• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Hiiiiiillllfeeeeeeeeeeeee

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kann mir jemand sagen, welche der folgenden Buchungen richtig ist:

Buchungssatz:

Wie in jedem Jahr Hat unser steuerberater mit seinen arbeiten begonnen. Für diesen teil kündigt er uns den Eingang serner Rechnung über 1.400 € + 10% MWSt. für Anfang Januar an. zugleich teilt er mit mit einem weiteren Honorar von 600 € rechnen müssen.

ist diese Buchung richtig???

470/178 1.400
470/088 600



oder dieses???

470/178 1.400
250/088 600



kann mir jemand weiterhelfen?? 😕oder ist es egal weil beides sowieso GuV konten sind. bin mir unsicher??😕

gruß
 
ich sage beides Kto. 470, also Variante 1. Da die Rückstellung die Kosten für den Berater entält. Beraterkosten = Sonst. Grundkosten

Kto. 250 kommt hier nicht in Frage, da wie schon beschrieben ... eingetretene Wagnisse, ohne Versicherungsschutz
Bsp.: Hagelschaden, zwar Gebäudeversicherung aber ohne Ausgleich von
Hagelschäden

Das war meine Meinug, für andere Darstellungen bin ich natürlich offen.

Gruß Zeus
 
Dr Franke Ghostwriter
Zeus schrieb:
..ich sage beides Kto. 470, also Variante 1. Da die Rückstellung die Kosten für den Berater entält. Beraterkosten = Sonst. Grundkosten
Vollkommen korrekt! Man verbucht 2mal die gleiche Leistung, also muss auch das Kto. übereinstimmen - und da ist nun mal für "Beratung" Nr. 470 angegeben. Der Unterschied ist lediglich, dass für die 1.400 Eus bereits dezidiert die Rechnung angekündigt ist- wir also eine antizipative Verbindlichkeit haben (wir wissen, es kommt genau in der Höhe, die Leistung ist erbracht, und wir müssen noch zahlen--> Kto. 178 / sonstige Verbindlichkeiten) und die 600 Eus sind "so wie üblich über den Daumen gepeilt" (es kommt also wahrscheinlich, und wir stellen vorsichtshalber dafür was zurück --> Kto. 088 / sonstige Rückstellungen)
 
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