• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Hausarbeit ab sofort nicht mehr Bestandteil der Bachelor-Note!

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Habt Ihr auch schon diese Information vom Prüfungsamt, weitegeletiete von Frau Burazin, erhalten?
Knapp zusammengefasst:
- Die Hausarbeit ist nur noch wie eine EA Voraussetzung, um den Modul-Schein zu bekommen -
-. in diesem Semester kann ausnahmsweise für die Note wahlweise die Hausarbeit oder die Klausur geschrieben werden, um den Schein zu bekommen
- Alle, die schon die Klausur bestanden haben, müssen keine Hausarbeit mehr schreiben!

Heißt für mich: Da ich die Klausur im letzten Semester bestanden habe, meine Hausarbeit zu ca. 50 Prozent fertiggestellt habe und eigentlich das Wochenende dafür vorgesehen hatte, packe ich jetzt alles vom Schreibtisch und mache mir ein vergnügliches Adventswochenende!!!

Bin noch ziemlich fassungslos!!!
 
ja, ich hab die email auch gerade bekommen... aber du kannst die HA ja trotzdem abgeben. wer die noch in diesem semester schreibt und besteht, kann sich später aussuchen, welche note er gelten lassen will. die HA zählt dann als Modulabschlussklausur (so habe ich es verstanden). bin aber ein bisschen geschockt, weil mir gar nicht bewusst war, dass man die HA hätte schreiben müssen, wenn man die Klausur bestanden hat... ich dachte mit Bestehen der klausur sei das thema BGB IV für mich weg vom fenster. aber wenn ich jetzt erfahre, dass die HA genau so viel zählt wie die klausur, dann überlege ich mir schon noch, die vielleicht doch zu machen? in der HA schaff ich bestimmt mehr als meine 56 punkte in der klausur...
 
Bei BGB II gab es die gleiche Änderung. Hier geht es mir auch so, dass ich die Klausur schon bestanden habe. Nur die Hausarbeit hätte ich noch schreiben müssen. Zjm Glück hatte ich noch nicht angefangen.
 
ja, ich hab die email auch gerade bekommen... aber du kannst die HA ja trotzdem abgeben. wer die noch in diesem semester schreibt und besteht, kann sich später aussuchen, welche note er gelten lassen will. die HA zählt dann als Modulabschlussklausur (so habe ich es verstanden). bin aber ein bisschen geschockt, weil mir gar nicht bewusst war, dass man die HA hätte schreiben müssen, wenn man die Klausur bestanden hat... ich dachte mit Bestehen der klausur sei das thema BGB IV für mich weg vom fenster. aber wenn ich jetzt erfahre, dass die HA genau so viel zählt wie die klausur, dann überlege ich mir schon noch, die vielleicht doch zu machen? in der HA schaff ich bestimmt mehr als meine 56 punkte in der klausur...
Wenn Du die Klausur im letzten Semester geschrieben hast, hättest Du die HA schreiben müssen - wusstest Du das nicht??
Nun aber hat sich alles geändert. Für uns, die wir die Klausur schon geschrieben haben, heißt das, wir müssen die HA doch nicht schreiben. Ist natürlich toll, wenn man so etwas 3 Tage (!) vor Abgabetermin erfährt. Immerhin freue ich mich über mein plötzlich freies Wochenende.
 
Josef, ich weiß nicht, ob ich das einfach so dann lassen würde. Klar, ein freies WE klingt gerade anch so viel Stress mit einer HA super verlockend, aber ärgerst du dich nicht über die an sich verschwendeten Tage?

Allerdings, habe ich das auch so wie "hutti35" verstanden, die HA muss am 14. da sein, also wär's doch eh zu spät, oder? ... Naja, okay, es sei denn, man gibt sie in einem Studienzentrum ab.
 
Josef, ich weiß nicht, ob ich das einfach so dann lassen würde. Klar, ein freies WE klingt gerade anch so viel Stress mit einer HA super verlockend, aber ärgerst du dich nicht über die an sich verschwendeten Tage?

Allerdings, habe ich das auch so wie "hutti35" verstanden, die HA muss am 14. da sein, also wär's doch eh zu spät, oder? ... Naja, okay, es sei denn, man gibt sie in einem Studienzentrum ab.
Gera, ärgern tue ich mich auf jeden Fall! Aber die Arbeit bringt mir wirklich nichts mehr! Ich brauche sie nicht als Note - da waren mir die 81 Punkte der Klausur gut genug, und zu Übungszwecken auch nicht: Vom Inhalt her sowieso nicht, da ich das Modul jetzt im Sack habe und zu Übungszwecken auch nicht, da ich die Seminararbeit schon geschrieben habe.
Daher ärgere ich mich lieber über die Arbeit der letzten Woche und freue mich aber über das unerwartete vor mir liegende freie Wochenende - das erste seit 6 Wochen...
 
