GEZ und internetfähige PCs

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jbas3105

Dr Franke Ghostwriter
nach langem Hin und Her scheint es nun eine Einigung zu geben:

GEZ-Gebühren für Internet-PCs: Mit 5 Euro sind Sie dabei
Einigung der ARD-Landesrundfunkanstalten
Nun ist es amtlich: Die Intendanten der ARD haben sich auf einer Tagung in Schwerin auf eine GEZ-Gebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat geeinigt. Damit wird für Unternehmer und Selbstständige, die einen internetfähigen PCs besitzen, ab 1. Januar 2007 eine Gebühr fällig. Auf Privatleute, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen, kommen keine weiteren Kosten zu.
Die ARD begründet die Maßnahme wie folgt: "Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist."
Aus diesem Grund haben sich die Intendanten geeinigt, statt der ursprünglich geforderten 17,03 Euro pro Monat nur den niedrigeren Satz von 5,52 Euro zu fordern. In ARD-Kreisen hieß es, auch das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt. Die endgültige Entscheidung müssen die Bundesländer treffen. Die Rundfunkkommission der Länder wird am 21./22. September 2006 zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen.
In Anbetracht der Begründung ist aber absehbar, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht auf Dauer mit dem ermäßigten Satz begnügen werden. (yg)

Quelle: https://www.golem.de/0609/47780.html
 
Anstatt zu sparen, wird einfach wieder eine neue Geldquelle angezapft.. GEZ-Gebuehren auf einen PC zu erheben, ist doch eine Unversaemtheit 😡

Dabei sind in meiner Firma die Workstations hardwaremaessig nicht einmal in der Lage, Video- oder Radio-Streams zu empfangen oder gar abzuspielen. Es sind keine Soundkarten eingebaut.. Im Buero haben wir auch besseres zu tun, als uns irgendwelche Streams zu laden.

Das Internetlog zeigt auch deutlich, dass die Webseiten der oeffentlich-rechtlichen Anstalten die Kollegen nicht interessieren.

Da sich die Medienanstalten sicher auch denken koennen, dass viele ihr Angebot nicht so intensiv nutzen, wird nicht die wirkliche Nutzung des Internetangebots kostenpflichtig gemacht, sondern einfach eine Pauschale auf alle Computer erhoben. So kann man sichergehen, auch wirklich viel Geld einzusacken 😡

Und damit auch wirklich jede Firma irgendwie GEZ-Pflichtig wird, erzwingt man die Internetfaehigkeit mit dem Zwang zur elektronischen "ELSTER" und erhebt spaeter die Gebuehren :mad
 
Mich ärgert das Thema GEZ auch Maßlos. Bisher war das Internet ein quasi "Rechtsfreierraum" ohne staatliche eingriffe. Dieses Prinzip wird nun durch die bürokratische Nation Deutschland erstmals auf die Probe gestellt.

Es ist natürlich sehr bequem öffentliche Inhalte in allen erdenklichen Formen einfach mal anzubieten und pauschal alle Bürger und Unternehmen unseres Landes zur Kasse zu bitten.

Das Internet ist jedoch ein Bereich, der gehört niemandem bestimmten. Es ist längst an der Zeit sich gegen das Verhalten der GEZ zur Wehr zu setzen. Die Idee war glaube ich ursprünglich mal, dass allen Bürgern eine objektive Berichterstattung gewährleistet wird. Nur da reicht TV und Radio (konventionell) aus. Wer andere Quellen nutzen möchte könnte sich ja einfach über seine GEZ Nummer authentifizieren. Nur das kostet viel Geld und bringt nichts ein. Das wissen die Herren natürlich auch.
 
Die Indianer schüttelten auch den Kopf über die Weißen, die Land als Eigentum erklärt haben und Claims abgesteckt haben.
Es laufen ja bereits mehrere Klagen dagegen - schau mer mal, was bei rauskommt.
 
Ich dachte, die GEZ ist nur das Medium, welches das Geld eintreibt. Beschweren muss man sich wohl eher bei den oeffentlich rechtlichen.

Ich find das ganze aber auch selten daemlich. (Obwohl ich ja nicht betroffen bin).
 
An der Stelle sei nur einmal daran erinnert, das NIEMAND....auch keine Firma....verpflichtet ist, die GEZ Geier ins Haus zu lassen...

Je unfairer diese Machenschaften werden, umso sicherer würde ich den nicht rein lassen, selbst wenn ich nun garnix zu verbergen hab....

Ich zahle brav meine Gebühren, aber ich würde die nicht ins Haus lassen....
 
An der Stelle sei nur einmal daran erinnert, das NIEMAND....auch keine Firma....verpflichtet ist, die GEZ Geier ins Haus zu lassen...

Je unfairer diese Machenschaften werden, umso sicherer würde ich den nicht rein lassen, selbst wenn ich nun garnix zu verbergen hab....

Ich zahle brav meine Gebühren, aber ich würde die nicht ins Haus lassen....

Ins Haus lassen sollte man die sowieso nicht lassen. Diese GEZ Geier versuchen zwar mit allen Tricks in Haus zu kommen, nur da sollte man entsprechend dreist denen gegenüber trotzen. Man hat ja das Recht ein Hausverbot (bezieht sich dann auch auf das dazugehörige Grundstück) auszusprechen und zur Not Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen.
Wenn man mal überlegt mit welcher Dreistigkeit die GEZ sogar gegen Leute vorgeht die GEZ bezahlen.
Mich haben die mal wie einen Verbrecher gejagt, nur weil ich umgezogen bin. Ich hab aber ganz brav GEZ bezahlt UND habe sogar meinen Umzug der GEZ mitgeteilt.
Seither bin ich nicht mehr gut auf diese Einrichtung zu sprechen. Es werden von der GEZ unmengen Daten erhoben (meist auf nicht ganz legale weise), nur richtig verwalten können die diese scheinbar nicht.
 
An der Stelle sei nur einmal daran erinnert, das NIEMAND....auch keine Firma....verpflichtet ist, die GEZ Geier ins Haus zu lassen...

Stimmt, man muss die Fuzzys nicht in 's Haus lassen, aber das eine Firma im Zeitalter der elektronischen "ELSTER" keinen internetfaehigen Computer hat, kann sie ja nur schwer leugnen.. Wie steht es dann mit der Beweispflicht?

Es gibt dann zwar auch eine GEZ-Pflicht auf UMTS-Handys, aber wie wollen sie die Gebuehren erheben? Man sieht den Telefonen ihre Faehigkeiten von aussen ja nicht an. Wird das Anmeldeformular gleich beim Handykauf mitgegeben? 😉 😉 😉 .. Kann mir vorstellen, dass da nicht soviel reinkommt.
 
Stimmt, man muss die Fuzzys nicht in 's Haus lassen, aber das eine Firma im Zeitalter der elektronischen "ELSTER" keinen internetfaehigen Computer hat, kann sie ja nur schwer leugnen.. Wie steht es dann mit der Beweispflicht?

Es gibt dann zwar auch eine GEZ-Pflicht auf UMTS-Handys, aber wie wollen sie die Gebuehren erheben? Man sieht den Telefonen ihre Faehigkeiten von aussen ja nicht an. Wird das Anmeldeformular gleich beim Handykauf mitgegeben? 😉 😉 😉 .. Kann mir vorstellen, dass da nicht soviel reinkommt.

Wie das mit der Beweispflicht aussieht weiß ich leider auch nicht. Ich habe aber mal einen Bericht über GEZ und Unternehmen gesehen. Die GEZ nimmt einen bestimmten Sachverhalt einfach mal anhand dubioser Beweise an und stellt die entsprechende Forderung. Die lassen sich auch nicht von irgendwelchen Einwänden und Wiedersprüchen beeindrucken. Ich geh jetzt mal davon aus das die dir mal je nach Unternehmen eine bestimmte Zahl an PCs mit Internet unterstellen.

