hoher und niedriger Gewinnausweis

Dr Franke Ghostwriter
in fast jeder Klausur kommt ein Aufgabentyp mit dem Thema hoher bzw. niedriger Gewinnausweis. Irgendwie stehe ich dabei immer völlig auf dem Schlauch, wie ich an die Aufgaben rangehen muss bzw. sie lösen kann, geschweige denn wo ich das in den Skripten finde. Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank.

Gruß Marco
 
Hast Du Dir die Aufgabe mal durchgelesen? Ist doch ganz einfach.

Anfangswert: 600
Nutzungsdauer: 20 Jahre
Lineare Abschreibung also: 600 * 1/20 = 30 Abschreibung pro Jahr; Hier aber noch monatsgenau, also: 30 * 10/12
Degressive Abschreibung (= Linear mal zwei) also: 600 * 2/20 = 60

Und nochmal übersichtlich so:

geringer Gewinnausweis: 600 - (600 * 2/20) = 540
hoher Gewinnausweis: 600 - (600 * 1/20 * 10/12) = 575
 
Hallo Fernstudent,
das mit dem hohen gewinnausweis habe ich verstanden, aber musst du nicht auch bei dem niedrigen gewinnausweis das auf den monat runterbrechen?? da hast du es ( wenn ich es richtig sehe) auf das ganze jahr berechnet oder nicht???

Genau, Du willst ja so viel abschreiben wie's geht um einen niedrigen Gewinnausweis zu erreichen. Monatsgenau würde den Abschreibungsbetrag ja verkleinern
 
@ma86ab:
Wenn du unterlassene Instandhaltungsarbeiten meinst, die innerhalb der ersten 3 Monate des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden, werden dafür Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsarbeiten gebildet und zwar in Höhe der voraussichtlichen Höhe.
 
Mich treiben diese Aufgabenstellungen auch an den Panikrand- hab ich dann richtig angesetzt und bewertet ist für eine Teilaufgabe der Zeitrahmen dreifach gesprengt.

Bin sehr an einer Aufstellung der Bewertungen ( Grund + Boden, Kredit, Disagio, Vorräte, Zins, Geschäftswert, Fremdwährungskredit...)
interessiert. Sollte sich gemeinschaftlich doch noch machen lassen!!
 
Mich treiben diese Aufgabenstellungen auch an den Panikrand- hab ich dann richtig angesetzt und bewertet ist für eine Teilaufgabe der Zeitrahmen dreifach gesprengt.

Bin sehr an einer Aufstellung der Bewertungen ( Grund + Boden, Kredit, Disagio, Vorräte, Zins, Geschäftswert, Fremdwährungskredit...)
interessiert. Sollte sich gemeinschaftlich doch noch machen lassen!!

LG

Da wäre ich sofort dabei. Stehe bei dem Thema irgendwie total auf dem Schlauch...
 
Grund und Boden ( Klausur 24.03.210, Aufgabe 4)
a)

Grund

Bis 2008 290000

Zuschreibung in 2009?? nach neuer Rechtslage ja!!

Wert: AK 430000

geringer Gewinn hoher Gewinn

430000 430000


Gebäude

HK 900000

Abschreibungsmethode laut Angabe

3% zeitanteilig
10% ohne Zeitl. Aufteilung im 1. Jahr

Abschreibungsbeginn Okt 2009, daher 3 Monate

Abschreibung 3% anteilig 6750

Abschreibung 10% ganzes Jahr 90000

geringer Gewinn hoher Gewinn

810000 893250

Kein Wahlrecht bei Zuschreibungen. Obergrenze der Zuschreibung sind AK. Abschreibungsmethoden lt. Angabe.Aufpassen in welchem Monat die Abschreibung ansetzt. Achtung auch bei den Herstellungskosten. Steuern , Notargeb. usw zählen nicht dazu.
 
Kredit, Disagio, Zinsen (Klausur 24.03.2010 Aufg.4b)

Bei Darlehen kein Wahlrecht!!!
geringer Gewinn hoher Gewinn
500000 500000

Disagio Wahlmögl, Skript 3, Seite 53

Aufwand im 1. Jahr, keine Aktivierung
Aktivierung und planmäßige Abschreibung

Betrag 30000
Jahresabschreibung 6000
davon zeitanteil 5000

geringer Gewinn hoher Gewinn
0 25000

Zinsen kein Wahlrecht!!!

Jahreszinsen 30000
Zinesn ½ Jahr 15000
davon nicht in 2009 5000

500000*0,06 = 30000:12=2500 Monatliche Zinsbelastung, vom 1.03.09-30.12.09 = 10 Monate = 25000,
30000 - 25000 = 5000 RAP


geringer Gewinn hoher Gewinn
5000 5000

Kredit voll ansetzten.

Berechne vom Unterschiedsbetrag (Disagio)die mögliche Abschreibung. Disagio - Abschreibung ergibt den verminderten Unterschiedsbetrag, der jetzt bei einem hohen Gewinnausweis angesetzt wird. Wird das Disagio nicht angesetzt hab ich den gesamten Unterschiedsbetrag Gewinnmindern in der Periode, setzt ich den verminderten Betrag an, verringert sich mein Aufwand, höherer Gewinnausweis.