Allerdings, habe ich das auch so wie "hutti35" verstanden, die HA muss am 14. da sein, also wär's doch eh zu spät, oder? ....
Ich habe deswegen vorgestern mit dem Prüfungsamt telefoniert: Im Zweifel zählt das Datum des Poststempels, hat man mir gesagt. Das heißt, es reicht sicher, die Arbeit am Montag, den 13. zur Post zu bringen und notfalls geht das auch noch am Vormittag des 14.12..
 
Wenn Du die Klausur im letzten Semester geschrieben hast, hättest Du die HA schreiben müssen - wusstest Du das nicht??
Nun aber hat sich alles geändert. Für uns, die wir die Klausur schon geschrieben haben, heißt das, wir müssen die HA doch nicht schreiben. Ist natürlich toll, wenn man so etwas 3 Tage (!) vor Abgabetermin erfährt. Immerhin freue ich mich über mein plötzlich freies Wochenende.

theoretisch ja, aber ich hatte die EA schon das semester vorher bestanden. deshalb musste ich nur noch die klausur schreiben.
ok, wenn man die HA schon am 14. abgeben muss, dann kann ich mir jetzt entweder den stress noch geben oder es sein lassen... ich tendiere zum 2.! 😛

aber all die, die schon angefangen haben: ich würde euch echt raten, die HA abzugeben. aus meinem präsenzstudium habe ich die erfahrung, dass die HA doch immer um einiges besser ausfallen als die klausuren und wenn man jetzt schon die chance hat, statt der klausur die HA zu machen dann würde ich das auch tun. am besten sogar beides.
 
also da muss ich mich mal kurz einschalten, denn ich hab vorgestern auch mit hagen telefoniert und da habe ich auch die auskunft bekommen, dass eben nicht (wie bisher an ner präsenzuni) das datum des poststempels zählt, sondern die hausarbeit muss dann am 14.12. in hagen sein!!!!!!!!!
ganz klasse, dass dasselbe amt unterschiedliche auskünfte gibt!!!
 
also da muss ich mich mal kurz einschalten, denn ich hab vorgestern auch mit hagen telefoniert und da habe ich auch die auskunft bekommen, dass eben nicht (wie bisher an ner präsenzuni) das datum des poststempels zählt, sondern die hausarbeit muss dann am 14.12. in hagen sein!!!!!!!!!
ganz klasse, dass dasselbe amt unterschiedliche auskünfte gibt!!!
Von wem hast Du denn die Auskunft bekommen? Ich habe mit einer der Damen vom Prüfungsamt telefoniert. Die selbe Antwort habe ich auch schon im letzten Semester bekommen, da habe ich die Arbeit auch am Tag vor dem Abgabetermin abgegeben, abends, und es gab keine Probleme.
Meine Erfahrung ist auch, dass Hagen da sehr kulant ist, was die Termine abgibt.
Aber es interessiert mich schon, woher Du Deine Info hast ...
 
aber all die, die schon angefangen haben: ich würde euch echt raten, die HA abzugeben. aus meinem präsenzstudium habe ich die erfahrung, dass die HA doch immer um einiges besser ausfallen als die klausuren und wenn man jetzt schon die chance hat, statt der klausur die HA zu machen dann würde ich das auch tun. am besten sogar beides.
Nun, für die Hausarbeit im letzten Semester in BGBIV galt das nicht. Da war die Durchfallquote an die 70 Prozent, und ich kenne nur zwei Leute, die sie mit befriedigend bestanden habe, das ist die mir bekannte beste Note.
Die KLausur, die auch nicht ohne war, ist ungleich besser ausgefallen...
 
Sagt mal, habe ich das richitg verstanden, wenn ich die HA bestehe und mit der Note zufrieden bin, dann brauche ich die Klausur nicht schreiben, und als Modulnote zählt die HA-Note! Wäre ja super! Also, falls die HA okay ist. Dann würde ja die ganze Klausurvorbereitung wegfallen und ich hätte BGB IV schon im Kasten... Kann doch eigentlich nicht sein. Oder muss ich Klausur schreiben und darf dann aussuchen, ob Klausurnote oder HA.Note zählen soll. Bin gerade etwas verwirrt.
 
Dass die HA am 14. da sein muss stand auf dem Deckblatt. Wenn sie dem entgegen doch kulant sind, finde ich, machen sie um den Abgabetermin dann ein ganz schönes Theater. Es wurde nämlich darauf hingewiesen, dass alle zu spät eingegangen Arbeiten nicht berücksichtigt werden und unkontrolliert zurückgeschickt werden.
 
@Mareike: Die Frage haben sich einige hier gestellt. Irgendjemand hat, glaube ich, eine Mail an das Prüfungsamt geschickt. Ich gehe davon aus, dass er Bescheid sagen wird, wenn er eine Antwort hat. Hoffentlich.
 
@ josef: es war auch eine dame des prüfungsamtes!!! ich hatte eigentlich die nummer von frau vaerst gewählt und es war ne andere am telefon, deren namen ich allerdings nicht verstanden habe!!! allerdings hat sie mit ner völligen bestimmtheit geantwortet!!! nach nochmaligem nachfragen, bekam ich dann nochmal dieselbe antwort!!!
solltest du natürlich recht haben, dann umso besser; denn die poststempel-regelung gefällt mir auch wesentlich besser!!!
 