Das mit dem UMTS habe ich mich auch erstmal gefragt. Das gleiche gilt ja auch für Handys die über ein integriertes Radio verfügen. Da wird es wirklich schwer diese zu identifizieren. Bei UMTS ist es aber anders. Geh doch mal auf die SWR Seite und seh dir die Infos zu den Gebühren an. Die haben einen Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag veröffentlicht. Dort kann man lesen, das die GEZ u.a. Daten einkauft. Also, wer hat ein Handy mit UMTS? Ganz einfach, jeder UMTS Nutzer hat einen entsprechenden Vertrag und diese Daten holt sich die GEZ. Ja, ich weiß es gibt den Datenschutz (auf dem Papier). Dieser gilt für die GEZ scheinbar nicht. Während bei Gericht nur Beweise zugelassen werden die rechtsmäßig gesammelt wurden, darf die GEZ auch Beweise aus ilegalen Quellen verwenden und muss noch nicht mal offenlegen, wie sie an diese Beweise gekommen ist. (klassisches Beispiel; der GEZ Beamte klettert in den Garten sieht durchs Fenster und sieht, dass im Haus in Fernseher steht obwohl dieser nicht angemeldet ist. Folge, GEZ muss gezahlt werden; Beweis Fernseher gesichtet. Der Beweis wurde widerrechtlich erworben und ist eigentlich nicht zulässig.)
Man könnte dieses vorgehen auch als Mafia ähnlich bezeichnen. Mit dem rechtsstaatlichen Prinzip hat das auf jedenfall nichts mehr zu tun.
 
Stimmt, man muss die Fuzzys nicht in 's Haus lassen, aber das eine Firma im Zeitalter der elektronischen "ELSTER" keinen internetfaehigen Computer hat, kann sie ja nur schwer leugnen.. Wie steht es dann mit der Beweispflicht?

Frage:

Zahlst Du einmalig die Gebühr, oder für jeden Rechner der Firma, der ins Netz kann, oder sogar für jeden Rechner, der ans Netzwerk angeschlossen ist, und damit theoretisch ins Netz könnte, selbst wenn er keinen Internet-Zugriff hat....

Ich stelle es mir sehr unangenehm vor, wenn die das prüfen wollen....
 
Zahlst Du einmalig die Gebühr, oder für jeden Rechner der Firma, der ins Netz kann, oder sogar für jeden Rechner, der ans Netzwerk angeschlossen ist, und damit theoretisch ins Netz könnte, selbst wenn er keinen Internet-Zugriff hat....

Ich stelle es mir sehr unangenehm vor, wenn die das prüfen wollen....

Wenn die Firma bisher schon GEZ-Gebuehren bezahlt hat, gilt fuer sie ab dem 01.01.2007 auch die Zweitgeraetebefreiung. Nur wenn sie bisher noch nicht Kunde der GEZ war, muss sie fuer ihre Computer zahlen. Die Gebuehr „ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundgebühr zu entrichten“. Keine Ahnung was das genau bedeutet (Quelle: https://www.heise.de/ct/06/13/042/ )

Bisher hab' ich aber noch keine klare Definition gefunden, was eigentlich 'internetfaehig' bedeutet. Ist dafuer die Hardwareausstattung des Computer ausschlaggebend oder muss auch ein Modem zugaenglich sein?
 
Die GEZ verlangt von der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg 20000€ nach (ursprünglich 100000€), da sie Lehrfernsehgeräte in den Klassenzimmern hat.
Diese wurden von Technikern der PH für den Empfang schon vor einiger Zeit unbrauchbar gemacht, allerdings interessiert dies die GEZ nicht, solange nicht das ganze Empfangsteil ausgebaut wird.
Der Rektor der Hochschule:"Würde man dies jedoch tun, würde die Garantie des Herstellers für diese Geräte erlöschen."

@ rene_nsu: Wenn der GEZ-Drücker, nachdem er über den Zaun geklettert ist, er habe bei dir einen laufenden Fernseher gesehen, dann hat er sich einfach getäuscht - Aussage gegen Aussage!
 
@gerry: du hast da theoretisch schon recht, nur die GEZ wäre nicht die GEZ, wenn es so einfach wäre. Es muss wohl so sein, wenn ein GEZ Beamter etwas sieht, das dies als Beweis gilt und eine Forderung gestellt wird.
Anderes Beispiel gleiches Prinzip: Du parkst im Halteverbot und bekommst ein knöllchen. Auch hier steht Aussage gegen Aussage, denn die/der Beamte könnte ich ja im Kennzeichen vertan haben.
 
Da besteht nur ein geringfügiger Unterschied (obwohl nach ordentlichem Recht tatsächlich auch hier Aussage gegen Aussage stünde):
Der GEZ-Mensch ist nicht etwa ein Beamter (wie du ihn fälschlicherweise tituliert hast), sondern ein sog. "Drücker", der auf Provision (wie z.B. beim SWR) von Haus zu Haus geht. Rechte hat er gar keine, am wenigsten hoheitliche (im Ggs. zu einer Politesse vom Amt für öffentliche Ordnung).
Aber er hat einen Anreiz, dich auch zu Unrecht des Fernsehens zu bezichtigen: Er lebt davon! Erwischt er niemand, dann bekommt er keine müde Euros (auf alle Fälle beim SWR, lediglich eine Aufwandsentschädigung). Die Politesse hat keinen Anreiz, dich des Falschparkens zu bezichtigen, weil (pro forma) ihr Job darin besteht, für Ordnung zu sorgen, und sie nichts davon hat, dass sie dich aufschreibt (sie bekommt ja keine Provision o.ä.). Erwischt sie 1000 am Tag oder nur 2, sie bekommt deswegen nicht mehr. Und vor allem: Es ist eine hoheitliche Aufgabe!
Beim Eintreiben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren hat die GEZ genau die selben Recht wie ein Privatmann.
 
Mit deiner Darstellung hast du natürlich grundsätzlich Recht. Nur hast du erst einmal eine Zahlungsaufforderung der GEZ im Briefkasten, wirst du die nur äußerst schwer wieder los.
Auch wenn die Rechte der GEZ, derer bürgerlicher sind, so haben diese doch das Recht z.B. Geldstrafen zu verhängen. Dies ist ja im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Weiterhin kann er einen Durchsuchungsbeschluss erwirken und kommt dann mit Polizei Beamten zu besuch. Die GEZ verhält sich auch so, als hätte sie hoheitliche Rechte, wenngleich dieses auch nicht zutrifft. Es gibt aber in der Tat Regelungen, die besagen, wenn ein GEZ Mitarbeiter Kenntnis von zB einem Fernseher erhält, kann er dafür auch die Gebühren einfordern. Ich kann dir nur leider gerade nicht mehr sagen wo ich das gelesen habe.
Aber es gibt auch wege, sich dessen wieder zu entledigen.
 
Hatte vor ein paar Tagen einen Bericht gesehen und da wurde extra betont, dass es sich beim "schwarz sehen" um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um einen Straftatbestand handelt. Deshalb kann die GEZ zwar mit einen Hausdurchungsbefehl drohen, aber sie wird keinen bekommen.. Zumindest habe ich das so verstanden. Was meinen denn die angehenden Juristen unter Euch?
 
Bevor ich einen Durchsuchungsbefehl beantrage um festzustellen, ob jemand einen internerfähigen PC hat, würde ich erst mal den Namen googlen. Abgesehen davon, dürfen die GEZ-Schergen tatsächlich nicht viel, und reinlassen braucht sie keiner.
 
