Gilt die Vereinfachungsregel noch?

T

Thorkel

Dr Franke Ghostwriter
In Kurseinheit Jahresabschluß 3, Seite 35, ist von der Vereinfachungsregel die Rede, die auch in vielen alten Klausuren zur Anwendung kam.

Im Buchführungs-Lehrbuch desselben Autors hingegen, 2. Auflage April 2007, steht auf Seite 178:

"Bei der Berechnung der Abschreibung im Zugangsjahr galt bis Ende 2003 die aus dem Steuerecht stammende Vereinfachungsregel gem. Abschnitt 44 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001, nach der die Abschreibung im Zugangsjahr nicht monatsgenau erfolgen mußte, sondern eine Aufrundung der Abschreibung auf ein halbes Jahr möglich war. Nach dem Wegfall dieser Regelung erfolgt die Berechnung der Abschreibung nun im Zugangs- wie im Abgangsjahr monatsgenau."


Weiß jemand, was denn nun gilt?

Thomas
 
ich muss sagen, das war auch eben mein problem, an dem ich gerade grüble, habe auch im Skript das mit der vereinfachungsregel gelesen. bei der prüfungsvorbereitung war aber auch die rede davon, dass die nicht mehr gültig ist. also geh ich erstmal von letzterem aus, bis ich was anderes höre...
jemand anderes noch ideen dazu?
 
hallo, ich muss sagen, das war auch eben mein problem, an dem ich gerade grüble, habe auch im Skript das mit der vereinfachungsregel gelesen. bei der prüfungsvorbereitung war aber auch die rede davon, dass die nicht mehr gültig ist. also geh ich erstmal von letzterem aus, bis ich was anderes höre...
jemand anderes noch ideen dazu? 🙂

Merkwürdig genug - wenn die seit Ende 2003 nicht mehr gilt, sie kam doch aber noch in den 2005er Klausuren dran ..

😕

Thomas
 
Tschuldigung, hatte ich nicht mehr angesehen.
Jetzt habe ich noch mal nachgelesen: In "Der Jahresabschluss" von Bitz/Schneeloch/Wittstock steht ebenfalls, dass die Vereinfachungsregel handelsrechtlich angewendet werden darf. (4. und letzte Auflage).
Ich habe aber trotzdem grad beim Lehrstuhl angefragt. Gebe euch dann Bescheid.

Lg
Gabi
 
Ja, die Vereinfachungsregel ist noch anwendbar.

Hi Thomas,
soweit das im Skript steht - Seite 80 (unten) Buchhaltung 5 - ist die Vereinfachungsregel klausurrelevant: "Für Aufgaben im Kurs Buchhaltung wird die anzuwendende Vorgehensweise daher explizit vorgegeben."
Kurz davor stehen auch noch die Fakten, die in den Foren schon mehrmals genannt wurden:
#?t=10987
CU
@sterix
PS:
Natürlich bin auch ich gespannt, was der Lehrstuhl dieses Semester sagen wird 🙂 Wäre ja nicht das erste Mal, dass im Skript etwas anderes steht.
 
soweit das im Skript steht - Seite 80 (unten) Buchhaltung 5 - ist die Vereinfachungsregel klausurrelevant: "Für Aufgaben im Kurs Buchhaltung wird die anzuwendende Vorgehensweise daher explizit vorgegeben."

Hallo,

ja, in der Tat ist die genannte Stelle eine eindeutige Klarstellung - ich hatte für mich auch bereits beschlossen, die Vereinfachungsregel anzuwenden, soweit in der Klausuraufgabe nichts Gegenteiliges steht.

Ich hatte übrigens auch bereits eine Anfrage an die Kursbetreuung gesandt und habe bislang keine Antwort; außerdem habe ich dieses Thema auch in der Newsgroup angesprochen. Auch dort - immerhin ein Angebot der Fernuni - scheint es grundsätzlich keine Beiträge der Kursbetreuer zu geben; engagierte Kursbetreuung sieht für mich anders aus und wird in anderen Kursen, die ich belegt habe, auch gelebt.

Thomas
 
Letztendlich hat jeder Unternehmer auch einen Ermessensspielraum. Es ist nur die Frage, ob das FA mitmacht.


Mir geht's jetzt erst einmal darum, ob der Lehrstuhl mit macht! Ans Finanzamt denke ich noch nicht!

Wahrscheinlich bleibt uns nur das "genaue Lesen" der Klausuraufgaben. Das muss man sich dann allerdings nicht nur vornehmen, sondern auch tun!!! Ich bin da Spezialist drin!:eek
 
Tschuldigung, hatte ich nicht mehr angesehen.
Jetzt habe ich noch mal nachgelesen: In "Der Jahresabschluss" von Bitz/Schneeloch/Wittstock steht ebenfalls, dass die Vereinfachungsregel handelsrechtlich angewendet werden darf. (4. und letzte Auflage).
Ich habe aber trotzdem grad beim Lehrstuhl angefragt. Gebe euch dann Bescheid.

Lg
Gabi

Hallo Gabi!
Hast du eine Antwort vom Lehrstuhl erhalten?
Waere schoen, um das Problem mal offiziell zu klaeren 😀
Gruss
Snowman
 
Hab wegen der Vereinfachungsregel beim Lehrstuhl nachgefragt, hier die Antwort von dieser Woche:

Sehr geehrter Herr ,
danke für Ihre Anfrage zur Vereinfachungsregel.
Die Vereinfachungsregel ist anzuwenden.
Bei der mittlerweile abgeschafften Halbjahresregel handelt
es sich um eine rein steuerrechtliche Vorschrift, die nach herrschender Auffassung auch im Handelsrecht angewendet werden durfte, da sie nicht im Widerspruch zu den GoB stand. Die Tatsache, daß die Halbjahresregelung nunmehr steuerrechtlich nicht mehr zulässig ist, ist unerheblich. Nach wie vor widerspricht es nicht den GoB, die Vereinfachungsregel handelsrechtlich anzuwenden - und das
nicht nur die degressive Abschreibung betreffend. Handelsrechtlich hat sich folglich nichts geändert.

Ausführungen dazu finden Sie in Ihren Unterlagen unter Gliederungspunkt 3.3.5.2.3 der Kurseinheit 3 des Kurses 29.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Lühr
FernUniversität in Hagen
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,
insb. Steuer- und Prüfungswesen
Universitätsstraße 41 (ESG)
D-58084 Hagen
 
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