Also mir hat sie es auch definitiv gesagt - übrigens im letzten Semsester genauso!
Jedenfalls reicht ein Abschicken per Post am Montag garantiert aus - dann ist die Arbeit doch Dienstag in Hagen!
Ich würde zur Sicherheit Einschreiben Einwurf wählen - dann kann man bequem per Internet nachverfolgen, wann die HA dann im Briefkasten in Hagen landet.
 
Sagt mal, habe ich das richitg verstanden, wenn ich die HA bestehe und mit der Note zufrieden bin, dann brauche ich die Klausur nicht schreiben, und als Modulnote zählt die HA-Note! Wäre ja super! Also, falls die HA okay ist. Dann würde ja die ganze Klausurvorbereitung wegfallen und ich hätte BGB IV schon im Kasten... Kann doch eigentlich nicht sein. Oder muss ich Klausur schreiben und darf dann aussuchen, ob Klausurnote oder HA.Note zählen soll. Bin gerade etwas verwirrt.
Ja, das steht so wörtlich in dem Schreiben von Frau Burazin - in diesem Semester ausschließlich gilt diese Regelung! Ist doch mal ein nettes Weihnachtsgeschenk von der Fernuni...
 
Nun, für die Hausarbeit im letzten Semester in BGBIV galt das nicht. Da war die Durchfallquote an die 70 Prozent, und ich kenne nur zwei Leute, die sie mit befriedigend bestanden habe, das ist die mir bekannte beste Note.
Die KLausur, die auch nicht ohne war, ist ungleich besser ausgefallen...

meinst du die klausur mit dem endlos langen sachverhalt? die hab ich nämlich auch mitgeschrieben... war ne katastrophe, aber trotzdem noch knapp bestanden.
komisch ist aber, dass die HA so schlecht ausgefallen ist... vielleicht hat der eine oder andere noch die schwierigkeit, sich an den umfang einer HA zu gewöhnen, wenn doch vorher immer nur vergleichsweise kurze EA geschrieben wurden. da muss hagen dann meiner meinung nach aber reagieren und entsprechende präsenzveranstaltungen halten und erklären, was die für die HA erwarten und wie die auszusehen hat.
schwachsinnig finde ich es jedenfalls, von denen, die die klausur geschrieben haben, jetzt noch nachträglich ne HA zu verlangen.

überhaupt ist ZPO das sinnloseste fach dieses studiums. mit dem BoL wird man eh niemals die richterreife bekommen oder anwalt werden können... die studenten damit zu quälen macht meiner meinung nach -beruflich- keinen sinn.
 
lili,
also ich finde es schon ganz wichtig, die "Gebrauchsanleitung" eines Gerichtsverfahrens und die Durchsetzbarkeit von Forderungen zu kennen, auch was im Falle einer möglichen Zwangsvollstreckung droht usw., auch für uns Boler - auch wenn mir das zugegebenermaßen am wenigsen Spass aller Module gemacht hat.
Mit der Klausur meinte ich die ominöse Anwaltsklausur mit der Bibel aus der Sicht dieses Sektierers, genau.
Der Umfang der HA an sich war nicht das Problem, nein. Es war der heillos in sich verwickelte Sachverhalt, bei dem es große Mühe machte, herauszufinden, was eigentlich genau die Fallfrage war. Ein Hilfsantrag, der überhaupt kein Hilfsantrag ist ... unklar formulierte Bedingungen bei der Fristberechnung, usw. Gerade in Bezug auf die erfreuliche Klarheit, mit der der jetzige Hausarbeits-Fall formuliert ist, fällt das besonders auf. Vergleiche doch selbst mal - der Fall vom letzten Semester ist im moodle einsehbar. Ich finde es überhaupt nicht unverständlich, dass die HA so schlecht ausgefallen ist.
 
überhaupt ist ZPO das sinnloseste fach dieses studiums. mit dem BoL wird man eh niemals die richterreife bekommen oder anwalt werden können... die studenten damit zu quälen macht meiner meinung nach -beruflich- keinen sinn.

Das stimmt nicht unbedingt: Du kannst mit dem Bachelor (bzw. in einigen Bezirken mit dem LL.M) zum Beispiel die Zulassung als Inkassomandatar beantragen. Damit hast Du einen rechtsberatenden Beruf zu genau diesem Thema.
 