In meinem Bekanntenkreis habe ich eine Polizeibeamtin. Es ist (auch wenn das ganz, ganz,.... selten ist) tatsächlich schon vorgekommen, dass ein GEZ Mitarbeiter mit samt der Polizei vor dem Haus steht.
So jetzt kommt das wirklich witzige an der Sache. Der Termin an dem man besuch bekommt wird festgelegt und dem betroffenen auch noch frühzeit schriftlich mitgeteilt. Schließlich soll der ja auch zu Hause sein.
Ganz ehrlich, in dem fall hat an wirklich alle Zeit der Welt Rundfunkgebührenpflichtiger Geräte welcher Art auch immer verschwinden zu lassen. 😛
 
Die Aussagen die hinsichtlich eines Durchsuchungsbefehls überall zu finden sind, sprechen eindeutig davon, dass es sich um eine Ornungswidrigkeit handelt, für welche kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellt.

Das wäre, als würden die Zeugen Jehovas so etwas beantragen, um in Deine Wohnung zu kommen.... Er hat keinerlei Rechte!

Selbst die Polizei musst Du, meines Wissens, ohne Durchsuchungsbefehl nicht in Deine Wohnung lassen. Jedenfalls würde ich mich strikt weigern.....
 
Selbst die Polizei musst Du, meines Wissens, ohne Durchsuchungsbefehl nicht in Deine Wohnung lassen. Jedenfalls würde ich mich strikt weigern.....

Wenn Gefahr im Verzug ist, z. B. weil über einen flüchtigen Verdächtigten in Deiner Wohnung Informationen vermutet werden, geht's auch ohne Durchsuchungsbefehl. Und falls ein Mordopfer in Deiner Wohnung liegt auch. 😀

Bei GEZ-Gebühren braucht es sicherlich einen Durchsuchungsbefehl 😛
 
Ich Frage mich sowieso, warum man eigentlich eine GEZ-Gebühr zahlen soll 😕 ....
Wie wäre es eigentlich mit Schmerzensgeld für den Konsumenten?
Es ist zwar durchaus richtig, dass die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehens deutlich über der der meisten Privaten ist, aber die Tendenz geht gerade derzeit ganz stark nach unten und manche Formate, z.T. ganze Sender - ich denke nur an den Stasi-Ruhesitz MDR - bis hin zu gleichgeschalteten, unkritschen Nachrichtentendenzen, wären eigentlich einer Entschädigung würdig.
 
Damit würde ich nicht argumentieren....

ABER der Auftrag der öffentlich rechtlichen ist eine Grundversorgung der Bevölkerung mit unabhängigen 😛 Informationen ....
Wozu braucht man dazu 2 Sender und etliche regionale Sendeanstalten...
Was haben teure Fussballrechte, Volksmusiksendungen und wissenschaftliche Sendungen mit Grundversorgung zu tun?

Wir zahlen für den Moloch und für dessen Wettbewerb mit den privaten. Warum muss ein öffentlich rechtlicher Sender im Wettbewerb stehen?

In meinen Augen wird Grundversorgung von N24 besser gewährleistet. Nur leider nicht unabhängig.....
 
Wenn es nur zwei Sender und x Regionale wäre, aber man hat ja noch 1Muxx und wie die alle heissen, ARTE, Phoenix, 3Sat (finde ich aber gut) und und.
Zudem gibt es tausende von öffentlich-rechtlichen Radiokanäle, bei denen z.T. eine einzige Sendeanstalt allein das Wetter von mindestens vier unterschiedlichen Wetterinstituen holt.
Vielfalt muss auch bei den Öffentlich-rechtlichen sein, keine Frage, aber hier gibt es zu viele Kanäle, zu viele Sender, zu wenig Verbundwirkungen und ein Umgang mit Gebührengelder, der Seinesgleichen sucht. Drehaufnahmen der Öffentlichen gleichen einem bombastischen Heuschreckenschwarm, für eine Folge von "Wetten dass" wird mehr Geld verpulvert als für andere wichtige Bereiche im ganzen Jahr ausgegeben wird, nur damit sich Gottschalk profilieren kann und die selben Schwachmaten eingeladen werden, die uns auch im Privaten erschrecken.
Und die Bieterei für Sportrechte, die auch die Privaten unbedingt zeigen wollen (z.B. Fußball) nebst den damit verbundenen Interessenkonflikten in der möglichst objektiven Berichterstattung (siehe Tour de France) usw.
Dafür kürzt man politischen Reportagemagazinen lieber die Sendezeit.......
 
Ich selbst bin bereit für die Öffentlich-Rechtlichen zu zahlen. Warum sollte das Programm auch kostenlos sein? Immerhin gibt es bei denen Sendeformate, welche bei den Privaten sich nicht lange halten würden ... Monitor, Panorama (um nur einen Bereich zu erwähnen). Stattdessen gibt es bei den Privaten Popstars und Konsorten. Dem spreche ich ja keinen Unterhaltungswert ab. Auch bei mir sind am Tag die Privaten länger auf der Mattscheibe als ARD, etc ...
Nachrichten bei N-TV und N24 tue ich mir nicht mehr an. Da wird mir zu sehr auf Stimmung und Emotionen gesetzt (bspw ein langer Bericht aus dem Libanon, unterlegt mit unheimlich theatralischer Filmmusik von Gladiator).

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Die Gebührenstruktur der GEZ muss sich natürlich an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen, so wenig das einem passen mag. Steuern muss der Staat ja auch alle paar Jahre /Jahrzehnte anpassen ...
 
Es geht auch nicht darum, für eine Leistung nicht zahlen zu wollen, aber du nennst ja die Stichworte, Report, Panorama - gekürzt zugunsten irgendwelcher dümmlicher Soaps, die du auch bei den Privaten (deutlich billiger!) haben kannst! Quotenbringer, das ist momentan das Stichwort der Öffentlichen, da finanzieren wir auch Doping-Wiederholungstäter fürstlich.......Kann man ja im Seriösen Formaten einsparen....
 
Zunächst einmal zu einem weiter oben stehenden Beitrag:
Die GEZ - Mitarbeiter sind KEINE Beamten!
Nicht mal die Polizei darf einfach so in dein Haus ohne Durchsuchungsbefehl.
Dass ein kulturelles und im Gegensatz zum Privatfernsehen qualitativ besseres Angebot finanziert werden muss, ist schon klar.
Aber nicht mit 7,1 Milliarden Euro!!!
Faktisch sollte vor allem die Gerätegebundenheit abgeschafft werden, was insbesondere beim Internet PC absurd ist.
Ich war im laufenden Jahr ein oder zwei mal auf Seiten von öffentlich-rechtlichen Anstalten. Zwischen Entgeld und Leistung liegt m.E. nach ein arges Missverhältnis.
 
@gerry: du hast da theoretisch schon recht, nur die GEZ wäre nicht die GEZ, wenn es so einfach wäre. Es muss wohl so sein, wenn ein GEZ Beamter etwas sieht, das dies als Beweis gilt und eine Forderung gestellt wird.

Die GEZ-Schnüffler sind keine Beamten!.
Die weitaus meisten vondenen befinden sich noch nicht mal im Angestelltenverhältnis, sie arbeite "auf eigene Rechnung".

Volker
 
Damit würde ich nicht argumentieren....

ABER der Auftrag der öffentlich rechtlichen ist eine Grundversorgung der Bevölkerung mit unabhängigen 😛 Informationen ....
Wozu braucht man dazu 2 Sender

Gegenfrage: sgtell dir bitte mal vor, es gäbe nur /einen/ ÖR-Sender.
Sogar nur /einen/ TV-Sender überhaupt. Was meinst du, wie vertrauenswürdig die Informationen wären, die dieser verbreitet?

Volker
 
Gegenfrage: sgtell dir bitte mal vor, es gäbe nur /einen/ ÖR-Sender.
Sogar nur /einen/ TV-Sender überhaupt. Was meinst du, wie vertrauenswürdig die Informationen wären, die dieser verbreitet?

