Miriam25 schrieb:
Muss ich den Kurs jetzt etwas nochmal belegen bzw. hätte ich ihn belegen müssen um die PRüfung zu machen.DANKE
Hi Miriam,
sofern Du im letzten Semester die EAs
erfolgreich bearbeitet hast, ist die
entscheidende Hürde für die Klausurteilnahme - die Zulassung - genommen.
Du kannst Dich nun in diesem Semester zur Prüfung anmelden, auch wenn
Du den Kurs aktuell nicht belegt hast. Es ist aber sicher immer sinnvoll, den
Kurs für umme als Wiederholer zu belegen. Man erhält dann die aktuellen
Einsende- & Selbstkontrollarbeiten sowie Korrekturen der Basisskripte. Ich
weiß jedoch nicht, ob es noch möglich ist, den Kurs BWL II nachzubelegen.
Die Frist dafür dürfte wohl schon abgelaufen sein.
Aber, wie gesagt: Entscheidend ist die Klausurzulassung, dann kann man in
auch in einem der Folgesemester die Klausur schreiben.
Gruß Franz