• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Hausarbeit?

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saxogirl79,
wo nimmst Du denn AGB her? In meinem Sachverhalt kommen keine AGB vor. Ich hoffe, ich habe da nichts übersehen.
Und noch ein Hinweis zu Deiner Nummerierung: In den formalen Hinweisen zur Erstellung der Hausarbeit heißt es: "Die numerische Gliederungsform (1., 1.1., 1.1.1., 1.1.2. etc.) ist nicht zu verwenden!" Also Du solltest besser wie angegeben A.I.1.a)aa) usw. verwenden.
 
katjaberlin,

ja die Gliederung habe ich angepasst. Ein guter Freund von mir ist Jurist und der meinte die AGB müßten auf jeden Fall geprüft werden, deshalb habe ich sie mal mit eingebaut. In einigen Übungsfällen habe ich aber auch die AGB gefunden.

LG saxogirl79
 
saxogirl79,
ich Frage mich nur, wie Du eine AGB-Prüfung machst, wenn es gar keine Klausel gibt. Ich könnte mir allerhöchstens vorstellen, bei der Prüfung des Leistungsorts zu erwähnen, dass der Sachverhalt keine Anhaltspunkte dafür liefert, dass ein Ort für die Nacherfüllung, etwa durch AGB, bestimmt wurde. Aber eine Inhaltskontrolle ohne Inhalt kann doch nicht gefragt sein.

Noch etwas anderes bereitet mir Probleme: Wir dürfen ja Kommentare nur in ihren aktuellsten Auflagen zitieren. Hier wurde in manchen Posts zum Beispiel die 66. Auflage des Palandt zitiert. Ich habe zu Hause nur die 68. Auflage, aber zitieren dürfen wir nur die 69. Auflage. Hat jemand den neuen Palandt zur Hand und kann sagen, ob die Randnummern der §§ 476 Rn 4 und 11 und 439 Rn 1-3a und 323 Rn 15 noch der alten Auflage entsprechen? Unterschiede zwischen der 66. und der 68. Auflage habe ich bei den geposteten Zitaten immerhin nicht gesehen.
Was heißt mwN in der Quellenangabe Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 439 Rn. 1 und 2 m. w. N.?
 
katjaberlin

ich habe die AGB komplett mit allen §§ geprüft, und habe mich auch drauf berufen das der Vertrag ja ein Verbrauchsgüterkaufvertrag ist und dort die AGB als vom Verkäufer gestellt gelten. Hab ichs auch mal in den Lehrbüchern von Niederle gefunden.

Meine Quellen muss ich heute abend noch einfügen, dann nochmal übers Format schaun und morgen abschicken.
Weiß jmd was ist wenn man die Hausarbeit nicht besteht?
 
Vielleicht hast Du ja einen anderen Sachverhalt, in dem es AGBs gibt.
Soweit ich weiß, darfst Du die Klausur trotzdem mitschreiben, auch wenn Du die HA nicht bestehst. Du musst Dir die Klausurzulassung dann in einem der nächsten Semester erarbeiten.
 
Ich hänge gerade noch bei der Leistungsortdiskussion. Der Leistungsort bestimmt ja den Ort der Leistungshandlung in Abgrenzung vom Leistungserfolg. Ist hier die Leistungshandlung die Reparatur des Traktors oder die Übergabe und Übereignung der mangelfreien Sache? Die Reparatur kann es eigentlich nicht sein. Angenommen, die V-GmbH fährt zu K, um den Traktor abzuholen, bringt ihn anschließend wieder zu K. Die Leistungshandlung wäre also der Transport des Traktors in beide Richtungen, oder? Wie kann diese Handlung einen Ort haben? Und welches ist der Ort?
Etwas verwirrt so kurz vor Abgabe...
 
Ich hab auch keine agbs drin...
macht für mich auch keinen sinn, weil sie weder erwähnt werden, noch irgendein problem darstellen.
wenn die agbs thema wären, wären sie auch aufgeführt, so wie in einer ea des letzten moduls...
 
also die Hausarbeit muss ja bis zum 26.7 in Hagen sein. Muss ich die dann am Fr losschicken oder reicht auch Sa... zählt nicht der Eingangsstempel bei der Post? Muss noch schreiben!
 
2. Teil HA

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Kernpunkt "nur" beim Leistungsort für die Nacherfüllung liegt. Da im Sachverhalt aber auch die Rede von Nutzungsentschädigung ist und ich mich die ganze Zeit gefragt habe, wie die unterschiedliche Punktegewichtung zu Stande kommt, bin ich jetzt auf eine evtl. Aufrechnung mit Gegenansprüchen gekommen.

Strapaziere ich da jetzt den Sachverhalt über oder hat das von Euch jemand ähnlich gesehen?:confused
 
ich bin grad fertig geworden mit der Hausarbeit und hätte noch eine Frage zum Deckblatt. an welchem Institut geht das denn und welcher Prof bearbeitet das? Wackerb. `?... Hm... schnekke Antwort wäre gut, schicke das Zeug morgen los... ach und die Hausarbeit muss nur über den Postweg versendet werden, oder?
 