@ josef:
oh jaaaa... genau diese klausur meine ich auch! 🙂 das war doch hammer überhaupt... im staatsexamen kommen solche klausuren dran, aber hier bei uns??? hallo? wir machen doch den bachelor! ich denke, dass dafür die nächste etwas leichter wird... hast du denn bestanden? mir persönlich macht ZPO schon spaß, aber ich finde es halt sinnlos. die hätten das zwangsvollstreckungsverfahren auch zu BGB II reinnehmen können. dort hätte das auch ganz gut hingepasst. wenn du für sich sagst, dass du es gut findest, das als art "gebrauchsanleitung" zu haben, dann hätte man das meiner meinung nach als wahlfach stellen können. jeder, den es interessiert, hätte sich dann dafür entscheiden können. ich persönlich hätte es nicht gewählt. bin immer noch der meinung, dass es mir für den beruf nichts bringt.
bzgl. der HA: unverständlich ist es nicht (selbst im jurastudium gibts genügend leute, die in HA durchfallen und dort musst du jedes semester 3 stück anfertigen). ich frag mich halt nur, woran das liegen mag, aber du hast es ja schon geschrieben... ich hab ja wie gesagt die klausurzulassung - gott sei dank - schon erlangt bevor der ganze quatsch mit den hausarbeiten aufkam. ich dachte nur, dass hagen seine studenten nicht genügend darauf vorbereitet hätte. aber wenn es nur am sachverhalt liegt: es ist halt leider so, dass mal eindeutigere SV kommen, mal schwierigere. wenn wir mal in einem rechtsberatenden beruf arbeiten, werden uns unsere mandanten auch nicht immer eindeutige fakten liefern können und wir müssen das dann auch juristisch selber interpretieren. ich denke, uns darauf vorzubereiten, ist die intension vom lehrstuhl. aber dann sollen die meiner meinung nach auch mehr fälle mit lösungen zur verfügung stellen. die skripten sind doch voll fürn arsch.

@nichtwissen: das kann sein, ich hab mich mit diesem berufsbild noch nie wirklich auseinander gesetzt. ich arbeite aber beim rechtsanwalt, der auch forderungsmanagement betreibt. inkasso-berufe finde ich persönlich schrecklich. und wenn das der einzige beruf ist, für den ich als BoL-er das ZPO brauche, dann soll man das doch bitteschön als wahlfach machen. und wer sich für den beruf entscheidet, soll das dann auch wählen. für mich ist das nichts und damit ist auch das komplette BGB IV sinnlos. ist aber nur meine meinung, die auch falsch sein kann. hagen wird sich ja auch was dabei gedacht haben, als es das fach ins studienprogramm aufgenommen hat.
 
[..] ich arbeite aber beim rechtsanwalt, der auch forderungsmanagement betreibt. inkasso-berufe finde ich persönlich schrecklich.

Das kann ich verstehen. Inkassounternehmen sind Anwälten schon seit jeher ein Dorn im Auge. Schließlich ist das Inkasso ein erträgliche Einnahmequelle 🙂

Das Thema der einseitigen Erledigungserklärung ist meines Erachtens auch ein sehr wichtiges, weil dies in der Praxis auch recht häufig vorkommt. Dies wirst Du ja beim Anwalt daher bereits kennen. Dies ist auch gleichzeitig der Nachteil, weil es hierzu elendig viel Literatur gibt und seit Jahrzehnten die Aufsatzverfasser versuchen, die gesetzliche Regelungslücke aufzufüllen.

Aber ehrlich gesagt schreibe ich lieber eine komplexe Hausarbeit als eine Klausur. Die Klausur hat mit wissenschaftlichem Arbeiten nichts mehr zu tun. Hier geht es doch nur noch darum, das Wissen in einer extrem knappen Zeit auf das Papier zu würgen. Persönlich kann ich schneller denken als per Hand schreiben. Da wird's in Klausuren schnell knapp.
 
eben! und genau deswegen finde ich es gut, dass es HA gibt und vor allem in diesem semester, dass die HA auch als Modulabschluss zählt. An der Uni in München hatte ich in Klausuren Noten zwischen 6 und 10 Punkten. Hausarbeiten immer zweistellig. Aber an einer Präsenzuni ist es halt auch was anderes... da wird das mit dem Gutachtenstil geübt und man kann auch öfters jemanden fragen, wenn man schon seit 6 Wochen in der Bib sitzt und an seiner Hausarbeit tüftelt. An einer Fernuni stelle ich mir das halt ein bisschen schwierig vor, deshalb dachte ich ja auch, dass es daran liegt, dass so viele durchgerasselt sind.

ja, inkasso ist eine seeeeeehr ertragreiche tätigkeit, vor allem in unseren zeiten. aber ich weiß nicht... ich glaub dafür bin ich einfach ein zu sensibles gemüt 🙂 genau so schrecklich finde ich den beruf des gerichtsvollziehers... kann man das eigentlich mit dem BoL werden?
 
@ josef:
im staatsexamen kommen solche klausuren dran, aber hier bei uns??? hallo? wir machen doch den bachelor!

Von dieser Äußerung bin ich doch schockiert. Kämpfen nicht alle BOLer darum, dass ihr Studium ernst genommen wird. Und dann kommt aus den eigenen Reihen eine Stimme, die sagt, wir studieren ja nicht auf Staatsexamen, sondern nur Bachelor?!?

