatsexamen muss ich dann an eine Präsenzuni.
 
Ja, das ist ne gute Frage, warum wird es eingeführt. Keine Ahnung. Manchmal ist es doch nicht so gut, Dinge einfach zu kopieren, die sich in anderen Ländern bewährt haben.

Gruß
Silvana
 
Vielleicht sollten wir einfach nur unser Bildungssystem anpassen, denn im Rahmen der Globalisierung, brauchen wir auch internationale Abschlüsse.

Globalisierung --- ich kann das Wort nicht mehr hören.... Aber kommt Zeit kommt Rat wie man so schön sagt, es gibt immer einen Weg, man muss ihn nur finden. Bisher macht mir das Studium trotz kleinerer Rückschläge Spass, am Ende bringt es mich in jedem Fall weiter...
 
Bachelor und Master wurden eingeführt um den Austausch von Studenten und Arbeitskräften in Europa zu vereinfachen. 'Bologna' Diesen Gedanken befürworte ich sehr! Obwohl es generell möglich ist in anderen EU-Ländern zu arbeiten, ist das praktisch oft noch viel zu kompliziert...
Allerdings wären BSc und MSc nicht so meine Wahl gewesen, aber so ist das halt mit Kompromissen. (Ich meine, zB auch gut dass wir einen europäischen Führerschein haben - aber die Variante mit bis zu 7.5 t in Klasse 3 hat mir besser gefallen.)
Allerdings für Jura, finde ich die Vereinheitlichung fraglich. Ich meine mit dem deutschen BGB in England arbeiten ist wahrscheinlich sowieso illusorisch.
 
doppelpi schrieb:
Ich meine, zB auch gut dass wir einen europäischen Führerschein haben - aber die Variante mit bis zu 7.5 t in Klasse 3 hat mir besser gefallen.

Der europäische Führerschein ist ein gutes Beispiel für vollkommen nutzlosen Krimskrams. Vor Einführung konnte ich auch überall in Europa Autofahren und die Engländer haben ihre Lenkräder auch immer noch rechts. 🙂

Unabhängig von dem Urteil zeigt sich der Trend auch jetzt schon in der Praxis. Ein 35jähriger Fernstudent mit einem Bachelor-Abschluss wird wohl kaum mit einem 25jährigen Dipl.-Sonstwas konkurrieren können.

Ähnliches habe ich kürzlich in einer IT-Zeitschrift gelesen, wonach die Unternehmen eben Dipl.-Informatiker benötigen und keine Fachinformatiker (Ausbildungsberuf).

Auf der Visitenkarte oder im Telefonbuch ist der Bachelor natürlich furchtbar schick.
 
Ramona schrieb:
Das ist wohl richtig, aber manchmal Frage ich mich schon wozu die Bachelor und Master Studiengänge eingeführt werden, wenn es sich dann doch nicht um einen Berufsqualifizierenden Abschluss handelt ...

Naja... bisher gilt das Urteil ja nur für Jura. Wenn sie Bachelor und Master Studiengänge für andere Fächer einführen kann das wohl ganz anders aussehen...

Außerdem wird ja immer so schön gesagt, der Bachelor wäre mit nem Vordiplom zu vergleichen, der Master mit dem Diplom. Und nen Vordiplom ist ja nu kein berufsqualifizierenden Abschluß....
 
Daria,

bisher hab ich immer gehört, der Bachelor wäre mit dem Diplom I zu vergleichen und der Master mit dem Diplom II.

Na, bin mal gespannt, wo das hinführt 🙂.

Gruß
Silvana
 
Silvana schrieb:
bisher hab ich immer gehört, der Bachelor wäre mit dem Diplom I zu vergleichen und der Master mit dem Diplom II.

... da sieht man mal wieder, daß das auch alles noch nicht so klar ist... weiß auch nicht, was jetzt richtig ist 🙄 Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß man hier in Hamburg an der Fachhochschule seinen Bachelor in Information Engineering innerhalb von 3 Jahren machen soll, wenn das ein Diplom-Abschluß wäre
a020.gif
Und die haben uns damals erzählt, das wäre vergleichbar mit dem Vordiplom.
 
Im öffentlichen Dienst ist der Bachelor als vergleichbarer FH-Abschluss anerkannt...

