Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

Dr Franke Ghostwriter
ich habe irgendwie ein Problem mit einer scheinbar leichten Aufgabe und zwar mit Aufgabe 2 der Klausur vom 12.3.2008. In der Aufgabe soll man bewerten, ob es sich um kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften handelt. Die Kennzahlen finde ich ja in § 267 HGB, also kann ich auch die einzelnen Jahre bewerten. Wie komme ich dann aber zur Rechtsfolge? Also,wenn ich das nur aus dem Gesetz ableite, komme ich eben immer zu anderen Größenklassen in der Rechtsfolge.
So langsam bin ich schon am verzweifeln:-(
Danke für Eure Hilfe!
 
Ja, das weiß ich noch. Aber in der Aufgabe ist es so, dass bei einer GmbH eine große Bilanzsumme, ein großer Umsatz und eine kleine Anzahl an Arbeitnehmern festgestellt wurde. Die GmbH wurde dann aber als mittlere Kapitalgesellschaft bewertet. Wie komme ich denn dazu?
 
Vielleicht ist ja die C-AG gemeint, Jahr 2006?
Bilanzsumme 2
Umsatz 3
Arbeitnehmer 1
Dann wäre es eine mittelgroße Kapitalgesellschaft (2), aber einzutragen wäre trotzdem eine 1, weil es im Jahr 2005 eine kleine Kapitalgesellschaft war!
 
Was ich zB nicht verstehe: sagen wir im 1. Jahr kleine Kapitalgesellschaft,
im nä Jahr sind die Voraussetzungen für eine mittlere gegeben => es bleibt zunächst bei den Rechtsfolgen für eine kleine, im 3. Jahr wird sie zur großen KG: da muss ja dann ein Wechsel erfolgen, aber: zur mittleren oder zur aktuellen (großen)? Habe dazu leider nur wiedersprüchliches gefunden... :confused
 
Soweit ich weiß, und das finde ich auch erklärlich: ein wechsel zu 2. denn 3 ist grösser als 2, also deckt auf jeden fall die zwei ab. die 3 ist aber erst einmal gegeben, kann also nicht hergenommen werden. 1 wäre nicht logisch, weil dann eine gesellschaft, deren kennzahl jedes jahr regelmäßig abwechselnd 2 oder 3 ist, immer bei 1 bleiben würde.
 
Ich meinte die B-GmbH und zwar ist es im Jahr 2005 so: 3 2 1 und als Rechtsfolge hat man 2. Da verstehe ich schon nicht ganz wie ich zur Rechtsfolge komme und im Jahr 2006 ist es: 3 3 1 und Rechtsfolge 2. Wie kann das denn sein?

Wenn in einem Jahr alle 3 Größenklassen vorkommen (hier 3 2 1) dann gilt als Rechtsfolge immer 2 (sozusagen der Mittelwert). 2006 ist zwar die Größe 3, allerdings erst zum 1. mal, daher noch keine Änderung. Was ich mich frage:

was wäre wenn im Jahr 2007 als Größenklasse 1 wäre, worauf erfolgt dann in 2007 der Wechsel? Bzw. erfolgt dann überhaupt ein Wechsel?
 
Danke erstmal für Deine Antwort-jetzt verstehe ich es 🙂

Wenn Du in 2007 dann die Größenklassen 1 1 2 hättest, würde dann m.M nach ein Wechsel auf Klasse 1 folgen, weil sich eben zwei Größenklassen verändert haben.
Wären die Größenklassen 1 3 1 würde ich keine Änderung vornehmen und es dann bei 2 lassen.
 
Wenn aus jeder klasse ein merkmal erfüllt ist, ist ja die klasse 2 ganz klar definiert.
wenn man im jahr 0 klasse 1 entspricht, im jahr 1 der klasse 2 und im jahr 3 der klasse 3, dann wird meines wissens nach auf klasse 2 eingestuft als rechtsfolge. und umgekehrt genauso. immer nur das, was bereits zweimal aufgetreten ist.
dabei enthält die klasse 3 die klasse 2 ja, weil sie grösser ist und die klasse 2 die klasse 1 aus denselben gründen.

einzelne kriterien zu vergleichen, hab ich ja noch nie gehört. dafür gibts in meinen augen keine grundlage.
 
Aktuelles gk ist nicht falsch, es ist nur leicht misszuverstehen. es wird benutzt, um zu definieren, dass die akutelle zahl vielleicht 2 ist, aber die rechtsfolge nicht nach der aktuellen zahl eintreten darf, weil es eben erst einmal überschritten ist.
das einsetzen der aktuellen grösse darf also dem zweimaligen-überschreitungs-"muss" nicht widersprechen. (täte es dann aber in dem beispiel 1/2/3)

ich fände hier für die gedanken besser, "aktuelles gk" zu ersetzen durch "die zweimal hintereinander erreichte klassengrösse"
das beinhaltet dann nämlich, dass bei einer grössenzuordnung 1/2/3 zweimal die klasse 2 erreicht wurde, diese also auf jeden fall anzusetzen ist und die klasse 1 nicht mehr gerechtfertigt ist, weil zweimal überschritten, die klasse 3 aber noch nicht gerechtfertigt ist, weil erst einmal erreicht.

dein beispiel
rf 2/2/2
 
Genau das war ja das verwirrende da "auf die aktuelle GK" als allgemeine Regel formuliert war und nicht auf ein bestimmtes Beispiel bezogen... Daher wäre es quasi eine allgemein gültige Regel.
Ich nehme an deine letzte Lösung (2/2/2) war wegen "beibehalten" weil nur 1xüber und 1xunterschritten... Wäre es dann aber 2/3/1/3 folgt 3 nehme ich an...(?)
 
Juli, ich hab keine ahnung wie die gesetze 1988 (!!) waren. da musst du ja immer bedenken, dass sich was geändert haben kann etc.

schau dir mal die d-gmbh bei Klausur 3/2008 an. da ist die einstufung 3/2/1/1
und die rechtsfolge ist 3/3/2/1
(das beispiel ist ja das gleiche wie deines nur andersrum.)

borat, bei 2/3/1/3 wäre die rf 2/2/2/2. in 3 könntest du die rf nur einstufen, wenn es zweimal hintereinander zur einer einstufung in 3 kommt.
 
Ok, whatever, ich nehm den Würfel mit...

crazy.gif
 
Ganz kurz:

Die Rechtsfolgen können immer nur um 1 Stufe springen!
Also wenn eine Gesellschaft zuerst klein ist, dann im nächsten Jahr als große einzustufen wäre und dann nochmal als große, wäre die Rechtsfolge am Ende des Jahres 2: eine mittlere.


...wenn mich nicht alles täuscht...
 
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