das HGB ergänzt das BGB, zieht also einen engeren Kreis für Kaufleute. Ob jemand Kaufmann ist oder nicht ergibt sich nach den ersten paar Paragraphen des HBG. Einzelunternehmer sind Kannkaufleute, können sich also ins HR eintragen lassen - werden dann nach dem HGB verfolgt - oder eben nicht und werden nach dem BGB verfolgt. Ebenso gilt für Land und Forstbetriebe eine Sonderregelung, s. HGB.
Sofern in den HGB nicht verankert, kann sich ein Unternehmen ggf. auch auf das BGB berufen, hier gilt es aber, den einzelnen Sachverhalt zu analysieren, pauschalisieren möchte ich hier nur ungern.
Was für einen Vertrag meinst du? Es kommt darauf an, zwischen welchen Teilnehmern dieser Vertrag geschlossen wurde ( Kaufmann - Kaufmann // Kaufmann-Privatperson/Verbraucher oder Privat-Privat)
Gruß,
Jonas