Ach, übrigens - das Urteil bezog sich eindeutig auf den BoL einer privaten Hochschule...
 
Antje, das ist zwar richtig, aber da dieser - meines Wissens - staatlich anerkannt ist (deswegen ja auch BAföG), hat das wohl in diesem Fall für andere Studiengänge mit dem gleichen Abschluß an staatlichen Hochschulen die gleichen Auswirkungen (ein Abschluß bleibts ja trotzdem).
 
Zitat:
Viertens gibt es in Deutschland, wie in den anderen in die Studie einbezogenen Vergleichsländern auch, Unsicherheiten über die Chancen der universitären Bachelor-Absolventen auf dem Arbeitsmarkt. Das gilt insbesondere für Absolventen der nicht wirtschaftsnahen Fächer. Die Sorge scheint in Deutschland aber überdurchschnittlich hoch zu sein. In den für diese Studie herangezogenen Vergleichsländern ist ein entspannterer Umgang mit dieser für die nicht wirtschaftsnahen Fächer insgesamt nicht neuen Situation zu beobachten. Man geht davon aus, dass die Personalstruktur in Unternehmen eher die Angebotsstruktur und weniger eine Bedarfsstruktur reflektiert.
[...]
Folgen für Berufseinstieg und -weg der Absolventen
[...] Offen ist dagegen insbesondere die Berufseinmündung von Absolventen universitärer Bachelor-Studiengänge. Zweitens ist derzeit noch nicht genau erkennbar, inwieweit in der Privatwirtschaft Unterschiede zwischen Bachelor- und Master-Absolventen hinsichtlich der Aufstiegschancen und Karrierewege gemacht werden. Zwar wird auch den Bachelor-Absolventen ein attraktiver Berufseinstieg versprochen und darauf hingewiesen, dass alles Weitere von Leistungsbereitschaft und Bereitschaft zur Weiterbildung sowie Bewährung abhänge, doch gibt es dafür zum jetzigen Zeitpunkt noch keine empirischen Belege. [...] Alle Studien kommen zu einer recht positiven Einschätzung bezüglich der Akzeptanz und der Arbeitsmarktchancen von Bachelor-Absolventen. [...] Zusammenfassend können wir sagen, dass die Frage der Akzeptanz von Bachelor-Absolventen auf dem Arbeitsmarkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden kann. Da die Wirtschaft vorrangig Hochschulabsolventen aus einem nur verhältnismäßig kleinen Fächerspektrum aufnimmt (etwa Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurwissenschaften und von Teilen der Naturwissenschaften), bleibt die Frage für die Bachelor-Absolventen aus anderen Fächern und Fächergruppen deutlich offener. Größere Übergangsprobleme auf den Arbeitsmarkt sind für diese Absolventengruppen aber nicht neu. [...]

Aus: BMBF, 2005: Stand der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen im Bologna-Prozess sowie in ausgewählten Ländern Europas im
Vergleich zu Deutschland
https://www.bmbf.de/de/3336.php

Ich fand den Bericht ganz interessant, dort gibt es auch noch Erklärungen der Wirtschaft usw. Meine Zusammenfassung: Es gibt sehr wahrscheinlich die Möglichkeit zum Einstieg in den Beruf, nichts genaues weiss man jedoch und die Deutschen machen sich (mal wieder?) die grössten Sorgen.
 
DerFlieger schrieb:
Antje, das ist zwar richtig, aber da dieser - meines Wissens - staatlich anerkannt ist (deswegen ja auch BAföG), hat das wohl in diesem Fall für andere Studiengänge mit dem gleichen Abschluß an staatlichen Hochschulen die gleichen Auswirkungen (ein Abschluß bleibts ja trotzdem).

Mir ging es mehr um die Diskussionen, ob ein Bachelor vergleichbar mit nem Vordiplom ist und ein Master mit dem Diplom
Im öD ist der Bachelor damit wohl dem FH-Abschluss vergleichbar (mit Vordiplomen kommt man hier keinen mm weit!), der Master dann der Uni-Abschluss im herkömmlichen Sinne.
 
