Geschafft...oder?! ;

Dr Franke Ghostwriter
Geschafft...oder?! 😉

So, wir haben jetzt hoffentlich alle unsere BWL1 Klausur hinter uns...

Die Meinungen gehen ja extremst auseinander, von super-einfach über merkwürdig bis vertrackt...

Ich fand die Klausur auf jeden Fall "anders" als die vorhergehenden und mußte feststellen, dass ich mich doch etwas falsch vorbereitet hatte 🙄

Aber wollen wir mal hoffen, dass es für alle ein Erfolg war und die Sache abgehakt werden kann....in diesem Sinne eine erholsame Zeit für die, die jetzt Ruhe haben und ganz festes Daumendrücken für alle, die nochmal ran müssen 😱
 
Gehen wir mal vom Schlimmsten aus und sagen wir mal ich hätte die erforderlichen Punkte zum Bestehen der Klausur nicht erreicht.

Muss ich den Kurs wieder neu belegen oder könnte ich mich im nächsten Semester einfach wieder neu für die Klausur anmelden?

Danke schon im voraus,
Defender.
 
Defender,

du musst dich als Wiederholer für den Kurs in dem Semester anmelden, in dem du die Klausur schreiben möchtest, gesetz dem Fall, dass du sie nochmal schreiben müsstest.

Aber ich kann dir sagen, als ich letztes Jahr die Klausur geschrieben habe auch dachte, dass ich nicht bestanden hätte und was war, war doch nicht so schlimm wie ich dachte.

Also nicht gleich an das Schlimmste denken, denn es wird sicherlich nicht so schlimm sein 😉 .

Liebe Grüße
Melanie
 
Melanie.

Danke für deine Antwort. Da dies meine erste Klausur an der Fernuni war, kann ich echt schlecht einschätzen wie es gelaufen ist.

Hätte da noch eine Frage und zwar müsste ich mich nur als Wiederholer anmelden oder müsste ich dann auch wieder die EAs abgeben um mich neu für die Klausur zu qualifizieren oder reicht es einmal aus wenn man sich für eine Klausur qualifiziert hat?

Gruß,
Defender.
 
also, musst dich nur als Wiederholer zurück melden. Die einmal bestandenen EAs haben weiterhin bestand. Man sagte mir mal, dass das für 7 Semester gelten würde, aber da scheiden sich auch die Geister, wobei man das nochmal nachlesen sollte. Die Klausurzulassung bleibt aber bestehen 🙂

Man sagt aber, dass man die alten EAs nochmal machen sollte, denn eigentlich kann man dies nur als zusätzliche Hilfe sehen, denn so siehst du, wie weit du mit dem Stoff bist.

Aber wie gesagt, nicht gleich bei der ersten Klausur an das Schlimmste denken. Manchmal gibt es auch Punkte, wo man gar nicht dran gedacht hat 😛 .

So, nun muss ich mich aber noch ein bissle sammeln, denn gleich darf ich noch eine Klausur hinter mich bringen, aber dann ist es fürs erste wieder vorbei 😀

Liebe Grüße
Melanie
 
Melanie schrieb:
Hallo,

also, musst dich nur als Wiederholer zurück melden. Die einmal bestandenen EAs haben weiterhin bestand. Man sagte mir mal, dass das für 7 Semester gelten würde, aber da scheiden sich auch die Geister, wobei man das nochmal nachlesen sollte. Die Klausurzulassung bleibt aber bestehen 🙂

Man sagt aber, dass man die alten EAs nochmal machen sollte, denn eigentlich kann man dies nur als zusätzliche Hilfe sehen, denn so siehst du, wie weit du mit dem Stoff bist.

Liebe Grüße
Melanie

Man muss nicht als Wiederholer angemeldet sein, um die Klausur noch mal zu schreiben. Ist aber, wie gesagt ganz gut die EA's nochmal zu bearbeiten.
 
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