Nebenbei brauchst du auch nach dem Staatsexamen nicht alles von dem, was du da im Studium gelernt hast. Nur die wenigsten beschäftigen sich mit allem. Aber lernen musst du es trotzdem.
 
Von dieser Äußerung bin ich doch schockiert. Kämpfen nicht alle BOLer darum, dass ihr Studium ernst genommen wird. Und dann kommt aus den eigenen Reihen eine Stimme, die sagt, wir studieren ja nicht auf Staatsexamen, sondern nur Bachelor?!?

Nebenbei brauchst du auch nach dem Staatsexamen nicht alles von dem, was du da im Studium gelernt hast. Nur die wenigsten beschäftigen sich mit allem. Aber lernen musst du es trotzdem.

und ich bin von deiner äußerung schockiert. wer hat gesagt dass ich mein studium nicht ernst nehme??? wenn dem nicht so wäre, würde ich es wohl kaum studieren. ich bin mir dessen nur bewusst, dass ich mit dem bachelor definitiv NICHT die gleichen berufsmöglichkeiten habe wie mit dem staatsexamen und daher verstehe ich nicht, warum wir examensähnliche klausuren vorgesetzt bekommen. übrigens: "NUR" den bachelor habe ich niemals gesagt, das warst du.

ach so, ja, das hatte ich noch vergessen: dass ich auch nach dem staatsexamen nicht alles brauche, ist mir schon klar. aber es steht definitv fest, dass ich als BoL-er niemals anwalt werde, also muss es doch auch dem lehrstuhl klar sein, dass eine ANWALTS-klausur unsinnig ist.
 
naja.... bitte bleibt friedlich, ist doch bald Weihnachten.😉
Ich glaube, ihr habt Euch nur missverstanden!
Ich stimme Lili dahingehend zu, dass die Klausur wahrscheinlich wirklich für eine - von der Zeit her - längere Examensklausur geeignet wäre, aber in den 2 Stunden schlechthin nicht zu lösen war!
Zum Glück hat der Lehrstuhl das aber auch in seiner Bewertung berücksichtigt: Ich habe einen wesentlichen Teil der materiellen Prüfung nicht mal angesprochen, und aus Zeitgründen eine Fristberechnung nicht vernünftig hinbekommen und dennoch mit glatt gut bestanden.
Dennoch ist die Frage berechtigt, was eine Klausur soll, die in dem Zeitrahmen nicht vernünftig bearbeitbar ist.
Aber das ist ja Schnee von gestern - wir haben doch zur Zeit genug aktuellen Schnee...
 
du hast recht josef 😉
woooow, eine 2 ist doch hammer!!! ich gratuliere dir dazu! 🙂 stell dir mal vor, du hättest noch mehr zeit gehabt... tssssssss und warum macht dir ZPO dann keinen spaß?

zum schnee kann ich nur sagen: schnee hau ab.
 
und ich bin von deiner äußerung schockiert. wer hat gesagt dass ich mein studium nicht ernst nehme??? wenn dem nicht so wäre, würde ich es wohl kaum studieren.

Niemand! Vielleicht möchtest du meinen Post noch mal lesen? Du hast aber impliziert, dass das Staatsexamen mehr Wert ist, als der Bachelor. Forderst geradezu, dass der Inhalt leichter sein müsste. Also entspricht es doch den Tatsachen, dass du den Bachelor in Bezug aufs Examen für minderwertig hälst. Dass du persönlich dein Studium ernst nimmst, stand hier nie in Frage!

ich bin mir dessen nur bewusst, dass ich mit dem bachelor definitiv NICHT die gleichen berufsmöglichkeiten habe wie mit dem staatsexamen und daher verstehe ich nicht, warum wir examensähnliche klausuren vorgesetzt bekommen. übrigens: "NUR" den bachelor habe ich niemals gesagt, das warst du.

Dass die Berufsaussichten mit dem Bachelor von denen des Examens abweichen ist keine Frage des Inhalts, sondern einer der Gesetzeslage.
Du studierst nunmal auch hier einen rechtswissenschaftlichen Studiengang. Dazu gehört einfach auch breit gefächertes Recht.

Und was meinst du denn, was deine Aussage "im staatsexamen kommen solche klausuren dran, aber hier bei uns??? hallo? wir machen doch den bachelor!" anderes impliziert?


ach so, ja, das hatte ich noch vergessen: dass ich auch nach dem staatsexamen nicht alles brauche, ist mir schon klar. aber es steht definitv fest, dass ich als BoL-er niemals anwalt werde, also muss es doch auch dem lehrstuhl klar sein, dass eine ANWALTS-klausur unsinnig ist.

Ja, da haben wir wohl einfach eine grundverschiedene Ansicht, was ein rechtswissenschaftliches Studium angeht.

@Josef: Klar ist die Frage berechtigt, was eine Klausur soll, die in dem Zeitrahmen nicht vernünftig bearbeitbar ist. Das hat ja aber mit der Kritik an dem Thema ZPO an sich nichts zu tun.
Außerdem, wenn der Lehrstuhl die Umstände der Klausur, wie du sagst, in der Bewertung berücksichtigt hat, dann ist doch alles gut, oder?
 
