Hauptversammlung + Vorstand + Gewinnrücklagen + Jahresüberschuss

Dr Franke Ghostwriter
kurze Frage zu diesem leidigen Thema. Liege ich hier richtig?

Der Vorstand hat die Möglichkeit 50% des Jahresüberschusses (maximal!) in Gewinnrücklagen zu stecken.

DIe Hauptversammlung entscheidet über den nun geminderten Bilanzgewinn - richtig? Somit kann die Hauptversammlung nun 100% des Bilanzgewinns (maximal) ebenfalls in die Gewinnrücklagen setzen.

Hab ich das so richtig verstanden? Wäre schön wenn jemand schnell antworten könnte - gleich gehts nämlich los 🙂

Wenn Obiges stimmt würde daraus folgern, dass die HV den kompletten Bilanzgewinn "rücklegen" kann und somit der Vorstand keine Ausschüttung erzwingen kann?

Maximale Ausschüttung ist JÜ - Verlustvortrag - etwaige gesetzliche Rücklage für den FAll dass weder Vorstand noch HV irgendetwas zurückstellen möchten?


So - dann korrigiert mal 😀

Danke!

/Edit:

Wenn der Vorstand Kapital horten will stellt er es in die Gewinnrücklage.
Will die HV Kapital horten kommt es in den Gewinnvortrag - nicht die Gewinnrücklage. Stimmt das so? Hier bin total vage
 
Mit folgendem Schema wird es Dir hoffentlich klar:

Ausschüttung Aktiengesellschaft

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Verlustvortrag
- ges. Rücklage
- Zuweisung zu Gewinnrücklagen (bis 50% der Zwischensumme
Kompetenz von Vorstand/ Aufsichtsrat)
+ Auflösung von Gewinnrücklagen (Kompetenz Vorstand/ Aufsichtsrat)
+ Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn (Verwendung: Kompetenz Hauptversammlung)
- Zuweisung zur Gewinnrücklage
- Gewinnvortrag
= Ausschüttung
 
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