Antje schrieb:
Mir ging es mehr um die Diskussionen, ob ein Bachelor vergleichbar mit nem Vordiplom ist und ein Master mit dem Diplom
Im öD ist der Bachelor damit wohl dem FH-Abschluss vergleichbar (mit Vordiplomen kommt man hier keinen mm weit!), der Master dann der Uni-Abschluss im herkömmlichen Sinne.

Ok, dann versteh ich, was Du meinst.
Aber vielleicht kannst Du zu dem markierten Text noch etwas sagen - würdest Du denn sagen, daß man sonst, zumindest in der freien Wirtschaft, mit einem Vordiplom schon weiterkommt als beispielsweise mit einem IHK-Berufsabschluß? Diese Erfahrung habe ich noch nicht gemacht, aber Meinungen und/oder Erfahrungen dazu würden mich schon interessieren (auch wenn das etwas off-topic ist 😉 ).
 
DerFlieger schrieb:
Ok, dann versteh ich, was Du meinst.
Aber vielleicht kannst Du zu dem markierten Text noch etwas sagen - würdest Du denn sagen, daß man sonst, zumindest in der freien Wirtschaft, mit einem Vordiplom schon weiterkommt als beispielsweise mit einem IHK-Berufsabschluß? Diese Erfahrung habe ich noch nicht gemacht, aber Meinungen und/oder Erfahrungen dazu würden mich schon interessieren (auch wenn das etwas off-topic ist 😉 ).

Kommt sicher drauf an, was Du mit "freier Wirtschaft" meinst - der Kleinunternehmer von nebenan gibt Dir vielleicht schon nen klasse Job mit Deinem Vordiplom, aber da zählt eben einfach mehr, was man drauf hat, als was man vorweisen kann.
Bei großen Firmen ist es wohl eher vergleichbar mit dem öD - "haste nix, biste nix". Ohne Abschluss kommt man einfach nicht in gewisse "Lohnstrukturen" rein, weil die Formalien nicht stimmen...kann man drüber streiten, ob das sinnvoll ist, ändert aber nix an der Tatsache...
 
DerFlieger schrieb:
Ok, dann versteh ich, was Du meinst.
Aber vielleicht kannst Du zu dem markierten Text noch etwas sagen - würdest Du denn sagen, daß man sonst, zumindest in der freien Wirtschaft, mit einem Vordiplom schon weiterkommt als beispielsweise mit einem IHK-Berufsabschluß? Diese Erfahrung habe ich noch nicht gemacht, aber Meinungen und/oder Erfahrungen dazu würden mich schon interessieren (auch wenn das etwas off-topic ist 😉 ).


Das Vordiplom hat in der Praxis nahezu keine Bedeutung. Es trennt einzig Haupt- vom Grundstudium. Die meisten Praktikumsplätze werden erst nach dem Vordiplom vergeben, sonst hat das mal grad gar keine Bedeutung.

Ich kenne auch offen gesagt niemanden, der studiert, um ein Vordiplom zu bekommen.

Ich finde den Trend richtig und es wird sicher nicht bei diesem einzigen Urteil bleiben. Bald schon wird sich der ein oder andere Bachelor oder die ein oder andere Bachelorette 😀 Stellen erklagen wollen, die ihm/ihr bisher verschlossen waren.

Den Juristen wünsche ich, dass BoLs keine Konkurrenz werden. Den BoLs wünsche ich natürlich auch alles Gute.🙂

Zeit, die rosarote Brille abzusetzen und sich dem rauen Wind der Realität entgegenzustellen. :cool
 
Von der praktischen Seite halte ich es immernoch für die beste Entscheidung. Ich habe vor 3,5 Jahren mein Diplom für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ergattert (blanke Theorie) und mache den Bachelor jetzt nebenbei. "Hauptberuflich" Personalreferentin, sprich Arbeitsrecht. Das harmoniert wirklich super, wenn man vom Zeitfaktor mal absieht.
Also nicht entmutigen lassen von Blödis, die für Geld offensichtlich alles, oder zumindest sehr vieles machen :mad
 