Volker

Da dieser Sender eine klare Aufgabenstellung hat ...die Versorgung der Bevölkerung mit unabhängigen Informationen (okok geht sowieso nicht ... Israel ist immer gut und Araber sind immer Terroristen 🙄 ) und einer wertungsfreien Berichterstattung ... steht die Glaubwürdigkeit dann ausser Frage.
Diesen Punkt erledigen die öffentlich-rechlichen Sender ja auch mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung. Jedenfalls wird die Nachrichtenberichterstattung als weit glaubwürdiger eingestuft, als die der privaten Sender.
Für die Einhaltung dieser Grundaufgabe sorgen die Medienwächter des Staates.. und genug unabhängige Beobachter!

Unnötig ist dieses ganze Beiwerk....

Man muss nicht für zig Millionen um Fussballrechte mitbieten...

Sendungen wie Panorama und Monitor sind z.T. schlimmer als Exclusiv ...Sensationsmache pur und schlecht recherchiert (Bevor die Frage kommt, dass musste Monitor meinem Chef gegenüber zugeben nach einer Bericherstattung über die Firma....)

usw.

Auch den regionalen Sendeanstalten würde ich ein Existenzrecht zubilligen. Aber die Typen haben jedes Maß verloren!!!
Sollen sie Ihr Programm aufziehen, aber bitte ohne unsere Gelder und im fairen Wettbewerb mit den anderen Sendern!
 
@Caesarion:
Da kann ich mich dir nur anschließen. Die unabhängige Berichterstattung der öffentlichen Programme ist soweit sehr gut und die Glaubwürdigkeit ist auch wirklich anerkannt.
Die primäre Aufage dieser Programme liegt ja auch darin den Bürgern ein unverfälschtes Bild von unserem Land als auch der ganzen Welt aufzuzeigen. Hier sind natürlich auch regionale Sender wichtig, da diese besser auf die regionalen Gegebenheiten eingehen können. Beispiel Infos über Kandidaten einer Bürgermeisterwahl... usw.
Um diese Gundpflicht zu erfüllen ist weit aus weniger Geld notwendig, als dass, welches zur Zeit gebraucht wird.
Im ZDF gibt es ein wirklich tolle Show mit dem Namen "Wetten Dass?". Irgendwo habe ich gehört, dass diese zu den größten Shows auf der Welt gehört. Nicht ohne Grund kommen die ganz großen Stars aus aller Welt gerne zu Gast dort hin. Aber zu welchem Preis? Die Zahl solcher tollen Events bei den öffentlichen Sendern kann man noch eine ganze Weile weiterführen.
Ich denke auch, dass hier einfach konkurenz zwischen den öffentlichen und den privaten Sendern angebracht ist. Natürlich wären dann so manche Arbeitsplätze vielleicht nicht ganz so sicher wie das heute der Fall ist. Nur da nimmt bei den meisten Bürgern unseres Landes ja auch niemand wirklich Rücksicht drauf.
Eines sollte ich abschließend noch erwähnen. Die Verteilung der Gebühren. Habt ihr euch das mal angesehen? Also die ARD bekommt ein riesen Anteil. Dagegen sieht es beim ZDF nicht ganz so rosig aus. Das ist jetzt nur einmal mein persönlicher subjektiver Eindruck. Das Fernsehprogramm des ZDF finde ich deutlich besser, als das der ARD. Wieso benötigt die ARD so viel Geld? (die Radiosender die zur ARD gehören sind da bereits herrausgerechnet)
 
also mir zumindest ist kein Fall bekannt, in welchem die GEZ einen Antrag auf Durchsuchung durchsetzen konnte.
Faktisch holt sich die GEZ ihre Daten für das Erstanschreiben nicht nur vom Landeseinwohneramt, sondern auch von Datenhändlern wie Schober, wo beispielsweise gezielt nach Abonnenten von TV - Zeitungen gesucht wird.
Wie das in Sachen Internet PC laufen soll bzw. was per Definition der GEZ ein internetfähiger PC sein soll darüber ist mir nichts bekannt.

Vielleicht hat jemand dazu eine Info?

Basierend auf der bisherigen Philosophie der GEZ vermute ich folgendes:

Meiner Einschätzung nach ist quasi jeder Computer internetfähig. Selbst an den C64 von Commodore konnte man schon ein DFÜ-Modem anschließen.
Wer kein Modem eingebaut hat, für den gilt wahrscheinlich, dass der PC dann internetfähig ist, wenn er mit handelsüblichen Bauteilen(Modem etc.) und haushaltsüblichen Werkzeugen so umgerüstet werden kann, dass mit dem Gerät dann eine Verbindung zu Internet möglich ist.

Die alleinige Anwesenheit eines DSL-Anschlusses von der Telekom reicht als Nachweis dafür nicht aus, denn analog zu diesem Sachverhalt muss ich auch die Kabelanschlussgebühren in meiner Mietwohnung mitbezahlen, obwohl ich keine meldepflichtigen Geräte besitze.
Jeder kann sich einen DSL-Anschluss zulegen, auch wenn er keinen PC hat. Das dürfte wohl recht ungewöhnlich sein, ist aber theoretisch und praktisch machbar, zumal auch VoIP eine zunehmende Verbreitung findet, für welches nicht unbedingt ein PC erforderlich ist.
Ein sicherer Nachweis für die Anwesenheit eines Internet PC wäre dann bestenfalls der Nachweis von Traffic. Dazu müsste die GEZ allerdings die Nutzungsdaten des Providers einsehen können.
Dass dies vor dem Hintergrund des Datenschutzes durchsetzbar ist, darf getrost bezweifelt werden.
 
Wenn ich die Artikel in diversen Zeitschriften zu dem Thema lese, komm' ich zu dem Eindruck, dass die Zielgruppe fuer die neue GEZ-Gebuehr eigentlich weniger die Haushalte sind. Die meisten Privathaushalte zahlen ja schon GEZ-Gebuehren oder sind von Amtswegen befreit davon.

Ich glaube eher, man wollte sich hauptsaechlich Firmen und Institute angeln. Da die elektronische "ELSTER" aber mittlerweile bindend ist oder wird, stellt sich die Frage fuer die GEZ doch gar nicht mehr, ob die Firma einen internetfaehigen PC hat.

Auch wenn Firmen keine Radios oder Fernseher haben, aber eMail-Kommunikation haben sie doch (fast) alle. Dazu muss die GEZ oder ihre Head-Hunter einfach im Internet nachschauen (hoffentlich sind die PC auch angemedelt 😉). Hat die Firma eine eigene Webseite und sogar eine Kontaktmailanschrift, muss sie die Infos nur noch mit ihren Daten abgleichen.

Der Nachweis von UMTS-Handys duerfte schwer werden, aber einen Internetanschluss nachzuweisen duerfte leichter sein als ein nicht angemeldetes Radio oder Fernsehgeraet zu finden.
 
Die Zielgruppe werden höchstwahrscheinlich überwiegend die Unternehmen sein. Wenn gleich die Privathaushalte ganz bestimmt wieder überprüft werden. Es gibt ja schließlich auch da einige die offiziell kein Radio und TV besitzen. Aber vielleicht eben dafür einen PC. Der Datenabgleich wer zahlt GEZ und wer hat einen DSL Anschluss wird bestimmt gemacht, genauso wie die GEZ ganz bestimmt erst mal so tun wird als bedute DSL = Internet PC. Zum Glück gibt es eben die Variante VoIP ohne PC und somit dürfte es für die GEZ auch schwer werden das Gegenteil zu beweisen.

