Größenklassen nach HGB

Dr Franke Ghostwriter
ich bin mir gerade a bissel unsicher bezüglich der Größenklasse einer Aktiengesellschaft. Die Größenklassen wurde ja mit Bilmog auch geändert und ich hab nun eine Frage auf die Ich gestoßen bin als ich die Klausur WS 07/08 (12.03.2008) bearbeitet habe.

Und zwar ist nun eine Aktiengesellschaft stets eine immer eine große Kapitalgellschaft, denn wenn ich in meinem HGB §267 (3) Abs. 2 lese steht dort:

"Eine Kapitalgellschaft im Sinn §264 d gilt stets als Große"


"§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat."


Somit würden nämlich wenn ich davon ausgehe dass eine Aktiengesellschaft immer eine große Gesellschaft ist eine andere Lösung rauskommen als die Musterlösung die für die Klausur WS 07/08 (12.03.2008) hier im Netz kusiert.


Also bin ich gerade völlig auf dem Holzweg oder ist da was dran 😕 ???


Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten.
 
ich habe zwar nicht die Klausur parat, aber das was du geschrieben hast ist richtig. Die Aktiengesellschaft ist u. o g. Gegebenheiten immer zu einer großen Kapitalgesellschaft zu klassifizieren.
Also ich weiß, dass sich die Ausgangszahlen seit BILMOG ( Bilanzsumme + Umsätze ) verändert haben.
Vielleicht solltest du dir die Aufgabenstellung der Klausur nochmal detailliert anschauen. Ich meine, dass bei den bisherigen Klausuren IMMER EXPLIZIT i. d. Aufgabenstellung angegeben war, dass es sich NICHT um eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft handelt!
 
Nicht jede Aktiengesellschaft ist automatische eine große Kapitalgesellschaft. Lediglich solche, die an einem organisierten Markt börsennotiert sind. Darunter fallen meines Wissens zwar die im Prime Standard und General Standard gelisteten AGs, nicht aber die im Freiverkehr (Open Market) bzw. im Entry Market gelisteten Aktiengesellschaften.

Hinweis: Die Lösung des Übungsbeispiels zum Komplex Größenklassen aus den Kurseinheiten wurde korrigiert. Die korrigierte Version kann man sich bei Moodle herunterladen.
 
ja danke da hatte ich beim Aufgaben lesen glatt mal überlesen, ist natürlich klar wenn sich die Aktien in Privathand befinden, dann ist das kein organisierter Markt und es steht auch in den Klausuraufgaben soweit ich gesehen habe immer dabei.


Also vielen Dank nochmals, das ihr mir auf die Sprünge geholfen habt
 
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