Grundstudium - Kurs 05310 - Juristische Methodenlehre

Andrea2008 schrieb:
Hallo,
belegt noch jemand ausser mir fakultativ den Kurs "Juristische Methodenlehre" (05310)?
Nachdem man mir sagte, der Kurs wäre eher ein Geschichtsunterricht denn wirklich notwendig für Methoden, habe ich ihn mir erspart.
Machst Du "nur" den Verfassungskurs oder auch den Grundlagen-BGB?
Da wäre ich nämlich dabei 😉
Gruß ELiza
 
Methodenlehre - fakultativ

Hallo Eliza,

ja, das wird vermutlich bei mir so laufen, wie im letzten Semester mit dem Kurs "Juristische Fallbearbeitung". Das hab ich mir auch irgendwann geschenkt.

Ich belege "BGB-Grundlagen" als Wiederholer. Will dann auch nächsten März die Klausur schreiben.
Hoffe das mit der Zusendung der EA klappt. Wenn ich im Forum richtig gelesen habe, brauche ich die Zulassung nicht mehr zu erlangen, weil ich im letzten Semester schon die erforderlichen EA´s gemacht habe.

Aber ich denke zur Übung kanns nicht schaden.

LG
Andrea
 
Andrea2008 schrieb:
Hallo Eliza,

ja, das wird vermutlich bei mir so laufen, wie im letzten Semester mit dem Kurs "Juristische Fallbearbeitung". Das hab ich mir auch irgendwann geschenkt.

Ich belege "BGB-Grundlagen" als Wiederholer. Will dann auch nächsten März die Klausur schreiben.
Hoffe das mit der Zusendung der EA klappt. Wenn ich im Forum richtig gelesen habe, brauche ich die Zulassung nicht mehr zu erlangen, weil ich im letzten Semester schon die erforderlichen EA´s gemacht habe.

Aber ich denke zur Übung kanns nicht schaden.
LG
Andrea
Wenn Du die EA nicht kriegst, melde Dich,ich kann sie dann weiterleiten.
Aber noch ist sie nicht da.
 
"Wenn Du die EA nicht kriegst, melde Dich,ich kann sie dann weiterleiten.
Aber noch ist sie nicht da."

Vielen Dank für das Angebot.
Gehe aber mal vom Positiven aus und denke, dass die FU das mit der Nachbelegung hinbekommt.
Bei Bedarf komme ich darauf zurück.

LG
Andrea
 
Da ich gerade dran sitze, möchte ich doch mal mit der Diskussion beginnen.

Zu 1 - erste selbständige Interpretationslehren:
Ich würde hier im 15. Jahrhundert bleiben. Weitet Ihr Eure Betrachtung auf das 16. Jhd. aus?

Bei 1a) und 1b) bin ich mir nicht ganz so sicher

Gruss Tildchen
 
Nathalie,

nein, nein, du stehst nicht auf dem Schlauch.
Ich habe den Text gelesen und fand ihn hilfreich und benutze ihn für die Beantwortung der EA nicht.
Hoffe, daß ich dich nicht verwirrt habe.
Habe gestern etwas mit Bartholomäus Caepolla (KE 1, Seite 31-32) gerungen, ihn nun letztendlich aber verstanden.

Erhielt heute die KE 3 und weitere EA per Post aus Hagen und mache nun weiter. Ist bei dem starken Regen auch ganz gemütlich mit einer Tasse Tee über dem Text zu sitzen.

Schönen Freitag.
Gruß
Astrid
 
Meiner Meinung nach entstanden die ersten selbständigen Interpretationslehren in Europa im 15. Jahrhundert.

Die Verfasser der drei wichtigsten Abhandlungen sind wohl Barthololäus Caepolla, Constantinus Rogerius und Mattheus Mathesilanus mit ihren entsprechenden Werken.

a) Kanon der systematischen Auslegung. Die logische Auslegung der Paragraphen nach der Stellung im Gefüge (dem System) der Gesetze.

b) Das idealisierte Römische Recht (ius commune) sollte sich gegenüber dem dem örtlichen Recht behaupten. Dieses als ideales Gesetz anerkennend, sind die Umrisse bei Caepolla gegeben.
"Bei Rogerius und Mathesilanus finden sich die Ursprünge des strafrechtlichen Analogieverbots" (Zitat, Seite 35).
 
Ich stimme Dir soweit bei den Verfassern sowie bei a) zu.
Bei b) bin ich aber noch ein bißchen unsicher. Glaubst Du das ist ausreichend? Ich bin auf dem gleichen Stand.