Für Unternehmen sieht das ganze da wieder ganz anders aus. Denn welches Unternehmen hat schon keinen PC? Die gibt es, aber die überwiegende Zahl hat notgedrungen welche. Auch Internet werden die meisten auch haben. Ob jetzt jeder PC im Unternehmen auch Zugang dazu hat ist mal fraglich. In meinem Unternehmen hat jeder Mitarbeit zwar Zugang zum Internet, nur eben nicht zu Online Radio (Firewall und Proxy sei dank). Wie wertet das die GEZ? Schließlich ist es ein leichtes die Sperre zu lösen und jeder kann Radio hören.
Ich habe neulich einen Artikel gelesen, da hatte ein Unternehmer die Rundfunkanstallten der Wegelagerrei bezichtigt. Sein Argument: Das Unternehmen zahle bereits GEZ für die vorhandenen Fernsehgeräte, weiterhin für jedes Radio in den Dienstwagen und nun auch noch mal für die gleichen Personen, da diese einen Internetfähigen PC besitzen. Also 3mal wird die gleiche Leistung eingefordert.

Noch ein Nachtrag zu einem meiner früheren Beiträge: GEZ Mitarbeiter können in einzelfällen mit Unterstüzung von Polizei Beamten die Wohnung durchsuchen. Wie gesagt in meinem Bekanntenkreis habe ich eine Polizeibeamtin. Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass neben GEZ Mitarbeiter und Polizei auch ein richterlicher Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen hatte. Es ist also auch wenn es wirklich sehr sehr selten ist, durchaus möglich.
 
Eine weitere Möglichkeit den "Schwarzusern" auf die Schliche zu kommen wäre die Erfasung der IP beim Besuchen öffentlich-rechtlicher Webinhalte.
Jedoch wären auch hierzu die Herausgabe der Providerdaten erforderlich, was m.E. nur im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen geschehen dürfte.
Verweigerung von Zahlungen der Rundfunkgebühren stellt jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit dar.
 
Eine weitere Möglichkeit den "Schwarzusern" auf die Schliche zu kommen wäre die Erfasung der IP beim Besuchen öffentlich-rechtlicher Webinhalte.
Jedoch wären auch hierzu die Herausgabe der Providerdaten erforderlich, was m.E. nur im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen geschehen dürfte.
Verweigerung von Zahlungen der Rundfunkgebühren stellt jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit dar.

Da wirds einem ja ganz Angst und bange. Ich möchte zwar nicht wissen, wer alles welche Daten sammelt, aber die Möglichkeit die du schilderst kommt dem Überwachungsstaat doch sehr nahe.
Da hoffe ich, das unsere Dateschützer einen guten Job machen und frühzeit eingreifen. Sicherlich wird es schwierig werden jede IP gegenzuprüfen. Auf der anderen Seite würden in diesem Fall aber auch nur die User herangezogen, die auch tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen. Dagegen habe ich vom Grundsatz ja auch nichts.
Nur dann gibt es ja wieder eine andere Möglichkeit, den GEZ Jungs die Hake zu zeigen. Man verwendet zum Beispiel einfach sein Firmennotebook auch am privaten DSL Anschluss. Somit kein eigenes Gerät und keine Gebühren 😛 .
Dabei gibt es nur einen Nachteil, den permanten Nervenkrieg mit der GEZ.
 
Mit dem Speichern und Pruefen der IP weiss die GEZ dann zwar, dass man eventuell einen Internetanschluss hat, aber sie bleibt den Beweis schuldig, dass man auch einen eigenen Computer besitzt (siehe den Hinweis von rene_nsu mit dem Firmennotebook).

Der 'Kopfgeldjaeger' muesste den Rechner also irgendwie in der Wohnung sehen. Aber dann weiss er noch nicht, ob die Kiste auch internetfaehig ist.. Wenn das Modem nicht gerade leicht sichtbar ist, muss er sich schon die Systemkonfiguration anschauen und das wird wohl niemand zulassen. Die Verwendung eines Fernseher oder Radio ist eindeutig, aber ein Computer ist nicht nur fuer das Internet gebaut worden.
 
Das große Problem ist, dass wir oft durch unsere eigenes Verhalten zu viele Daten preis geben, und dass in solchen Fällen zum Bumerang wird.

Beispiel Payback Karte(n): Wenn Du an solchen Bonussystemen teilnimmst, willigst Du automatisch in die Verarbeitung und Weitergabe der Nutzungsdaten an dritte Unternehmen weiter.
Ähnliches gilt für Preisausschreiben u. Webangebote("hier kostenlos registrieren und Bonus bekommen!").

Kaltaquise ist in Deutschland bekanntermaßen verboten, und trotzdem steht bei manchen Leuten das Telefon nicht mehr still, weil drei mal am Tag irgendein Callcenter von einem Anbieter anruft, von dem man noch nie etwas gehört hat. Verweist man dann auf die o.g. Kaltaquise, so geht der Schuss ins Leere, weil das Callcenter bzw. die betreffende Direktmarketingfirma auf die bestehende Einwilligung zur Weitergabe verweist.

Wer dies nicht will, dem bleibt nur der Verzicht auf die meisten Bonussysteme, eine Fußnote in allen Geschäftsbriefen mit dem Wortlaut "Ich untersage ausdrücklich einer Weitergabe meiner Nutzungsdaten an dritte." so wie einen Eintrag in die sog. Robinson Liste, welche von den Mitgliedern des Deutschen Direktmarketing Verbands respektiert wird.

Im Kontext zum Thema bedeutet dies:
Wer leichtsinnig Daten freiwillig herausgibt, kann sich nur noch schlecht auf den Datenschutz berufen. Somit sind Datensammlern Tür und Tor geöffnet, und man würde es der GEZ noch leichter machen.


Nachtrag:
@ Rene K. aus AB
Ja, das ist natürlich kein schlechtes Argument, von wegen "Klar hab´ ich einen PC, der ist aber nicht internetfähig!"
Stellt sich dann nur die Frage, wer die Beweislast hat.
Mit dem Firmennotebook wird es sich wie mit Fernsehgeräten verhalten; Besitz ist ausschlaggebend nicht Eigentum!
Wenn man es genau nimmt, könnte man die GEZ mit An- und Abmeldungen zuschütten, denn:
Leiht mir der Arbeitgeber sein Notebook zu Feierabend aus, müsste er es abmelden und ich müsste es anmelden. Am nächsten morgen das Spiel wieder zurück, und zu Feierabend wieder, usw..

"Kann ich mir kurz dein internetfähiges Handy leihen?" - "Na, klar, aber anmelden nicht vergessen!" 😉

Das wäre dann so korrekt, wie es die GEZ haben möchte.


P.S.:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier einen (vollkommen legalen und harmlosen) Link reinschreiben darf.
Darum:
Wer mal wissen möchte, was man mit dem ersten Klick auf eine Webseite alles über den User erfährt, kann mir gerne eine persönliche Nachricht schreiben und erhält den Link.
 
Nachtrag:
@ Rene K. aus AB
Ja, das ist natürlich kein schlechtes Argument, von wegen "Klar hab´ ich einen PC, der ist aber nicht internetfähig!"
Stellt sich dann nur die Frage, wer die Beweislast hat.
Mit dem Firmennotebook wird es sich wie mit Fernsehgeräten verhalten; Besitz ist ausschlaggebend nicht Eigentum!
Wenn man es genau nimmt, könnte man die GEZ mit An- und Abmeldungen zuschütten, denn:
Leiht mir der Arbeitgeber sein Notebook zu Feierabend aus, müsste er es abmelden und ich müsste es anmelden. Am nächsten morgen das Spiel wieder zurück, und zu Feierabend wieder, usw..

Da muss ich dir jetzt leider etwas widersprechen. Also der reine Besitz eines Rundfunkgerätes ist nicht entscheident. Denn. dann müsste ja ein Mitarbeiter einer Firma GEZ für das Radio im Firmenwagen bezahlen. Die Firma ist ja Eigentümer, oder sogar nicht mal das sondern nur Leasingnehmer und der Mitarbeit ist Besitzer.
Also ist der reine Besitz nicht entscheident, denn als Mitarbeiter muss ich keine GEZ Gebühr für das Radio im Auto bezahlen, sondern die Firma. Ich meine mich an den Satz "Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält..." zu erinnern. Die Spannende Frage ist natürlich, was genau bedeutet das?
Es gibt Zahllose Beispiele, das keine GEZ Gebühr verlangt werden kann, weil die Rundfunkgeräte nicht im Eigentum stehen.

