Geringw. Wirtschaftsgut

Dr Franke Ghostwriter
1.Frage
bis wieviel € ist eine Sache als geringwertiges Wirtschaftsgut anzusehen?

2. Frage
Bei einer Abschreibung mit einer Nutzungsdauer < als 5 Jahre muss der Bilanzansatz folgendermaßen lauten

(1) niedrige Afa also linear und monategenau
(2)hohe Afa also degressive Afa +Vereinfachungsregel

WARUM???? Oder stimmt das mit dem Bilanzansatz nicht??

Danke
Perry
 
Perry Mason,
zu 1) 410 Euro netto
zu 2) genau anders herum, wie Du´s geschrieben hast!
Warum machst Du das an den fünf Jahren fest?
Rechne Dir das ganze doch mal an einem Zahlenbeispiel durch.

Also Maschine 20000 Euro, Anschaffung 01.04. Abschreibung vier Jahre:
(1) Degr. Vereinfachungsregel: 20000-(20000 x 0,2) = 16000
Das heißt ich will viel abschreiben und das schmälert meinen Gewinn.
(2) Linear monatsgenau: 20000-(20000 x 0,25 x 3/4) = 16250
möglichst hohe Aktivierung, möglichst niedrige Abschreibung

Gruß
Ursula
 
Hallo Perry Mason,
zu 1) 410 Euro netto
...


Realität: FALSCH!
Fernuni: ???

Seit dem 01.01.2008 gibt es (für Unternehmen) nur noch GWG "über 150 Euro bis 1.000 Euro" (Netto!).

Für alle diese GWG gilt: Einen Sammelposten je Anschaffungsjahr bilden und auf 5 Jahre linear mit 20 % unabhängig vom Anschaffunszeitpunkt abschreiben. Zwingend!
Wenn das GWG vor Ablauf der 5 Jahre untergeht oder gestohlen wird? Egal. Es muss auf die 5 Jahre abgeschrieben werden.
 
Hundehütte

Das mit der Realität und der Fernuni ist mir auch schon aufgefallen. Aber für die Klausur ist es doch so gewünscht, nicht wahr?

Du schreibst ja ziemlich viele Beiträge hier, musst Du die Klausur noch absolvieren oder hast Du´s schon hinter Dir?

Wenn ich momentan alte Klausuren übe und mir zwei Stunden Countdown einstelle u. ohne Hilfsmittel arbeite, dann komme ich grade so auf 49%. So ärgerlich. Lauter dumme Fehler. Entweder habe ich nur Halbwissen oder falle über so blöde Stolperstellen wie Bilanzansatz null heißt eine eins eintragen...

Jedoch ist Rechnungswesen für mich Neuland. Was hast Du für eine Vorbildung?

Gruß
Ursula
 
Hallo Hundehütte

Das mit der Realität und der Fernuni ist mir auch schon aufgefallen. Aber für die Klausur ist es doch so gewünscht, nicht wahr?

Du schreibst ja ziemlich viele Beiträge hier, musst Du die Klausur noch absolvieren oder hast Du´s schon hinter Dir?

Wenn ich momentan alte Klausuren übe und mir zwei Stunden Countdown einstelle u. ohne Hilfsmittel arbeite, dann komme ich grade so auf 49%. So ärgerlich. Lauter dumme Fehler. Entweder habe ich nur Halbwissen oder falle über so blöde Stolperstellen wie Bilanzansatz null heißt eine eins eintragen...

Jedoch ist Rechnungswesen für mich Neuland. Was hast Du für eine Vorbildung?

Gruß
Ursula


Schau dir mal meine Signatur an ...

... ich kann alles und nix
 
@Perry

...ah, jetzt weiß ich was Du meinst!
Also das geht so: Die lineare Afa ist in Deinem Beispiel bei 33 1/3 Prozent. Das ist natürlich mehr, als die erlaubte degr. Afa von höchstens 20%. Deshalb hat sich die Regel hier umgedreht. Rechne das Beispiel doch mal durch, dann merkst Du es selbst!

Gruß
Uschi
 
@Perry

...ah, jetzt weiß ich was Du meinst!
Also das geht so: Die lineare Afa ist in Deinem Beispiel bei 33 1/3 Prozent. Das ist natürlich mehr, als die erlaubte degr. Afa von höchstens 20%. Deshalb hat sich die Regel hier umgedreht. Rechne das Beispiel doch mal durch, dann merkst Du es selbst!

Gruß
Uschi

Jaaaaaaaaaaaaa🙂🙂🙂
Weil die lin. Afa mehr ist, deshalb ist der Buchungsatz umzudrehen. Warum bin ich nicht selber drauf gekommen??
Hundehütte sagte mal zu mir , dass der Anlagenspiegel mit der Zuschreibung so logisch sei. Wie Recht er hat, eigentlich ist alles (fast alles) logisch aber man muss sich diese Logik von andren sagen lassen.

Aber aus Fehlern lernt man

Danke
Perry
 
Seit dem 01.01.2008 gibt es (für Unternehmen) nur noch GWG "über 150 Euro bis 1.000 Euro" (Netto!).

Für alle diese GWG gilt: Einen Sammelposten je Anschaffungsjahr bilden und auf 5 Jahre linear mit 20 % unabhängig vom Anschaffunszeitpunkt abschreiben. Zwingend!
Wenn das GWG vor Ablauf der 5 Jahre untergeht oder gestohlen wird? Egal. Es muss auf die 5 Jahre abgeschrieben werden.

Wenn dem so wäre, dann würde die Trennung in ESTR 6.13 Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter und Bildung eines Sammelpostens keinen Sinn ergeben.

Im Absatz 6 der betreffenden Richtlinie wird außerdem klargestellt, dass es sich bei dem Sammelposten i. Seite d. § 6 Abs. 2a EStG um kein Wirtschaftsgut, sondern eine reine Rechengröße handelt.

Steuerrechtlich sehe ich die Sache daher wie folgt:

Unter GWG sind m. E. lediglich die Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG zu subsumieren, d.h. AK/HK bis 150 Euro netto, nicht jedoch den Sammelposten.

Bei den Überschusseinkünften besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter mit AK/HK unter 410 Euro wie GWG zu behandeln (§ 9 Abs. 1 S.3 Nr. 7 ESTG).

Handelsrechtlich

Handelsrechtlich ist für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) keine feste Obergrenze festgelegt worden. Als mit den GoB zu vereinbarende Obergrenze werden Beträge um 800 bis 900 Euro angesehen (BeBiKo zu § 253, Rn. 275, 5. Auflage, Seite 469).

Gruß

Peter
 
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