Hallöchen

Dr Franke Ghostwriter
Wollte nur mal hallo sagen und schauen, wer dieses Semester noch alles Recht belegt hat! Vielleicht sind ja paar Leidensgenossen aus dem letzten WInfo Kurs dabei?

LIebe Grüße
Isabelle
 
will es dieses Semester auch versuchen.😀 Hat denn jemand vor zu Recht irgendwelche Mentoren-Veranstaltungen an Studientzentren zu hören?

Da ich zumindest vorhabe nach Schwäbisch Gemünd zu fahren... wäre interessant zu wissen, ob jemand das gleiche vorhat?!

Grüßle Bala
 
Ja, bin auch auf dein Bericht gespannt. Werde am ersten Termin in Gmünd leider nicht teilnehmen können. Da ich aber ab dem zweiten Termin hingehen werde, ist es sinnvoll zu wissen wie weit ihr beim ersten mal kommt, so dass ich ich mich daran orientieren kann.

dann bis bald
 
So, Montag war der erste Termin im Studienzentrum. Ich war doch sehr erstaunt, denn dort wird Recht II gelehrt und nicht das neue Modul Privat- und Wirtschaftsrecht (31061). Davon steht allerdings nichts auf der Homepage des Studienzentrums. Dort ist bereits der neue Kurs aufgeführt. Das erschwert doch ziemlich das Mitkommen. Im Wintersemester wurde Recht I gemacht und aufs BGB eingegangen. Nun geht man aufs Handelsrecht ein und setzt voraus, dass man BGB bereits kann. Es ist daher ziemlich schwer dem Unterricht zu folgen. Der Mentor meinte aber, dass wir trotzdem teilnehmen sollten. Im Studienzentrum Neuss ist es ebenso. Wie es in anderen Studienzentren ist weiß ich nicht, aber man sollte vielleicht vorab dort anrufen und sich erkundigen.
Für mich sag ich einfach mal learning by doing. Es wird immer wieder auf das BGB zurückgegriffen und von daher lernt man es ja auch. Ich werde einfach ein paar mal hingehen und sehen, ob mir der Kurs etwas bringt oder nicht. Parallel versuche ich BGB aufzuarbeiten, indem ich fleißig im Skript lese. Ob das alles für die Klausur ausreicht ist noch fraglich. Ich werde wohl das Skript lesen und mir Notizen hierzu machen inkl. Quellenangaben in welchen Paragraphen ich was finde. Ich hoffe so voran zu kommen. Vielleicht hilft mir die mentorielle Betreuung ja doch.


Gruß
Patrick
 
wenn ihr Fragen zu Recht habt, dann solltet Ihr ggf. diese mit uns im ReWi-Forum diskutieren.

Dort gibt es auch jede Menge Tipps und Tricks etc. zu rechtlichen Problemen.

Was man verstanden haben sollte ist die juristische Arbeitstechnik "Gutachtenstil".

Durch dieses streng logische Aufbau und Prüfungsschema ist ein roter Faden imm direkt erkennbar.

1. Obersatz (Worum geht es - meist im Konjunktiv)
2. Definition (Wie steht es im Gesetz)
3. Subsumption (Wie lässt sich der Sachverhalt auf das Gesetz anwenden)
4. Ergebnis (Beantwortung der im Obersatz aufgewordenen Frage)

Diese Prüfung gilt dann für jedes Tatbestandsmerkmal. Somit gibt es nicht nur einen Obersatz sondern jede Menge...

Wichtig ist, aus einer Norm die Tatbestandsmerkmale herauslesen zu können.

Ein Beispiel für ein sehr einfaches Gutachten:

Im Sachverhalt steht, dass A und B einen Kaufvertrag über einen Gegenstand geschlossen haben.

Gefragt ist jetzt, ob der A von dem B die Übergabe der Kaufsache verlangen kann.

Obersatz
A könnte von B die Übergabe der Kaufsache gem. § 433 I 1. Halbsatz verlangen, wenn zwischen beiden ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Definition
Ein Kaufvertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die mit Bezug aufeinander abgegeben werden, nämlich Angebot und Annahme.

Sachverhaltsbezug.
Laut Sachverhalt, ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ergebnis
Somit hat A einen Anspruch auf Übergabe der Kaufsache aus § 433 I 1. Halbsatz.


Das ist zwar jetzt sehr oberflächlich, aber wenn dieses Schema erstmal verinnerlicht wurde, dann kann man auch die Normen des BGB ganz anders lesen, da sich ja in der Tat das meiste aus dem Gesetz ergibt.

Gruß

Roman
 
Danke für den Hinweis. Habe mich bereits an dem Gutachtenstil probiert und muss zugeben, dass man anfänglich zwar das gleiche meint, jedoch nicht so explizit ins Detail geht. Da bedarf es wohl einiger Übung. Ist dieses Rewi Forum auch hier im Studienservice zu finden? Sehe keinen Link oder Signatur bei dir. Gehe einfach mal von ja aus und suche mal danach.
 
Es ist das Forum hier #?f=325 "Rechtswissenschaften"

Dort müssten für Euch prinzipiell die Module BGB I - III interessant sein.

BGB I = BGB AT (Willenserklärungen, Vertragsschluß etc.)
BGB II = Schuldrecht
BGB III = Sachenrecht

Gruß

Roman
 
Roman,

auch an dieser Stelle vielen Dank. Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen. Ich hoffe, dass wir "rechtswissenschaftlichen Nobrainer" bei Euch nicht lästig erscheinen.

Ich für meinen Teil werde versuchen, bei Euch die für mich wesentlichen Dinge herauszulesen.

LG Nina
 
BTW

Heißt AT Allgemeiner Teil
und BT Besonderer Teil
oder ist meine Interpretation zu trivial?

Nina

Knuffig !😀

Nein Nina, Du liegst absolut richtig.

AT = Allgmeiner Teil
BT = Besonderer Teil.

BGB AT heißt so, da die ganzen Vorschriften dort für alle weiteren Bereiche des BGB gelten.

Stichwort hier "vor die Klammer ziehen".

Es gibt dann auch das Schuldrecht AT. Die dortigen Normen gelten für alle schuldrechtlichen Reglungsbestände.

Im Besonderen Teil sind dann die einzelnen Schuldverhältnisse aufgeführt.
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstleistungsvertrag
etc...

Gruß

Roman
 
Hi Roman,

auch an dieser Stelle vielen Dank. Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen. Ich hoffe, dass wir "rechtswissenschaftlichen Nobrainer" bei Euch nicht lästig erscheinen.

Ich für meinen Teil werde versuchen, bei Euch die für mich wesentlichen Dinge herauszulesen.

LG Nina

Jeder BoL'ler muss auch durch gewisse WiWi-Module durch.

Spätestens dort könnten dann die "rechtswissenschaftlichen Brainer" auf die Hilfe der "rechtswissenschaftlichen Nobrainer" angewiesen sein.

Oftmals gilt halt das "rechtswissenschaftlichen Brainer" ungleich "wirtschaftswissenschaftlicher Brainer" sind.
 
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