Anja27,

Du hast im 2. Teil der HA eine Aufrechnung nach § 387 BGB geprüft? Wie bist Du denn auf die Aufrechnungslage gekommen? Eine Aufrechungslage liegt u.a. vor, wenn sich zwei Forderungen gegenüberstehen, wobei diese Forderungen dann gleichartig sein müssen, die Forderungen müssen auch durchsetzbar sein, es darf also nicht in einer der Forderungen ein Einredetatbestand, wie etwa die rechtshindernde oder -vernichtende Einrede vorliegen. Woher hast Du denn die Forderungen, die sich hier gegenüberstehen? Das würde mich mal interessieren.

Liebe Grüße

Alex
 
Nala23,

was war der Grund, dass Du nicht bestanden hast? Ich habe auch ganz knapp bestanden, habe 50 % erreicht. Ich habe Dinge geprüft, die nach Ansicht der Uni irrelevant gewesen sind. Ich fand allerdings, dass die Lösung der HA, welche die Uni in Moodle gesetzt hat, lapidar dargestellt wird. Man hat keinen richtigen Vergleichsmaßstab, um feststellen zu können, was man falsch gemacht hat. Ich denke, dass wenn man nur den Rücktritt prüft, so wie das im ersten Teil der HA der Fall war, kommt man nur auf ungefähr zwei Seiten, denn da ist ja nicht so viel zu prüfen. Ich weis auch nicht, wie man es der Uni recht machen kann. Ich denke, dass ich noch viel lernen muss, wenn ich besser werden möchte.

Liebe Grüße

Alex
 
ich habe 60% (3,3) erreicht. Vieles wurde als entbehrlich angestrichen, einige Anmerkungen gab es, die ich auch nachvollziehen kann und an einer Anmerkung knappere ich noch.

Nun, mein Hauptproblem sah ich darin 15 Seiten zu erreichen und mir war schon klar, dass einiges entbehrlich wäre, nur was wäre gewesen, wenn ich nur 10 Seiten abgegeben hätte?? Ich werde dieser Frage irgendwann noch genauer nachgehen bzw. die Stelle finden, bei der ich eine Antwort darauf bekomme - irgendwie ärgert es mich nämlich schon sehr, gerade bei der recht kurzen Lösungsskizze der HA.

Gruß,
Weissbaldalles
 
zuerst einmal freue ich mich für alle, die es bestanden haben 😉

Die Lösung der Fernuni ist meiner Meinung nach ein Witz. Nachdem ich die gelesen habe, weiß ich immernoch nicht, wie man 15 Seiten schreiben soll. Außerdem Frage ich mich ob es jetzt richtig war das ganze im Gutachtenstil zu schreiben oder ob man eine HA so schreibt wie die Uni es getan hat.

@ Rechtswissenschaften:
- unproblematisches zu lang erörtert
- Beim Mangel keine Abgrenzung zum Verschleiß
- gebrauchte Sache im Sinne des § 476 nicht erörtert
- Wiederholungen
- die entbehrlichkeit der Fristsetzung unsinnigerweise geprüft

- Ausgangsort zur Prüfung der Nacherfüllung ist nicht korrekt
- um Verschulden ging es nicht
- die Darstellung des Meinungsstreits gelang nur ansatzweise

- Lexika gehören nicht in das Literaturverzeichnis und waren veraltet
- Beim Kommentar hat in der Fußnote der Bearbeiter gefehlt.

Das war es jetzt mal in ganz groben Zügen. Bei einigen Punkten muss ich zugeben war ich mir schon beim schreiben
relativ sicher, dass ich sie nicht prüfen müsste und ich habe sie einfach drin gelassen, damit ich die 15 Seiten voll bekomme.
Ich bin aber momentan nicht besonders traurig, dass ich durchgefallen bin. So habe ich die Chance sie nochmal zu schreiben und es besser zu machen. Es gibt schon einige Fehler, die ich nie wieder machen werde. Außerdem muss ich zugeben, dass ich vor dieser Hausarbeit einen wahnsinnigen Bammel hatte und gedacht habe, dass schaffe ich nie. Betanden habe ich auch nicht aber selbst wenn man bei 42% durchgefallen ist, scheint es doch sowas wie eine HA gewesen zu sein. Also bin ich schon mal in der richtigen Richtung unterwegs.

Eine Frage habe ich noch an euch. Ist einer von denen die bestanden haben bereit mir seine Hausarbeit zu schicken. Ich denke, es würde mir sehr weiter helfen, wenn ich mal sehen könnte wie sowas aussieht, wenn man bestanden hat.

Gruß

Nala
 
Nala23,

ich habe fast das selbe Problem wie Du. Ich habe viele Dinge unnötig geprüft, weil ich ebenso nicht wusste, wie ich die 15 bis 20 Seiten voll kriegen soll. Dann habe ich die Meinungen zum Belegenheitsort und den Erfüllungsort zu kurz erörtert. Der Korrektor hat dazu geschrieben, das aus dem Palandt einfach nur abzuschreiben und das war auch schon.... . Ich habe auch vergessen, dass der § 476 BGB auf gebrauchte Sachen anwendbar ist, obwohl ich das wusste, habe ich vergessen, das kurz zu erwähnen. Ich habe wie gesagt auch knapp bestanden, habe auch gemerkt, dass ich Fehler gemacht habe. Aus Fehlern lernt man. Bei der nächsten HA will ich das besser machen.

Liebe Grüße

Alex
 
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