Gesetzessammlung Steuern

Dr Franke Ghostwriter
ich wollte mich mal umhören, was ihr euch so für gesetzte oder Gesetztessammlungen für die Klausur kauft.
Ich fände es nicht schlecht, wenn es eine Gesetztessammlung gäbe, wo alle gesetzte bezüglich der Steuern drin sind die man für die Klausur braucht.
Ich habe aber leider bisher noch nichts dergleichen gefunden 🙁

Vielleicht kann mir ja da einer helfen.

Lg

Carina
 
meines Wissens nach (muss nicht heissen, dass es deshalb richtig ist) gibt es das HGB nicht in Zusammenhang mit einer Gesetzessammlung.
Dagegenen gibt es haufenweise Gesetzessammlungen für Steuerrecht (z. B. Stollfuß, CH. Beck, NWB-Verlag).

Die gängigsten Werke findest du wahrscheinlich bei:
www.beck-shop.de

Es ist allerdings fraglich, ob nicht ein HGB für die Klausur ausreichend ist. Evtl. vielleicht noch ein Einkommensteuergesetz.
Die beiden Einzelgesetze dürften wesentlich günstiger sein als eine Gesetzessammlung.
Aus den anderen Gesetzen, wie z. B. Aktiengesetz brauchst du ja doch nur einzelne Paragraphen, die man nach einiger Übung der Aufgaben ohnehin auswendig anwenden kann. Diese Sachen kann man auch gut im Internet nachlesen und ausdrucken.
 
Also, nen HGB habe ich, und das AktG und GmbHG auch. Ich dachte halt nur weil bei den Sachen die man zur Prüfung mitnehmen darf halt auch die Steuergesetzte stehen.

Ich muss mal sehen.

Danke für deine Antort.

Lg

Carina
 
Also, nen HGB habe ich, und das AktG und GmbHG auch. Ich dachte halt nur weil bei den Sachen die man zur Prüfung mitnehmen darf halt auch die Steuergesetzte stehen.

Ich muss mal sehen.

Danke für deine Antort.

Lg

Carina

Mitnehmen darfst du es klar. Die Frage ist nur: BRAUCHST du die Steuergesetze auch!

Am besten du schaust mal wie die Prüfungsvorbereitung läuft, bevor du dir eine (meist leider teure) Gesetzessammlung kaufst.
Nachdem gerade in den Steuergesetzen recht häufig Änderungen auftreten musst du dir sonst u. U. wenn du wieder Steuergesetze in einem anderen Modul brauchst eine neue Sammlung kaufen. Und vielleicht kannst du dir das Geld ja auch sparen....
 
Ich sehe das genauso.

warum soll ich mir jetzt einen stress machen und alle möglichen gesetzbücher kaufen, die in bwl I angesprochen bzw. hingewisen worden ist.
ich glaube, dass dies bei diesen fach zu weit führt.
lieber alte klausuren und im fabinca üben. so prüfungsrelevant wie möglich.
wenn man das hgb in der Klausur mit hat, sollte doch reichen...

gruss stefan
 
Ja da habt ihr schon recht.

Ich weiß auch noch nicht genau ob ich die Klausur wirklich mitschreiben werde. Deshalb werde ich auch erstmal warten und dann sehen. Kommt drauf an wie ich jetzt mit meinem Lernen voran komme.

Sagt mal, wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich die eas bestanden habe, aber die Klausur erst im nächsten Semester schreiben möchte. Muss ich mich dann als Wiederholer eintragen, oder kann ich mich dann nächstes Semester einfach für die Klausuren anmelden?

Lg

Carina
 
Sagt mal, wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich die eas bestanden habe, aber die Klausur erst im nächsten Semester schreiben möchte. Muss ich mich dann als Wiederholer eintragen, oder kann ich mich dann nächstes Semester einfach für die Klausuren anmelden?
Wenn Du die EAs bestanden hast, kannst Du die Klausur auch in einem späteren Semester schreiben. Du brauchst das Fach nicht als Wiederholer belegen, kannst Dich dann einfach zur Klausur anmelden.

Es ist aber vorteilhaft, sich trotzdem als Wiederholer einzutragen, da Du dann die EAs vom neuen Semester als Übungsmaterial kriegst.
Du darft sie (mußt aber nicht) einsenden, die Zulassung bleibt auf jeden Fall erhalten, auch wenn Du die neuen EAs nicht bestehen solltest.

Die Wiederholung des Kurses kostet nix und ist bis zu 7x nacheinander kostenlos möglich (außer für Akademiestudenten - 10 € pro SWS)
sofern er nicht grundsätzlich überarbeitet wurde.
 
Na das hört sich doch nicht schlecht an. Und wenn das kostenlos ist, dann sollte man sich das wirklich überlegen.
Muss man dann auch nicht diese 20 Euro pro Semesterwochenstunde zahlen?

Und danke für die schnelle Antwort.

Lg

Carina
 
Die Wiederholung des Kurses kostet nix und ist bis zu 7x nacheinander kostenlos möglich (außer für Akademiestudenten - 10 € pro SWS)
sofern er nicht grundsätzlich überarbeitet wurde.


Ich dachte, ich darf einen Kurs nur 1x kostenlos wiederholen.
Aber habe 7 Semester Zeit die Klausur zu schreiben, wenn ich die Klausurzulassung habe.

Oder habe ich da etwas missverstanden??
Iris Elisabeth
 
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