Jetzt könnte man noch sehr spitzfindig werden und kauft sich einen Fernseher auf Raten. Da gibt es dann den Eigentumsvorbehalt.😀
Irgendwo dazwischen wird die Lösung wohl liegen.
 
Ich stimme zu, dass in Anbetracht des von Dir genannten Beispiels "Firmenwagen" dieser Grundsatz in Frage gestellt wird.
Ich hatte diese Info von der GEZ - Homepage.
Da scheint es offensichtlich erhebliche Interpretationsspielräume zu geben.:confused
 
Nachtrag:
@ Rene K. aus AB
Ja, das ist natürlich kein schlechtes Argument, von wegen "Klar hab´ ich einen PC, der ist aber nicht internetfähig!"
Stellt sich dann nur die Frage, wer die Beweislast hat.
Mit dem Firmennotebook wird es sich wie mit Fernsehgeräten verhalten; Besitz ist ausschlaggebend nicht Eigentum!
Wenn man es genau nimmt, könnte man die GEZ mit An- und Abmeldungen zuschütten, denn:
Leiht mir der Arbeitgeber sein Notebook zu Feierabend aus, müsste er es abmelden und ich müsste es anmelden. Am nächsten morgen das Spiel wieder zurück, und zu Feierabend wieder, usw..

Bezüglich der internetfähigkeit von PC´s gab es schon viele Vermutungen...
Allgemein wird angenommen, dass ähnlich argumentiert wird, wie bei Rundfunkempfängern. Du hast ein Gerät, Deinen PC und dieser lässt sich in den Augen der GEZ problemlos und mit wenig Kosten internetfähig machen.
Dabei ist es anscheinend egal, wie gut Dein Anschluss ist, selbst ein Analog Modem gilt dann als Internetfähig.
Es spielt, wie beim TV, nicht mal eine Rolle, ob Du einen DSL Vertrag hast. Heutzutage kann man auch CallbyCall ohne Anmeldungen ins INet....

Mit anderen Worten... jeder der einen PC hat soll wohl zahlen.

Der Hintergrund ist in meinen Augen, dass man sich zum einen Nochmal einen grossen Happen bei den Firmen hohlt, dann nicht zu vergessen bei Selbstständigen, welche Ihre Privat PC´s nun extra zahlen müssen, ... die private TVAnmeldung zählt nicht... und dann auch noch die ganzen PC User, .... man geht wohl davon aus, dass annähernd jeder einen PC hat! 😉 Wer sich also´jetzt nicht anmeldet ... muss Schwarzseher sein!

Heftig dabei finde ich nur, dass das ZDF gar kein Programm zum sehen oder hören im Internet zur Verfügung stellt, und die ARD auch nur Rundfunk. TV gibt es gar nicht!!!

Zweite Ungerechtigkeit ist... warum werden Unternehmer doppelt und reifach abGEZockt? Man kann nur eines... entweder zu Hause TV sehen, oder im Büro am PC sitzen....bzw. Warum werden einzelne Personen sowohl privat als auch geschäftlich zur Kasse gebeten?


Tja...trotz allem... wie wollen sie an Dich herankommen? Ok wenn ich bei TOnline angemeldet bin (gibts die Leute noch?) ...da wäre ich mir sicher, dass meine Daten bei der GEZ landen... Was mit den ganzen anderen Anbietern ist...AOL, Alice, Arcor... ???
Selbst wenn DU DSL Anschluss hast... wie soll die Nutzung nachgewiesen werden??? Wenn die GEZ über soche Daten verfügen sollte, ... was Du also an Datendownloads hattest ... wäre das ein deutliches Zeichen für die Herausgabe vertraulicher Daten durch Deinen DSL Anbieter. Dann kannst Dir das GEZ Geld bei dem wiederholen?! mit einer Klage gegen T-Online 😛

Selbst das wäre noch kein Nachweis... heute gibt es WLAN.... d.h. auch, du könntest argumentieren, dass Dein DSL Anschluss unverschlüsselt für jeden frei zugänglich ist... Das Gegenteil sollen Sie Dir mal beweisen!

Erwischen müssten Sie Dich mit dem PC in Deiner Wohnung... genau wie mit dem TV.

Was das kurzzeitige Ausleihen angeht... da musst Du wohl nicht zahlen ...😉 Also auch kein kurzzeitiges An- und Abmelden bei der GEZ ( machen die sowieso nicht). .. "Ich fahr jezt 4 Wochen in den Urlaub, habe den TV meinen Eltern geschenkt und melde mich ab... 😀 "

Kurzzeitige Leihen sind nicht Gebührenpflichtig ...aber wenn Sie Dich genau in der Zeit mit TV oder PC antreffen... werden Sie Dir schon den letzten Nerv rauben, wenn DU nachweisen musst, wo das Gerät später verblieben ist. Deine Aussage reicht da wohl nicht,... Wir sind ja alle Lügner! :rolleyes
 
Heftig dabei finde ich nur, dass das ZDF gar kein Programm zum sehen oder hören im Internet zur Verfügung stellt, und die ARD auch nur Rundfunk. TV gibt es gar nicht!!!


Selbst das wäre noch kein Nachweis... heute gibt es WLAN.... d.h. auch, du könntest argumentieren, dass Dein DSL Anschluss unverschlüsselt für jeden frei zugänglich ist... Das Gegenteil sollen Sie Dir mal beweisen!

Sorry, da muss ich dich jetzt erstmal korregieren. Also, das mit dem ZDF ist geregelt. Es fallen ja 5,xx € statt der bisher geplanten 17,xx € an. Damit ist dem Rechnung getragen, dass es nur Radioangebote im Internet gibt. Was nicht heißen soll, dass nicht doch irgendwann mal das Fernsehprogramm ins Netz gestreamt wird und dann die vollen Gebühren anfallen. Ich bin mir aber sicher, dass es in absehbarer Zeit dazu kommen wird.

Zum WLAN, muss ich dir leider sagen, so einfach ist es nicht. Es gibt ein neues Gerichtsurteil zum Thema WLAN. Also, wenn du ein WLAN betreibts bist du dafür in vollem Umfang verantwortlich. Mit anderen Worten es gehört zu deiner Sorgfaltspflicht, dass du das WLAN verschlüsselst.

In diesem Fall ging es um vollgendes:
Über den DSL Anschluss einer Familie, die auch ein (unverschlüsselten) WLAN verwendet hatten, wurde Musik über Filesharing (eDonky) zum herunterlagen angeboten. Jetzt hatte die Familie damit argumentiert, dass sich ja irgend jemand mit dem WLAN verbinden hätte können hat und sie selbst nichts dafür können. Das Gericht widersprach dieser Darstellung und verwies auf die Sorgfaltspflicht.
 
Sorry, da muss ich dich jetzt erstmal korregieren. Also, das mit dem ZDF ist geregelt. Es fallen ja 5,xx € statt der bisher geplanten 17,xx € an. Damit ist dem Rechnung getragen, dass es nur Radioangebote im Internet gibt. Was nicht heißen soll, dass nicht doch irgendwann mal das Fernsehprogramm ins Netz gestreamt wird und dann die vollen Gebühren anfallen. Ich bin mir aber sicher, dass es in absehbarer Zeit dazu kommen wird.
😉 Müssen wir uns noch bedanken....?
Naja ich höre nicht mal öffentlich rechtlichen Rundfunk mit den Radios... die ich nicht habe 😛
...dann schon gar nicht über den PC....

