HGB AktG & GmbHG lesen?

Dr Franke Ghostwriter
HGB, AktG & GmbHG lesen?

Hallo,

bin gerade noch dabei das HGB durchzulesen, allerdings nur das dritte Buch!? Macht Ihr das auch so?

Und wie sieht´s mit den andern beiden aus, lest ihr AktG und GmbHG auch?

Lg

Christine
 
Nein, ich lese nicht die ganzen Gesetze durch.
Allerdings lese ich mir die Paragraphen durch, die im Kurstext (und in meiner Lernkartei) vorkommen und die markiere ich mir dann auch mit verschiedenen Farben, damit ich sie schnell wiederfinde.

Mit freundlichen Grüßen, Maria!
 
Christine schrieb:
Bin gerade noch dabei das HGB durchzulesen, allerdings nur das dritte Buch!? Macht Ihr das auch so?
Jein, also ich blättere und lese immer mal wieder drin herum, denn erstens ist es nicht uninteressant und zweitens merkt man sich eher, wo was genau steht.
Michael1709 schrieb:
das ist nicht wirklich Dein Ernst 😱

Liest Du auch Telefonbücher?

Es macht Sinn, beim durcharbeiten der Skripts die entsprechenden Paragraphen auch zu lesen - und zu verstehen.

Alles andere ist meiner Ansicht nach pure Zeitverschwendung.
Das finde ich ein bisschen krass formuliert. Wie ich oben bereits schrieb, ist es nicht verkehrt, in einem Gesetzestext "zu Hause" zu sein und sich wirklich auszukennen. Denn in der Klausur muss ich wissen, wo ich ganz schnell genau das finde, was ich suche. Um lange im Inhaltsverzeichnis zu blättern fehlt meist die Zeit. Mag sein, dass ich BGB-geschädigt bin, aber bisher bin ich damit immer gut gefahren.

Gruß
Steffi
 
Also ich habe die Gesetzestexte etc. eigentlich noch fast gar nichht in der Hand gehabt. Ich habe zwar ein HGB gekauft, habe aber alle EAs und SAs ohne gemacht.

Ich wollte mir die wichtigen in den Skripten erwähnten §§ markern, aber ansonsten ...

Hat jemand Erfahrung, ob man sich für die Klasur wirklich im HGB auskennen sollte
 
evenet schrieb:
Ich habe es mir immer parallel zu den Skripten durchgelesen, das hat mir echt geholfen. Jetzt weiss ich ungefähr wo die Dinge stehen und weiss zu welchen Tehmen es einen Gesetzestext dazu gibt!
Ja, so wollte ich es eigentlich auch machen. Aber irgendwie nicht konsequent genug, so dass ich nun doch noch angefangen habe, die Paragraphen mehr oder weniger reinzupauken (zumindest nochmal das, was im Skript so genannt wid, wird nachgehakt, Rest = Augen zu und durch).

Zum Lernen dank effektiver Suchfunktion im Browser hier übrigens einfach mal zum Bookmarken (Firefox = Einfach drauflostippen): HGB, AktG und GmbhG. Der jeweils gesamte Gesetzestext auf einer einzigen Seite, die entsprechend umfangreich ist (Ladezeit!).
 
Für den Teil Jahresabschluss halte ich es wirklich für SEHR sinnvoll sich mal das 3. Buch (1. und 2. Unterabschnitt) im HGB durchzulesen!
Da man für den Teil Jahresabschluss immerhin gut 50% der Punkte bekommt, ist es auf jeden Fall schlau, sich im HGB auszukennen! Deshalb muss man es nicht auswendig lernen - aber mal durchlesen hilft!

Aktiengesetz und GmbHG dagegen kann man sich sparen. Da reicht es absolut, wenn man beim üben die entsprechenden Paragraphen durchliest.
 
HGB darf doch in der Klausur benutzt werden oder? Sind Markierungen von den wichtigsten Paragraphen also auch erlaubt?

Wie mien Vorposter schrieb: Unterstreichungen oder markierungen mit Testmarker sind ok, zus. eintragungen, auch Verweise auf andere §§ hingegen nicht.

Kompensieren lässt sich letzteres aber recht gut mit diesen "PostIt" Lesezeichen-Klebern, die es in verschiedenen Farben gibt...

Volker
 
"Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten." Ok 🙂

Hallöchen,

ich habe mal ein Frage, die vielleicht etwas blöd klingt: Kann ich auch verschiedene Arten von Unterstreichungen verwenden - also z.B. Wellenlinie, dann gestrichelt, dann gepunktet & mal den Absatz umrandet (um die ganzen Grundsätze voneinander zu unterscheiden) - oder ist das zu offensichtlich? Nicht, dass ich dann ohne HGB arbeiten muss 🙁
Das mit der Ampel ist übrigens eine super Idee. Vielen Dank!

Liebe Grüße
Steppel
 
Vielleicht eine kleine Anmerkung von mir.
Wenn man die letzten 8-10 Klausuren durcharbeitet als Klausurvorbereitung hat man die meisten § im Kopf. Ich musste in der Klausur nur 1x ins HGB schauen da ich durch die intensive Vorbereitung fast alle Gesetze noch im Kopf hatte. Im Ergebnis hatte ich einen Fehler bedingt durch Rechenfehler und ein falsches Gesetz in der kompletten Aufgabe.
Also....üben....üben.....üben, dann klappt das schon.

Viel Erfolg bei der Klausur

Christian
 
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