Hiho Tine,
meiner Meinung nach ist dem Lehrstuhl hier ein kleiner Fehler unterlaufen:
Folgendes habe ich an den Lehrstuhl geschrieben. Frau Dr. Merbecks hat es nun an Prof. Bitz weitergeleitet, weil Sie beim VaR wohl auch der Meinung ist, dass da evtl. was nicht stimmen könnte.
LG
KE 2 – Institutionelle Rahmenbedingungen für Kreditinstitute:
S. 88 2. Absatz – Ende:
„… Zieht man von der Referenzgröße von 100 GE den Wert von 92 GE ab, so erhält man den „praktisch relevanten Maximalverlust“ von 8 GE, der nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,7 % (Zustände 1 bis 7) auftritt. Für …“
Meiner Meinung nach sind hier die Zustände 8 bis 14 gemeint.
S. 91 3. Absatz:
„Entsprechend unseren Ausführungen zu Beispiel 4.02 wird nun das Konfidenzniveau von 35 % jeweils bereits in der äußersten rechten Spalte überschritten. Auf Grundlage des Referenzwertes von 101 GE ergibt sich:
VaR (C) = 101 – 100 = 1 GE
VaR (D) = 101 – 101 = 0 GE
Meiner Meinung nach wird hier das Konfidenzniveau von 35 % jeweils erst in der mittleren Spalte überschritten, womit sich folgende Werte ergeben:
VaR (C) = 101 – 100 = 1 GE
VaR (D) = 101 – 100 = 1 GE
Value at Risk – Berechnung:
Meine Vorgehensweise:
1 – 1/240 = 0,9958… (schlechtester Wert)
1 – 2/240 = 0,9916… (2.schlechtester Wert)
1 – 3/240 = 0,9875 (3.schlechtester Wert)
1 – 4/240 = 0,9833… (4.schlechtester Wert)
1 – 5/240 = 0,9791… (5.schlechtester Wert)
1 – 6/240 = 0,975 (6.schlechtester Wert)
1 – 7/240 = 0,9708… (7.schlechtester Wert)
1 – 8/240 = 0,9666… (8.schlechtester Wert)
1 – 9/240 = 0,9625 (9.schlechtester Wert)
1 – 10/240 = 0,9583… (10.schlechtester Wert)
1 – 11/240 = 0,9541… (11.schlechtester Wert)
1 – 12/240 = 0,95 (12.schlechtester Wert)
1 – 13/240 = 0,9458… (13.schlechtester Wert)
Der Wert, bei dem das Konfidenzniveau erstmalig unterschritten (nicht gleich) wird, ist anzusetzen.
Zitat aus KE 2, S. 95:
„Möchte man nun etwa den Verlustbetrag errechnen, der in 99 % der Fälle nicht überschritten wird, so entnimmt man in diesem Fall einfach den drittschlechtesten Wert aus der obigen Tabelle
(1 – 3/240 = 0,9875 [%], weil hier die kumulierte Wahrscheinlichkeit erstmalig das Konfidenzniveau von 99 % mit dem Wert 98,75 % unterschreitet.“
Das Prozentzeichen hinter 0,9875 müsste meiner Meinung nach streng genommen weg.
Den Rest der Seite schreibe ich mal auf, wie er meiner Meinung nach richtig sein müsste:
Für ein Konfidenzniveau in Höhe von 95 % und ebenfalls 240 Ergebniswerten unterschreitet die kumulierte Wahrscheinlichkeit erstmalig den Wert von 95 % bei dem dreizehntschlechtesten Wert
(1 – 13/240 = 0,9458…).
Der Value at Risk errechnet sich bei einem Konfidenzniveau in Höhe von 99 % (95 %) durch Multiplikation des drittschlechtesten (dreizehntschlechtesten) Werts der Tabelle mit dem Referenzbetrag in Höhe von 200 GE:
VaR (99 %) = - 0,0690*200 = - 13,80 bzw. absolut 13,80 GE
VaR (95 %) = - 0,0583*200 = - 11,66 bzw. absolut 11,66 GE
Bei den Lösungen der EA 2 aus dem SS 2008 müsste das folgende fett-gedruckte verändert werden:
Aufgabe 1, b1 und b2:
„Der VaR bei einem Konfidenzniveau in Höhe von 99,5 % (97,5 %) ergibt sich durch Multiplikation des zweitschlechtesten (siebtschlechtesten) Werts der Tabelle mit dem Referenzbetrag in Höhe von 250 GE“