@gera: wenn ich dich und den bachelor in irgendeiner weise beleidigt haben sollte, tut es mir leid. man sollte als bachelor-student auch nicht immer wegen jeder kleinigkeit auf die barrikaden gehen, sondern voller selbstbewusstsein für dieses studium an die ganze sache herangehen. dass das gesetz sagt: die mit dem staatsexamen dürfen alles (übertrieben gesagt) und die mit dem bachelor eben nur manches ist nicht meine schuld.
zwischen realschule und gymnasium ist bis zur 10. klasse (zumindest hier in baden-württemberg) kein großer unterschied im stoffgebiet. dennoch hast du mit dem einen eben nur die mittlere reife und mit dem anderen nach zwei weiteren jahren die hochschulzugangsberechtigung erworben. daher ist es auch nicht fair, den realschülern den gleichen schwierigkeitsgrad vorzusetzen wie auf dem gymnasium.
ich habe aber das gefühl, du willst es unbedingt darauf anlegen hier irgendwelche grundsatzdiskussionen zu führen an denen ich mich - vor allem da sie am thema dieses threads vorbei gehen - nicht mehr beteiligen möchte und werde.
 
@Josef: Klar ist die Frage berechtigt, was eine Klausur soll, die in dem Zeitrahmen nicht vernünftig bearbeitbar ist. Das hat ja aber mit der Kritik an dem Thema ZPO an sich nichts zu tun.
Außerdem, wenn der Lehrstuhl die Umstände der Klausur, wie du sagst, in der Bewertung berücksichtigt hat, dann ist doch alles gut, oder?

Naja - klar ist sogesehen alles gut, wenn man nur auf die Note abstellt. Ich finde aber generell, man sollte eine Klausur so stellen, dass sich von dem objektiv verständigen und besonnenen BoL-Studierenden innerhalb des Zeitrahmens angemessen lösbar sein soll.
Ich kann mir nämlich auch denken, dass die Klausur nur deshalb besser bewertet worden ist, weil schon die Hausarbeit so massiv schlecht ausgefallen ist.
Denn so eine Klausur löst nach dem Schreiben ansonsten nur frust aus - siehe den thread dazu - und ist ja auch nicht üblich an der Fernuni
 
du hast recht josef 😉
tssssssss und warum macht dir ZPO dann keinen spaß?

zum schnee kann ich nur sagen: schnee hau ab.
tja, gute Frage... ist halt ne Gebrauchsanleitung für Gerichte, find ich - zumindest im Hauptteil. Macht mir ganz subjektiv halt nicht soviel Spass wie materielle Rechtsfragen zu lösen - aber das ist eine reine Geschmacksfrage...

Was den Schnee betrifft - der soll bitte noch bleiben!!
 
[...] genau so schrecklich finde ich den beruf des gerichtsvollziehers... kann man das eigentlich mit dem BoL werden?

GV möchte ich auch nicht sein. Ich glaube, manche Wohngebiete würde ich nur mit Personenschutz betreten.

Als BOLer wärst Du für den Gerichtsvollzieher wohl deutlich überqualifiziert. Meines Wissens ist der GV ein "normaler Beamter" des mittleren Dienstes. Da dürfte das Abi reichen. In NRW müssen die wohl aber eine Anstellungsprüfung machen. Die Justiz nimmt anscheinend hier nicht jeden.
 
Augenscheinlich war deine Äußerung einfach etwas unüberlegt und jetzt bist du zu stolz um zurückzurudern. Mir ist es gleich. Diejenige, die sich hier hochpusht bist eh du, weil du dich angegriffen fühlst.

Das zeigt schon die Tatsache, dass du gar nicht richtig liest, was jemand schreibt, sondern einfach unsubstantiierte drauf los antwortest. -->

dass das gesetz sagt: die mit dem staatsexamen dürfen alles (übertrieben gesagt) und die mit dem bachelor eben nur manches ist nicht meine schuld.

Im Übrigen geht es kaum um Grundsatzdiskussionen, sondern um die von dir gemachte Aussage. Auch das wüsstest du, wenn du nicht, ich schätze vor Wut, so unaufmerksam gelesen hättest.
 
Naja - klar ist sogesehen alles gut, wenn man nur auf die Note abstellt. Ich finde aber generell, man sollte eine Klausur so stellen, dass sich von dem objektiv verständigen und besonnenen BoL-Studierenden innerhalb des Zeitrahmens angemessen lösbar sein soll.

