geringwertig vs. geringstwertige WG

Dr Franke Ghostwriter
Es gibt da zwei begriffe und 2 betragsgrenzen

geringwertige wirtschaftsgüter mit einem anschaffungswert bis 410,-
und
geringstwertige wirtschaftsgüter mit einem anschaffungswert bis 60,-

ich denke bei den geringwertigen gibt es ein aktivierungswahlrecht und bei den geringstwertigen ein aktivierungsverbot

kann mir das jemand bestätigen oder erklären
 
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