Letztlich ist es aber vollkommen egal... Sie wollen einfach erreichen, dass Sie bei jedem abkassieren können.
Das gute daran ist....*g* GEZ-gebühren kann ich mir stecken... bei einer allgemeinen Steuer für jeden, würde man keine Möglichkeit haben, drum herumzukommen.


Zum WLAN, muss ich dir leider sagen, so einfach ist es nicht. Es gibt ein neues Gerichtsurteil zum Thema WLAN. Also, wenn du ein WLAN betreibts bist du dafür in vollem Umfang verantwortlich. Mit anderen Worten es gehört zu deiner Sorgfaltspflicht, dass du das WLAN verschlüsselst.

In diesem Fall ging es um vollgendes:
Über den DSL Anschluss einer Familie, die auch ein (unverschlüsselten) WLAN verwendet hatten, wurde Musik über Filesharing (eDonky) zum herunterlagen angeboten. Jetzt hatte die Familie damit argumentiert, dass sich ja irgend jemand mit dem WLAN verbinden hätte können hat und sie selbst nichts dafür können. Das Gericht widersprach dieser Darstellung und verwies auf die Sorgfaltspflicht.
Wusste ich nicht...mit der Sorgfaltspflicht. Erstaunt mich auch etwas, da es z.B. in Berlin so viele HotSpots gibt, wo Du problemlos in Inet kannst über WLAN.
Jedenfalls heisst ein DSL Anschluss noch lange nicht, dass Du auch einen Rechner hast. Man kann ja WLAN auch über die MAC Adressierung absichern.
 
Ich habe nicht GEZahlt....

... und werde es auch nicht (zumindest in absehbarer Zukunft)😛 😛 😛

Obwohl ich recht regelmässig öffentlich rechtliches Radion im Internet höre (also fast täglich) zahl ich nicht und werde ich auch nicht und mach mich noch nicht mal strafbar (oder ordnungswidrigbar😕 ).

Warum?

Ich lebe als Deutscher im Ausland und meine einzige Quelle für Nachrichten etc. aus D. ist nun mal das Internet (Also alle Geldeintreiber der GEZ wieder beruhigen und woanders weiter suchen).

Ich denke da liegt die Krux an der Sache: Das Internet ist weltweit verfügbar und ermöglicht es weltweit deutsches Radio zu hören bzw. die Tagesschau im Livestream zu sehen. Dies bedeutet doch, das jeder für lau hoeren darf nur die Leute in Deutschland nicht.

An dieser Stelle: dank an alle GEZ Kunden, die mit ihren Beiträgen dazu beitragen, dass ich Radio und Tagesschau aus D. beziehen kann🙂

Und, obwohl ich selbst davon profitiere, kann das doch wohl nicht sein.
Wenn die öffentlich-rechtlichen also Teile ihres Angebots durchs Netz schicken wollen, sollen sie das gefälligst verschlüsseln und jeder, der das Programm bezieht zahlt dann direkt und gut ist.

Das gleiche gilt auch für das Fernsehprogramm überhaupt: Entweder Finanzierung des Programms im Radio und Fernsehen über ein Art Kopfsteuer (was für mich im Ausland immer noch freien Empfang bedeuten würde) oder das komplette Angebot verschlüsseln und wers haben will der zahlt halt, und wer nicht: der nicht.

Das würde allen jede Menge Diskussionen, Zeit, Ärger und die "duhastnichtGEZahlt"-Werbespots, ersparen.

Da fällt mir ein:

Im Rahmen der Faussball-WM wurden hier nur die Spiele der Nationalmannschaft frei übertragen. Alle anderen Spiele kamen im Pay-TV. Es gab nicht eben wenige, die ihre Schüssel auf ASTRA schwenkten um dann die anderen Spiele (mit deutschem Kommentar) auf ARD und ZDF zu gucken...

So, werde mich mal aufs Mittag vorbereiten....
 
Latina,

erstmal eins. Wir zahlen auch weiterhin gerne die Gebühren und du wirst dir keine sorgen darüber machen müssen, ob du noch Infos aus der Heimat beziehen kannst. 😉

Genau wegen der von dir angesprochenen globalen Verfügbarkeit des Internets finde ich die dafür erhobenen GEZ Gebühren auch so verwerflich. Es ist ja kein deutsches Netz.
Gut wer bitte aus dem Ausland wird großartig jetzt deutsche Sender nutzen? Ich denke das werden überwiegend die im Ausland lebenden deutschen sein.
Auf der anderen Seite kann man sicherlich über Satellit auch deutsche Sender im Ausland empfangen.

In erster Linie brauchen unsere Rundfunkanstallten mehr Geld. Dabei ist die PC Kiste natürlich ein gefundenes Fressen. Stichwort Wegelagerei bei Unternehmen.

Die Idee mit der Verschlüsselung finde ich persönlich sehr gut. Das Problem bei der Sache kannst du dir bestimmt denken. Wer will denn unbedingt die öffentlichen Sender haben? Ich vermute, das würde den Rundfunkanstallten den Boden unter den Füßen wegreißen. Daher wird sowas höchstens bei Randgruppen mal geschehen wie der Theaterkanal oder sowas.
 
Hi Latina,

Die Idee mit der Verschlüsselung finde ich persönlich sehr gut. Das Problem bei der Sache kannst du dir bestimmt denken. Wer will denn unbedingt die öffentlichen Sender haben? Ich vermute, das würde den Rundfunkanstallten den Boden unter den Füßen wegreißen. Daher wird sowas höchstens bei Randgruppen mal geschehen wie der Theaterkanal oder sowas.

Tja, Angebot und Nachfrage, so ist das nun mal....
Aber ich glaube nicht, dass die öffentlich rehctlichen gänzlich wegfallen würden, zumindest lassen mich die Einschaltquoten darauf hoffen...
 
Tja, Angebot und Nachfrage, so ist das nun mal....
Aber ich glaube nicht, dass die öffentlich rehctlichen gänzlich wegfallen würden, zumindest lassen mich die Einschaltquoten darauf hoffen...

Ja, das wäre die fairste alternative. Wenn man jetzt einen vernünftigen Kompromiss finden wollte, könnte dieser meiner Meinung nach so aussehen. Man erhebt für alle Bürger ab 18 mit eigenem Einkommen eine Medienpauschale. ABER: diese darf dann ausschließlich für die wirkliche Grundversorgung der Berichterstattung verwendet werden. Was genau dazugehört muss dann entsprechend festgelegt werden.
Alles andere, wie Shows, Info Sendung und Co. müssen dann über andere Wege finanziert werden, so wie bei den Privaten Sendeanstallten auch. Somit würden wir glaube ich mit 5€/Monat inkl. TV auskommen können. Denkbar wäre dann auch ein Decoder. Bei Premiere kann man ja auch ohne Dekoder reinsehen, nur kann (konnte) man nur die Programmwerbung frei sehen. Bei den öffentlichen Sendern könnte man eben so Nachrichten ohne Decoder sehen, alles andere dann aber nur mit.

Ich möchte an aber nicht wissen mit welchen Gegenargumenten unsere Herren Intendanten dagegenhalten würden. :rolleyes
 
Pay per view

Es gibt ja die Idee des "pay-per-view"-Abrechnens (das klang auch so oder so ähnlich bei einigen Kommentaren hier durch). Das Problem ist aber, dass dann jede Sendung ihre eigenen Kosten erwirtschaften müsste, oder man käme bald auf die Idee einer solchen Kostenträgerrechnung (hier sieht man das von mir erworbene Wissen diesen Semesters 😉). Das würde dann wieder dazu führen, dass die Sendeformate, welche die Öffentlichen auszeichnen wahrscheinlich ihre Kosten nicht mehr decken könnten und dann doch wieder wegfielen. Generells würde das zu einem Ausdünnen des Angebots führen.
 
Also finanzieren wir munter drauf los weiter Sendungen, die keiner wirklich sehen will und keiner braucht und geben mit beiden Händen das Geld der Bürger aus????