Zur Aufgabe 2 ist bei mir alles klar. Bei Dir auch oder soll ich hier noch was reinstellen?
 
Bin bei b) noch mehr auf Rogerius eingegangen, weil er in seinem Tractatus... darstellt, wie ein ideales Gesetz beschaffen sein soll. Darin ist doch die Lehre vom idealen Gesetz erkennbar.
Habe Caepolla und das andere Zitat aber auch aufgeführt.
Ich glaube, daß das dann so reicht, weil ich bei der kurzen Beschreibung von Rogerius´Werk auf die ethischen Prinzipien, Gerechtigkeit ... eingegangen war.
"Ad fontes" kommt noch. Bis später.
 
Ad fontes = zurück zu den Quellen und Ursprüngen juristischer Denkmethoden.
Durch die aus Byzanz emigrierten griechischen Professoren, die wieder entdeckte griechische Werke mitbrachten, diese übersetzten und diskutierten wurde ein Konflikt im 16. Jahrhundert angestoßen. Der Vergleich der Auslegung der neu übersetzten Digestentexte mit den bis dahin benutzten Ausgaben begünstigte die Kritik an den Glossatoren und Konsiliatoren. Das "Kaputtinterpretieren" der gewohnten Texte wurde angeprangert und es entwickelte sich der mos italianicus und der mos gallicus.
Es sollte wieder mehr auf das Denken und Handeln im Bewußtsein der Würe des Menschen eingegangenen und wieder der Bezug auf den Ursprung geschaffen werden.

Das "Triumvirat", auch als juristisches Dreigestirn seiner Zeit bezeichnet, bestand Urlich Zasius, Guilleaume Budé und Andrea Alciatus. Sie polarisierten nicht nur, sondern machten auch Verbesserungsvorschläge, rekonstruierten und übersetzten Texte und begannen, die römischen Quellen vom nutzlosen Ballast zu befreien.

Nun haben wir´s ja wohl erst mal. Wann schickst du deine Antwort ab?
 
bin auch froh, daß ich diese EA jetzt aus dem Haus habe.
Danke für die Hinweise zur 2. EA.
Aber so weit bin ich noch nicht. Ich melde mich, sobald ich auch etwas dazu beitragen kann.
Erst einmal einen schönen und herbstlich-sonnigen Gruß aus dem Nordwesten.
Astrid
 
Astrid,
mal die ersten Ansätze:

Sind in der Bundesrepublik Deutschland untere Gerichte an Präjudizien oberer Gerichte gebunden?

Seite 68 in KE 3, Punkt 3.1, sagt meiner Meinung nach alles aus.

Ist z.B. ein Amtsrichter an eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs gebunden, wonach die Echtheit eines Bildes – etwa, dass es von Rembrandt stammt – eine Eigenschaft ist, deren irrige Annahme zur Irrtumsanfechtung bzw. zum Schadensersatz wegen einer zugesicherten Eigenschaft führen kann?

Nach meiner Meinung, ja, da BGH aus den im Skript angesprochenen Senaten besteht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof
https://www.bundesgerichtshof.de/
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste ordentliche Gericht in der Bundesrepublik Deutschland und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Er ist neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Ansätze (noch nicht vollständig):
- Deckungsgleiche Sachverhalte
- Selbstbindung einzelner Spruchkörper
- Präsumtive Verbindlichkeit
- Fallnormtheorie

Das wärs fürs erste!
Nathalie
 
Habe mich gestern noch an die die Fertigstellung der Aufgabe gemacht:

Hier noch die Ansätze zu Aufgabe 1:

- Deckungsgleiche Sachverhalte
- Selbstbindung einzelner Spruchkörper
- Präsumtive Verbindlichkeit
- Fallnormtheorie
- Präjudiz bei völlig vergleichbaren Fällen und Patt-situationen
- Fortsetzungszusammenhang

Aufgabe 2:
Was versteht man unter „Rechtsdogmatik“?
Habe 4.1 auf Seite 78 zusammengefaßt.

und welche Funktionen hat sie?
4.3 auf Seite 80f
- Entlasten den Rechtsanwender bei der Suche nach Lösungen
- Typisierte Vorschläge stabilisieren die Rechtsprechung
- Machen die Rechtsprechung kontrollierbar und in Maßen vorausschaubar
- Dienen der Gleichbehandlung gleicher Fälle
- Konsensfähigkeit


Nennen Sie bitte einen oder mehrere solcher dogmatischen Begriffe.

- Culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsschluss)
- Positive Vertragsverletzung
- Verhältnis von Vorschriften des Allgemeinen Teils des BGB zu denen des Schuldrechts

Sind solche Begriffe für die Gerichte für alle Zeiten bindend, weil sie z.B. herrschende Meinung sind, also von allen oder den meisten Vertretern in der Literatur und auch von den oberen Gerichten als richtig angesehen werden?

4.4 nur Seite 80
 
Ach herrje,

mit der EA 1 seid ihr also schon fertig. Bin halt etwas später reingestolpert...

Wie haltet ihr es denn in der ersten Aufgabe (eigenständige Interpretationslehren) mit "von Mittelburg", der ab 1516 genannt wird? Bin mir unsicher, ob nur die genannten 3 gemeint sind, oder wegen der zeitlichen Nähe auch der noch sowie "de Federicis" und "Alcatius". (Noch nicht so das richtige Gefühl für den Erwartungshorizont der Profs hier an der Fu.H) 😉


Gruß, Mischka
 
Mischka,

na ja, die EA 1 haben wir erst mal aus dem Haus, aber an der EA 2 sitze ich auch noch dran und muß noch mehr Lesen, bis ich auf Tildchen´s Stand bin. Aber bis zum 22. Nov. ist ja auch noch etwas Zeit.
Hier mal meine Antwort auf deine Frage:
"Middelburg" gehört ja zeitlich ins 16. Jahrhundert und da gefragt wurde, wann die ersten selbständigen Interpretationslehren in Europa entstanden, sind die drei oben aufgeführten Herren wohl zu nennen.

Gruß, Astrid
 
Njoa,

ich gehöre eigentlich auch nicht zu denen, die es sich künstlich schwermachen. In Erinnerung an die Stätte meines Vorkenntiserwerbs fiel mir wohl die dort erworbene Paranoia auf die Füße 😉 .

Ist auch so genug zu tun, vor allem spaßig, die Gedanken der weisen Männer verständlich wiederzugeben, ohne das Skript abzupinseln.

Hast Du die EA mit der Post eingesandt, oder geht das auch online?!

Gruezi!
 
Mischka,
die gute alte Post ist da wohl angesagt. Einfach das grüne Deckblatt ausfüllen, unterschreiben und an die Antwort heften. Dann per Snail Mail nach Hagen, mache ich stets mit einfacher Post, also ohne Zuschlag für Einschreiben oder so.

Der Kurs gefällt mir gut, auch wenn es stark in Richtung "Geschichte" abdriftet.

Das war´s für heute, mal sehen, gleich kommt Harald Schmidt, vielleicht bekomme ich den noch mit.

Gute Nacht.
 
@Eliza

Ich bin in Berlin wohnhaft, komme aber auch nicht aus Bayern und kenne keine Eliza 😉 .

@ Westwind
Habe auch noch den Tip zur Abgabe im regionalen Studienzentrum bekommen, was sich hier in Berlin recht gut macht. Finde den Kurs auch spannend, hätte aber vielleicht nicht mit ihm beginnen sollen 😱

Gruß, So.
 
@Mischka,
ich hätte Dir dann den Namen verraten, unter dem Du mich hättest kennen können (schwieriger Satz).
Wenn Du aber nicht in Bayern warst bis vor ein paar Jahren erübrigt sich das 🙄
Und welche Kurse hast Du nun belegt oder ist das geheim :eek
 
EA

Hallo ihr beiden!!! bin glücklicherweise auf eure "unterhaltung" gestoßen. dabei hab ich mal ne ganz dringende frage... eingentlich hätte ich die EA 1 beantworten können, doch leider hab ich den termin verpasst. jetzt kann ich aber noch bis sonntag EA 2 nachreichen, denn den termin hab ich ja auch schon verpasst. 😡

dazu meine frage, meint ihr, dass es für einen schein reicht, wenn ich die zweite EA erfolgreich bearbeite??

mir bleiben ja noch ein paar tage zeit, aber wenn ich den schein, dann doch nicht kriege gibts für die hetze keinen grund....

danke für die hilfe schon mal im vorraus, werde warscheinlich aber noch etwas fachlichen rat brauchen 🙄

c.
 
Hab heute angerufen, und gefragt, ob ich die EA noch abschicken kann. und die nette frau vaest hat mir gesagt, dass ich solange zeit hätte, bis die lösungen verschickt werden, und das ist am 29. nov.

ich muss allerdings meine aufgaben gleich ans prüfungsamt schicken!!!!

:danke:

danke für die hilfe, die ich bei euch gelesen hab. das rettet mich ein bisschen aus dem stress. 😛

was studierst du noch??

c.
 
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