Klar, damit hast du Recht. Ich kann auch gut verstehen, dass das unheimlich frustriert. Kenne solche Situationen leider zur Genüge.
 
kennst du mich persönlich und kannst deshalb einfach so behaupten ich wäre zu stolz um zurück zu rudern? 🙂 ich denke nicht, dass du meinen stolz beurteilen kannst. da sieht man mal, wer zu unüberlegten äußerungen neigt. ich würde mir niemals anmaßen, so was von jemandem zu behaupten den ich nicht kenne, ja noch nicht einmal gesehen habe, aber ok 😉 ich akzeptiere, dass jeder mensch anders ist.
hochgepusht bin ich deswegen noch lange nicht. ich finde, dass dazu auch überhaupt kein grund besteht. du hast dich doch über einen satz von mir aufgeregt, nicht andersrum.und jetzt bin ich deiner meinung nach aufgepusht, weil ich darauf geantwortet habe. akzeptiere ich auch, aber wütend bin ich deshalb noch lange nicht. ich finde es eher lustig, dass wegen einem satz von mir so ne diskussion entstanden ist 😀
und ich denke schon, dass es um eine grundsatzdiskussion geht, wenn du mir schreibst, dass die BOL-er um mehr anerkennung kämpfen und dann eine "aus der eigenen reihe" daherkommt und sagt, der bachelor wäre nicht so viel wert wie das staatsexamen. du verallgemeinerst sehr viel. dabei sollte man immer nur für sich selber sprechen.
 
ich habe aber das gefühl, du willst es unbedingt darauf anlegen hier irgendwelche grundsatzdiskussionen zu führen an denen ich mich - vor allem da sie am thema dieses threads vorbei gehen - nicht mehr beteiligen möchte und werde.

Ja, Lili, wie denn nun? Sagst du was dazu, sagste nichts?

Ich unterstelle dir aus deinem Verhalten heraus, welches du hier an den Tag legst, dass du dich aufregst, weil du vollkommen unsachlich antwortest. Du liest anscheinend andere Argumente nicht sorgfältig, sonst würdest du nicht alles als einen Angriff begreifen.

Als Beispiel: "und ich bin von deiner äußerung schockiert. wer hat gesagt dass ich mein studium nicht ernst nehme??? wenn dem nicht so wäre, würde ich es wohl kaum studieren."

Und als Ergebnis sagst du dann "ich beteilige mich hier nicht weiter". Daraus meine Schlussfolgerung - dazu muss ich dich nicht persönlich kennen. Meine Äußerung war also sehr wohl überlegt.


Ach und sag mir ruhig mal, wo ich denn sehr viel verallgemeinert habe? ... Das heißt, wenn du dich doch weiterhin beteiligst
 
jetzt wirds aber langsam echt zu viel. Seid Ihr beiden den Studenten oder schreibt Ihr das Ganze aus dem Kindergarten? Das ist ja oberpeinlich. Vor allem gehört es überhaupt nicht hierher. Schreibt Euch doch privat ne Mail. Dann nervt Ihr die anderen hier nicht.

@Gera: Was soll das eigentlich? Langeweile? Dann lies doch ein Buch oder geh spazieren.
@Lili: Wenn Du immer weiter machst, fühlt sich Gera wohl angespornt. Einmal um den Block, und schon ist er/sie vergessen
 
Und wer zwingt dich das zu lesen? "Oberpeinlich", um es in deinen Worten zu sagen, sind deine geistlosen Kommentare. Wie sieht's bei dir mit Langeweile aus?

Wenn ihr anderen kein Problem damit habt, dass ihr ja nur BoL studiert, bitte. Interessant wäre zu hören wie ein potenzieller Arbeitgeber auf so eine Aussage reagiert.

Das ist eben meine Meinung, und wem es nicht passt, der soll halt wegschauen. Lieber eine eigene Meinung hinter der man steht, als sich mit Seichtheiten hervorzutun.
 
@gera: ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht was du willst.
ich hab gesagt, dass ich mich an der grundsatzdiskussion bachelor/staatsexamen nicht mehr beteiligen werde, nicht dass ich deinen unterstellungen nicht kontern werde.

du schreibst oben: kämpfen nicht alle BoL-er darum, dass ihr Studium ernst genommen wird...
--> verallgemeinerung. ich hab bisher noch keinen kennengelernt der sich so an dieser sache aufhängt wie du.
--> ich brauche nicht kämpfen, weil ich selber mein studium ernst nehme und das auch nach außen hin strahle (ggü arbeitgebern übrigens auch) 😉 ich brauche mein studium nicht zu verteidigen, weil ich weiß was ich daran und davon habe

ich verstehe auch ehrlich gesagt überhaupt nicht welche laus dir über die leber gelaufen ist...
du hast dich kaum am thread-thema beteiligt und hast offensichtlich nur darauf gewartet dass jemand was sagt was dir nicht passt. und dann steigerst du dich in jedem deiner beiträge noch ein bisschen mehr. was soll das bringen?
und was du von mir persönlich willst ist mir auch immer noch nicht klar. als du mich angeschrieben hast, hast du dies doch sicher mit einer bestimmten absicht getan. diese hat sich mir aber noch nicht ganz erschlossen.
wenn du nur deine meinung zu meinem thema sagen wolltest: deine meinung ist angekomnen und wahrgenommen.
wenn du nur kritik äußern wolltest: deine kritik ist angekommen und wahrgenommen.
wenn du einfach nur einen sinnlosen streit entfachen möchtest: dann ist das hier der falsche ort. du kannst mir aber wie hutti vorschlägt, gerne per PN sagen, was du zu sagen hast.
 
