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nach langem Hin und Her scheint es nun eine Einigung zu geben:
GEZ-Gebühren für Internet-PCs: Mit 5 Euro sind Sie dabei
Einigung der ARD-Landesrundfunkanstalten
Nun ist es amtlich: Die Intendanten der ARD haben sich auf einer Tagung in Schwerin auf eine GEZ-Gebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat geeinigt. Damit wird für Unternehmer und Selbstständige, die einen internetfähigen PCs besitzen, ab 1. Januar 2007 eine Gebühr fällig. Auf Privatleute, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen, kommen keine weiteren Kosten zu.
Die ARD begründet die Maßnahme wie folgt: "Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist."
Aus diesem Grund haben sich die Intendanten geeinigt, statt der ursprünglich geforderten 17,03 Euro pro Monat nur den niedrigeren Satz von 5,52 Euro zu fordern. In ARD-Kreisen hieß es, auch das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt. Die endgültige Entscheidung müssen die Bundesländer treffen. Die Rundfunkkommission der Länder wird am 21./22. September 2006 zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen.
In Anbetracht der Begründung ist aber absehbar, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht auf Dauer mit dem ermäßigten Satz begnügen werden. (yg)
Quelle: https://www.golem.de/0609/47780.html
GEZ-Gebühren für Internet-PCs: Mit 5 Euro sind Sie dabei
Einigung der ARD-Landesrundfunkanstalten
Nun ist es amtlich: Die Intendanten der ARD haben sich auf einer Tagung in Schwerin auf eine GEZ-Gebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat geeinigt. Damit wird für Unternehmer und Selbstständige, die einen internetfähigen PCs besitzen, ab 1. Januar 2007 eine Gebühr fällig. Auf Privatleute, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen, kommen keine weiteren Kosten zu.
Die ARD begründet die Maßnahme wie folgt: "Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist."
Aus diesem Grund haben sich die Intendanten geeinigt, statt der ursprünglich geforderten 17,03 Euro pro Monat nur den niedrigeren Satz von 5,52 Euro zu fordern. In ARD-Kreisen hieß es, auch das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt. Die endgültige Entscheidung müssen die Bundesländer treffen. Die Rundfunkkommission der Länder wird am 21./22. September 2006 zu ihrer nächsten Sitzung zusammenkommen.
In Anbetracht der Begründung ist aber absehbar, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht auf Dauer mit dem ermäßigten Satz begnügen werden. (yg)
Quelle: https://www.golem.de/0609/47780.html