geringwertige Wirtschaftsgüter

Dr Franke Ghostwriter
Ich lese gerade nochmal intensiv die Gesetzestexte nach und habe in meinem Einkommenssteuerrecht (Auflage 2008) bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern 2 Fassungen entdeckt.
§6 EStG Abs.2 alte Fassung bis Ende 07: Wirtschaftsgüter von einem einzelwert bis 410€ können ganz abgeschrieben werden.
Die neue Fassung ab 2008 sagt: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu 150€.
Was soll ich da nun nehmen, falls so etwas in der Klausur dran kommt???
 
In der Klausur wird bei jeder Aufgabe, sofern du altes Steuerrecht nehmen sollst, dabei stehen:
"Gehen Sie von der Rechtsgrundlage von 2007 aus."
So oder so ähnlich.
Das stand übrigens auch bei den EAs...
Hast du die denn bearbeitet?
 
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