@ Gera: laber laber laber
@ Lili82: Du bist Gott sei Dank schlauer als der oben genante. Ich denke Gera ist nicht wirklich ausgelastet. Hm. Aber ob das wohl unser Üroblem ist? Ich denke nicht. 😉

Liebe Grüße an Dich Lili82
hutti
 
Das Grundproblem, an dem generell alle Internet-Foren leiden (oder vielmehr die User) ist, dass die non-verbalen unterschwelligen Gefühls- und Befindlichkeitsäußerungen, die man bei echter Rede immer mit hört, in schriftlicher Form praktisch nicht zu entziffern sind und zwangsläufig missverstanden werden. Bei einem dreiseitigen Brief mag das noch anders aussehen, aber in ein paar Zeilen im Forum etwas hinein zu interpretieren - schon der Versuch ist strafbar😉.
Denn, selbst wenn sich die Leute Mühe geben, sich genau zu artikulieren, kann man aus dem Geschriebenen genauso leicht einen persönlichen Angriff wie eine neutrale Aussage herauslesen. Es kommt nur auf die eigene Brille an, die man aufsetzt.

Meine Schlussfolgerung: nichts persönlich nehmen und auch niemandem einen persönlichen Angriff unterstellen.
 
Schon bemerkenswert wie sich hier manche gegenseitig rundmachen. Und bitte nicht meinen, ich will hier irgendwen persönlich angreifen. Diese Aussage resultiert ausschließlich aus dem, was ich hier lesen (musste).
Leute, das hier ist ein Disskusionsforum und kein "Ich mach dich runter" Forum. Solange das ganze irgendwie sachlich bleibt ist alles ok. Aber diese gegenseitigen Unterstellungen finde ich genauso unpassend wie den Kommentar "oberpeinlich".
Achja, zum Thema Berufsaussichen LLB vs. Staatsexamen, gibts schon einen Diskussions-thread
 
Arghh! Ich drehe durch - habe mich letztes Semester völlig frei von ZPO-Kenntnissen durch die HA gequält. Hätte ich das Semester vorher BGB IV belegt, ohne eine EA zu schreiben, hätte ich die Klausurzulassung geschenkt bekommen. Hätte ich erst dieses Semester die HA geschrieben, hätte ich entweder die Klausur oder die HA geschenkt bekommen! Das heisst, ich bin einer von so weit ich weiß zwei Leuten, die sowohl die HA als auch die Klausur schreiben müssen! Das kann doch nicht wahr sein... Da muss ich gleich morgen nochmal beim Prüfungsamt anrufen...
 
sehe ich das richtig, dass du die hausarbeit im letzten semester zwar geschrieben aber nicht bestanden hast?
wenn ja, warum hast du sie denn dieses semester nicht nochmal mitgeschrieben? es kann auch uns passieren, dass wir weder die hausarbeit noch die klausur im märz bestehen; das weiß man doch nicht wirklich??! dass jetzt diese übergangsregelung gekommen ist, konnte auch niemand vorher ahnen!!!
ich befürchte auch, dass das prüfungsamt dir auch nichts anderes sagen wird, als die information, die wir vom lehrstuhl sachsen gessaphe bekommen haben!
 
Nein, ich habe die HA bestanden, allerdings die Klausur nicht mitgeschrieben. Klar, konnte die Regelung keiner vorhersehen - ist halt nur Pech, dass ich im Endeffekt weder dieses noch vorletztes Semester die HA hätte schreiben müssen.
 
Dr Franke Ghostwriter
irgendwie kann ich dir nicht wirklich folgen, denn die hausarbeit musst du, unabhängig davon, ob sie als prüfungsvorleistung gilt oder eben jetzt als eigenleistung und dann quasi auch als komplette note gewertet wird, sowieso schreiben!!! hätte man quasi im derzeitigen semester die hausarbeit nicht mitgeschrieben, dann würde diese übergangsregelung auch nicht für denjenigen gelten!!! da du die hausarbeit ja sowieso schon vorher (also auch schon vor der übergangsregelung) bestanden hast, verstehe ich dein problem nicht??? denn wie gesagt müssen auch die leute, die die übergangsregelung betrifft, die hausarbeit bestehen (damit sie dann eben dieses mal nicht noch ne klausur schreiben müssen)!!! das du jetzt von dieser regelung nicht betroffen bist, ist natürlich dann auch ein bißchen pech; da hast du recht! aber das ist, fürchte ich, nicht wirklich zu ändern; und schonmal auf keinen fall durch nen anruf oder ne mail beim prüfungsamt! denn die stellen wie gesagt auch nur fest, dass du von der übergangsregelung nicht erfasst bist, und der rest wird auf den lehrstuhl verwiesen!!!
aber versuch dein glück!
 
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