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Thorkel
In Kurseinheit Jahresabschluß 3, Seite 35, ist von der Vereinfachungsregel die Rede, die auch in vielen alten Klausuren zur Anwendung kam.
Im Buchführungs-Lehrbuch desselben Autors hingegen, 2. Auflage April 2007, steht auf Seite 178:
"Bei der Berechnung der Abschreibung im Zugangsjahr galt bis Ende 2003 die aus dem Steuerecht stammende Vereinfachungsregel gem. Abschnitt 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001, nach der die Abschreibung im Zugangsjahr nicht monatsgenau erfolgen mußte, sondern eine Aufrundung der Abschreibung auf ein halbes Jahr möglich war. Nach dem Wegfall dieser Regelung erfolgt die Berechnung der Abschreibung nun im Zugangs- wie im Abgangsjahr monatsgenau."
Weiß jemand, was denn nun gilt?
Thomas
Im Buchführungs-Lehrbuch desselben Autors hingegen, 2. Auflage April 2007, steht auf Seite 178:
"Bei der Berechnung der Abschreibung im Zugangsjahr galt bis Ende 2003 die aus dem Steuerecht stammende Vereinfachungsregel gem. Abschnitt 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001, nach der die Abschreibung im Zugangsjahr nicht monatsgenau erfolgen mußte, sondern eine Aufrundung der Abschreibung auf ein halbes Jahr möglich war. Nach dem Wegfall dieser Regelung erfolgt die Berechnung der Abschreibung nun im Zugangs- wie im Abgangsjahr monatsgenau."
Weiß jemand, was denn nun gilt?
Thomas