Gewinnverteilung bei PersGes.
Auf welcher Ebene fällt denn eigentlich die Gewerbesteuer bei Personengesellschaften an? Habe ich richtig verstanden, dass
Steuerbilanzgewinn + Sondervergütungen der einzelnen Gesellschafter= Gesamtgewinn der Gesellschaft
-> dieser unterliegt der Gewerbesteuer §§ 2 +5 GewStG
-> § 7 (+§§ 8+9) GewStG = Gewerbeertrag
-> m*h (§ 11 + Gemeinde oder § 16) / 1 + m * h = GewSt-Schuld, die dann vom Gesamtgewinn abgezogen wird.
Und dann, was verteile ich denn jetzt auf die einzelnen Gesellschafter, d.h. was ist meine Ausgangsgröße zur Berechnung der ESt?
Nach § 15 (1) Nr.2 EStG die Gewinnanteile + Sondervergütungen!
So viel habe ich doch aber gar nicht mehr, da darauf schon GewSt angefallen ist. Erhält der Gesellschafter seinen Anteil abzgl. der quotal darauf entfallenden GewSt, muss aber bei der Berechnung seiner ESt nochmal dem kompletten Gewinn versteuern, unter Beachtung von § 35 EStG?
Gerade erscheint mir das so logisch - was meint ihr?
Auf welcher Ebene fällt denn eigentlich die Gewerbesteuer bei Personengesellschaften an? Habe ich richtig verstanden, dass
Steuerbilanzgewinn + Sondervergütungen der einzelnen Gesellschafter= Gesamtgewinn der Gesellschaft
-> dieser unterliegt der Gewerbesteuer §§ 2 +5 GewStG
-> § 7 (+§§ 8+9) GewStG = Gewerbeertrag
-> m*h (§ 11 + Gemeinde oder § 16) / 1 + m * h = GewSt-Schuld, die dann vom Gesamtgewinn abgezogen wird.
Und dann, was verteile ich denn jetzt auf die einzelnen Gesellschafter, d.h. was ist meine Ausgangsgröße zur Berechnung der ESt?
Nach § 15 (1) Nr.2 EStG die Gewinnanteile + Sondervergütungen!
So viel habe ich doch aber gar nicht mehr, da darauf schon GewSt angefallen ist. Erhält der Gesellschafter seinen Anteil abzgl. der quotal darauf entfallenden GewSt, muss aber bei der Berechnung seiner ESt nochmal dem kompletten Gewinn versteuern, unter Beachtung von § 35 EStG?
Gerade erscheint mir das so logisch - was meint ihr?