Grundstücke bewerten

Dr Franke Ghostwriter
Leider finde ich über die Suchfunktion nichts, daher eröffne ich mal ein neues Thema dazu.

Und zwar komme ich immer durcheinander beim Grundstücke/Gebäude bewerten.

Was genau muss ich dem Grundstück zuordnen und was dem Grund und Boden? Wo kann ich das finden? Habe schon die Unterlagen und das HGB durchgeforstet, aber nicht so richtig was handfestes gefunden.
Also dass Kreditvermittlungsgebühren nicht bewertet werden ist mir klar. Versicherungen auch nicht, oder?
Aber was ist z.b. mit der Grunderwerbsteuer oder Maklergebühren, Kanalanschlussgebühren, Grundbucheintragungen etc. ?

Vielen Dank schonmal!

Bea
 
Normalerweise addierst du die Kosten auf und teilst sie im Verhältnis Grundstück zu Gebäude auf.

Beispiel:Kaufpreis Grundstück inkl. Gebäude 900T Euro, Grundstückwert 300T Euro. D.h. das Gebäude kostete 600T Euro, was einem Verhältnis von 2/3 zu 1/3 (Gebäude zu Grundstück) entspricht.
 
und das mache ich bei allen Kosten gleichmäßig? Das passt nämlich irgendwie nicht immer. Daher dachte ich mir, dass vielleicht manche Kosten nur dem Grund und Boden und manche nur dem Gebäude zugeordnet werden. Oder ist das nicht so? Muss ich dann einfach nur gucken, ob ich die Nebenkosten bewerten kann oder nicht und dann alles anteilmäßig aufteilen?
 
Also z.b. die Aufgabe 5b) bei der Klausur aus dem SS10:

300T Grund und Boden
600T Gebäude

Sachverständigengutachten 6T (von Käufer und Verkäufer zur Hälfte getragen)
Notarkosten 15T
Grunbucheintragung 4T
3%Grunderwerbst.
Grundsteuer 4T
Makler 26T
Vermittlungsprovision für Kreditvermittlung 3T
Kanalanschlussgebühren 36T

Wo genau finde ich das denn im HGB? Ich finde da nur, dass Kreditvermittlungen nicht bewertet werden dürfen und ansonsten nur die Sachen, die unmittelbar zur Beschaffung und Nutzung des Grundstücks beigetragen haben (oder so ähnlich)
 
Okay, ich versuche es mal verständlich zu erklären.

Anschaffungskosten
300T Grund und Boden
600T Gebäude

Das entspricht einem Anteil "Grund und Boden" von 1/3 bzw. 2/3 "Gebäude" in Bezug auf den Einkaufspreis.

dazu kommen noch Kosten von:
3T Sachverständigengutachten
15T Notarkosten
4T Grundbucheintragung
27T Grunderwerbssteuer
26T Maklergebühren
36T Kanalanschlussgebühren

Das macht insgesamt 111T. Die teilst du jetzt auf nach dem obigen Verhältnis.
Das heißt dem Grundstück werden noch 37T Anschaffungskosten hinzugerechnet und dem Gebäude 74T, so dass du am Ende das Grundstück mit 337T bewertest und das Gebäude mit 674T (Abschreibungen noch nicht berücksichtigt).

Das Grundstück kannst du nicht planmäßig abschreiben und eine außerplanmäßige Abschreibung ist nicht gegeben. Das Gebäude schreibst du nach den Regeln ab, die in der Klausur gegeben sind. D.h. einmal linear und einmal degressiv.

Ich hoffe das war so verständlich.
 
Die Grundsteuer zählt zu den laufenden Kosten, die jedes Jahr anfallen. In die Anschaffungskosten fallen nur die einmaligen angefallenen Kosten. Das steht auch im HGB drin. Den Paragraph habe ich aber gerade nicht zur Hand. Mein HGB liegt zu Hause.
 
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