Einrichtungen der Universität
Pressestelle

head-medieninfos.gif

November 2005
<< zurück
Der Bachelor und der Arbeitsmarkt

Bachelor of Laws qualifiziert für die Wirtschaft
Ein Bachelor of Laws (LL.B.) qualifiziere nicht für den Beruf, war dieser Tage zu lesen. Spiegel Online und andere Medien gaben damit ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 2 K 5689/04) verkürzt wieder. In dieser Vereinfachung ist die Aussage jedoch falsch: Für die klassischen juristischen Berufe (Richteramt, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft) qualifiziert ein Bachelor-Abschluss in der Tat nicht. Es spricht jedoch nichts gegen eine Tätigkeit als Jurist in der Wirtschaft. Das hatte auch das Hamburger Verwaltungsgericht anerkannt.
Ein solches Karriereziel verfolgen die Studierenden im rechtswissenschaftlichen Bachelor-Studiengang der FernUniversität. Der Fachbereich Rechtswissenschaft hat immer betont, dass der Bachelor-Studiengang nicht auf die Justizberufe (einschließlich Rechtsanwalt) vorbereitet. Das Studienangebot spricht vielmehr diejenigen Interessenten an, die ein praxisnahes rechtswissenschaftliches Studienangebot zur Vorbereitung auf eine Karriere als Unternehmensjurist suchen.
Gelehrt werden im stark nachgefragten Hagener Bachelor-Programm die klassischen juristischen Kerngebiete. Der Schwerpunkt liegt dabei im Wirtschaftsrecht. Zum Studienplan gehören darüber hinaus neu konzipierte Fächer wie beispielsweise Vertragsgestaltung, Verhandeln, Rhetorik und Mediation sowie wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen. Damit ist der Bachelor eine sinnvolle Alternative zur traditionellen Juristenausbildung, die allein auf die Justizberufe zielt.
Zum Hintergrund des Urteils: Geklagt hatte ein Student der Bucerius Law School in Hamburg, weil das Studentenwerk ihm nach seinem Bachelor-Abschluss kein BAFöG mehr zahlen wollte. Das Studentenwerk argumentierte, BAFöG-berechtigt sei der Student nur bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, den er mit dem LL.B. erreicht habe. Der Student dagegen führte an, sein Berufsziel sei Rechtsanwalt. Daher sei nicht der LL.B. der berufsqualifizierende Abschluss, sondern erst das Staatsexamen.
Die Hamburger Richter gaben ihm Recht. Dafür differenzierten sie zwischen „berufsqualifizierend für die klassischen juristischen Berufe“ und „berufsqualifizierend für eine Tätigkeit in der Wirtschaft“. Maßstab für den BAFöG-Bezug sei das Studienziel der Studierenden, folgerten die Richter, und nicht die Frage, ob mit einem Bachelor-Abschluss allgemein eine berufliche Tätigkeit möglich ist.

Gruss Frank
 
also ich bin neu hier und möchte mich - trotz dieses ganzen Hin und Her bezüglich des BoL - zum nächsten Semster einschreiben (ich hoffe das alles klappt und ich genommen werde!!!).
Grundsätzlich kann ich zu diesem Urteil nur sagen, dass es in Deutschland schon seit jeher schwer war Neuerungen durchzusetzen. Die meiste, die diesen Ausbildungsweg so heftig kritisieren, haben sich selber lange Zeit hinsetzen und sich an der Uni mit Jura rumschlagen müssen. Wieso sollte es andere da also leichter haben und ihnen auch noch Konkurrenz machen?
Natürlich liegt für den BoL noch einiges im argen und ich persönlich glaube, dass es die Absolventen der kommenden Jahren noch ein wenig schwerer haben werden sich zu positionieren, als diejenigen einer späteren Generation. Dennoch scheint mir die Ausbildung sehr sinnvoll, weil sie zwei sehr wichtige Kriterien nämlich Wirtschaft + Recht vereint.
Ich habe mich mit dem Thema schon ein wenig auseinandergesetzt und auch Bekannte dazu befragt. Einige davon sind selber Unternehmer. Sie jedenfalls halten diesen Weg für recht sinnvoll. Und letztlich ist der BoL, wie man weiteren Artikeln ja auch entnehmen kann, nicht darauf ausgelegt als richtiger Anwalt tätig zu werden sonder mehr als juristischer Berater in Firmen. Wobei ich gespannt bin, wie dies "irgendwann einmal" mit dem Master gehandhabt wird. Da sehe ich schon eher einmal Chancen. Ist aber meine ganz persönliche Meinung.


CU Yvonne
 
Oben