Klingt mir nicht danach, dass Du die KE zuende gelesen hast.....
 
Ich habe ja nicht gesagt, dass Geld verschwendet werden soll. Es gibt aber einen übergeordneten Auftrag der Öffentlichen, der nicht rein nach objektiven Kosten-Leistungs-Vergleichen bewertet werden kann. Ein reines "pay per view"-Konzept kann diesen Auftrag gefährden, weil beides nicht zusammen passt. Die (Sinnhaftigkeit der) Aufträge von Bundewehr oder Polizei kann man ja auch nicht nach den Kosten bewerten, sondern rein das Ziel des Auftrags. Bei der Umsetzung des Auftrags hingegen ist Kostenkontrolle wieder sinnvoll, wenn auch schwierig.
 
Okok.. war gemein der Einwurf...

Ich gebe Dir recht.
Eine Eingliederung des gesamten Progamms in ein solches Konzept würde mit Sicherheit die von Dir angesprochenen Folgen haben.
Anderereseits ...so, wie es z.Zt. läuft nehmen Sie Milliaren ein, und können sich erlauben jeden noch so grossen Müll zu produzieren.
Mit diesem Hintergrund ist zume einen die Höhe der bisherigen Beiträge nicht akzeptabel und auch nicht das neuste Projekt, auch PC-Nutzer abzuzocken!

Jedes staatliche Unternehmen, was mit Steuergeldern arbeitet, unterliegt der Überwachung... Bund der Steuerzahler uam.
Bei den öffentlich-rechtlichen redet keiner rein!
Es wurde richterlich festgelegt, dass Grndversorgung nicht nr eine Minimalversorgung darstellt. Ok auch damit könnte ich leben, da meine Beurteilung doch recht Intressenbezogen wäre.
Nur eine Grenze nach oben hat niemand definiert!!!

So lange das nicht der Fall ist, können Sie mit den Geldern machen was Sie wollen. Irgendwie typisch Deutschland... wie regen uns über alles auf, wo wir bezahlen müssen und was wir als ungerecht empfinden... doch die GEZ Gebühren akzeptiert man zum grossen Teil kommentarlos und ohne Nachdenken darüber, wie diese verpulvert werden!

Nein, es müsste eine klare Trennung geben! Die / Der Sender mit öffentlich rechtlichen Auftrag sollte frei empfangbar bleiben. Er sollte eine Grundversorgung der Bevölkerung mit unabhängigen Informationen und wertungsfreien Nachrichten zur Verfügung stellen. Er sollte auch regionale Aspekte/ Nachrichten im Programm haben. Was ich auch zugestehen würde, ist die Unterstützung und Sicherstllung des deutschen Volkstums... Stichwort Volksmusiksendungen. Dieser Sender müsste sich nicht an hohen Einschaltquoten messen lassen und dafür wäre ich bereit, einen Obulus zu entrichten...nicht 17€!!! 😉
Doch irgendwo ist Schluss! Wetten Dass, Fernsehproduktionen (TV Filme und Serien), auch Politmagazine gehören nicht zur Grundversorgung!
Für solche Pläne sollten Sie dann von mir aus einen der Sender nutzen und Ihn als pay per view verschlüsseln. Mit diesem - vom öffentlich-rechtlichen getrennten - Sender könnten sie dann in einen fairen Wettbewerb mit den privaten treten. Aber nicht die GEZ Gelder verschleudern ...egal was bei rauskommt!!!
 
Da dieser Sender eine klare Aufgabenstellung hat ...die Versorgung der Bevölkerung mit unabhängigen Informationen (okok geht sowieso nicht ... Israel ist immer gut und Araber sind immer Terroristen 🙄 ) und einer wertungsfreien Berichterstattung ... steht die Glaubwürdigkeit dann ausser Frage.

Bist du wirklich so naiv, oder tust du nur so?


Für die Einhaltung dieser Grundaufgabe sorgen die Medienwächter des Staates.. und genug unabhängige Beobachter!

Und Zitronenfalter falten Zitronen...


Volker
 
Warum Geldautomaten künftig zahlen müssen
FAZ, 30.September 2006

https://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E2044A4E68A4C420B949276B148D1E69B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Ohne Worte, einfach nur staunen
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Warum Geldautomaten künftig zahlen müssen
FAZ, 30.September 2006

https://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E2044A4E68A4C420B949276B148D1E69B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Ohne Worte, einfach nur staunen
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Das ist ja sagenhaft 😛 . Jetzt stellt euch mal vor Kühlschränke mit Internet-Anschluss wären schon Standard um die leeren Bestände wieder aufzufüllen. Die müssten dann ja auch Zahlen.

Ich lass mich mal überraschen, ob die Geldautomaten wirklich GEZ Gebühren bezahlen müssen.
Ach, da fällt mir noch was ein. Vielleicht steigen ja auch ab 1.1.07 die Kontoführungsgebühren und das Geld Abheben an einem fremden Automaten könnte noch teuerer werden.
Schlussendlich zahlen diese GEZ Abgaben, ja doch die Verbraucher.
 
ich hab mal eine allgemeine Frage zur GEZ:
in einem aktuellen Aufforderungsschreiben zur Anmeldung (einmal Oktober '06, einmal Dezember '06) steht wörtlich:

Ein Radio (auch ein Autoradio, ein Radiowecker, eine Stereoanlage, ein PC mit Radiokarte) kostet 5,52 EUR im Monat. Ein Fernsehgerät (auch ein DVD-/Videorecorder, ein PC mit TV-Karte) kostet 17,03 EUR im Monat.

Dazu die (hypothetische) Frage: ist es nicht wenigstens an der Grenze zum Betrug (§263 StGB) bzw. §352 (Gebührenüberhebung), wenn bereits im Oktober/Dezember 06 behauptet wird, daß PCs gebührenpflichtig sind (daß sie es sein werden, ist ein anderes Thema)?

Außerdem: DVD-/Videorecorder funktionieren bzw. nützen ohne entsprechendes Bildschirmgerät überhaupt nicht. Wieso sind diese Geräte dann gebührenpflichtig?

Meinungen?

PS: Ist es Nötigung, wenn jemand eine Aussage eines anderen mit einer unwahren Behauptung (s.o.) bzw. Androhung eines Bußgelds erzwingt? §240 StGB könnte da in Betracht kommen, ebenso §253 StGB (Erpressung)

Ausdrücklich: bislang unterstelle ich diese Vorwürfe nicht - ich Frage mich nur, ob sie zu unterstellen sein könnten, wenn man den Wortlaut 1 zu 1 umsetzt.
 
Ein Radio (auch ein Autoradio, ein Radiowecker, eine Stereoanlage, ein PC mit Radiokarte) kostet 5,52 EUR im Monat. Ein Fernsehgerät (auch ein DVD-/Videorecorder, ein PC mit TV-Karte) kostet 17,03 EUR im Monat.

Dazu die (hypothetische) Frage: ist es nicht wenigstens an der Grenze zum Betrug (§263 StGB) bzw. §352 (Gebührenüberhebung), wenn bereits im Oktober/Dezember 06 behauptet wird, daß PCs gebührenpflichtig sind (daß sie es sein werden, ist ein anderes Thema)?
Nein, da PCs mit Radio/Fernsehkarte herkömmliche Rundfunkempfänger darstellen und daher schon immer gebührenpflichtig sind. Ab Januar 2007 entfällt die Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkgeräte (z.b. internetfähige PCs.)

Außerdem: DVD-/Videorecorder funktionieren bzw. nützen ohne entsprechendes Bildschirmgerät überhaupt nicht. Wieso sind diese Geräte dann gebührenpflichtig?
Weil nicht nur Wiedergabe-, sondern auch Aufzeichnungsgeräte als Rundfunkempfänger gelten.
 
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