Zinsen sind voll anzusetzten. Rechnungsabgrenzung nicht vergessen.
 
Bist du sicher, dass der Notar nicht dazugehört? Es soll doch alles angesetzt werden, wass den Gegebstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzt. Brauch ich da nicht den Notar für eine Beglaubigung?? (§ 255 HGB)

Ich kann auch falsch liegen... Bin noch am üben =)
 
Hy Misscrie!

Wenn die notarielle Leistung bei Anschaffung eines Grundstückes anfällt, dann gilt der betriebsbereite Zustand(§ 255HGB)... also Anschaffungsnebenkosten.

Bei Herstellungskosten sind diese nicht anzusetzten. In den Altklausuren gibts da ein Beispiel, bei dem ein Kostenfaktor nicht in die Berechnung einbezogen werden durfte. Bin mir nicht mehr sicher ob das Notarkosten waren, kann das leider grad nicht anführen.

Bin aber genau wie Du auch am üben!

LG

@ all- Wer haut die nächsten Bewertungsfälle hier rein??
 
@Fas7

1) Kannst du mir das mit der Wertaufholung bei den Gebäuden noch mal erklären?
Setz ich da immer die Wertobergrenze also AK/HK an?

2) Beim Darlehen lass ich die Auszahlung UND die Zinsen unberücksichtigt und trage einfach 100% ein? Warum denn das?
Bzw. Hab ich ja beim Damnum ein Wahlrecht dh:entweder setz ich wirklich 0 an oder die 30T€ inkl teitanteil (monatsgenau? Dachte Halbjährlich?) Abschreibung?
 
ich komm einfach nicht weiter:

Frage:
b) Die Produktionsmaschine B (Anschaffung Anfang 08 zu 600 T€, Nutzungsdauer 10 Jahre) wurde
bisher geometrisch-degressiv mit 25 % abgeschrieben. Ende 09 musste zusätzlich eine außerplanmäßige
Abschreibung von 17.500 € vorgenommen werden.
Bilanzansatz Produktionsmaschine B

Als mögliche Abschreibungen für 2010 berechne ich
- linear 10 % (=60T) ergibt einen Rest von 260
- geom. 25% (=80T) ergibt einen Rest von 240
- arithm. (=87,27T) ergibt einen Rest von 233 (jedoch für diese Maschine unzulässig)

Also hätte ich gesagt, geringer Gewinn (=hohe Abschreibung) 240 und hoher Gewinn 260

Die Musterlösung spuckt aber 280 aus für den hohen Gewinn.

Was mache ich falsch? Bitte helft mir
 
maximillOn ,

1) Wenn der außerordentliche Grund für eine Wertverminderung wegfällt, wird eine "entsprechende Zuschreibung" vorgenommen (Afa_) Die Obergrenze sind deine AK.

2) Nichts bleibt unberücksichtigt, die Aufgabenstellung gibt Dir ja die Möglichkeit den Erfüllungsbetrag( voll) anzusetzten, dann das Damnum( Unterschiedsbetrag; Wahlrecht) und auch noch die Zinsen samt der RAP.

Für die Abschreibung des Unterschiedsbetrag gilt keine Vereinfachungsregel.
 
Hallo Leute ich komm einfach nicht weiter:

Frage:
b) Die Produktionsmaschine B (Anschaffung Anfang 08 zu 600 T€, Nutzungsdauer 10 Jahre) wurde
bisher geometrisch-degressiv mit 25 % abgeschrieben. Ende 09 musste zusätzlich eine außerplanmäßige
Abschreibung von 17.500 € vorgenommen werden.
Bilanzansatz Produktionsmaschine B

Als mögliche Abschreibungen für 2010 berechne ich
- linear 10 % (=60T) ergibt einen Rest von 260
- geom. 25% (=80T) ergibt einen Rest von 240
- arithm. (=87,27T) ergibt einen Rest von 233 (jedoch für diese Maschine unzulässig)

Also hätte ich gesagt, geringer Gewinn (=hohe Abschreibung) 240 und hoher Gewinn 260

Die Musterlösung spuckt aber 280 aus für den hohen Gewinn.

Was mache ich falsch? Bitte helft mir 🙁

Hallo,

wenn du auf linear wechselst, mußt den linearen Teil neu berechnen, d.h. hier mußt du die 320 RBW auf 8 Jahre Restdauer verteilen, und dann kommst du auf die 280.

LG Susanne
 
Ich habe hier eine kleine Übersicht erstellt:

Vielleicht fallen euch noch andere Geschäftsfälle ein (oder Fehler auf 🙂).

  • Geschäfts- Firmenwert, §246(1), §253(3), gleicher Ansatz bei beiden

  • Instandhaltung ab April, §249(1)S.1 (3 Monate) – kein Ansatz bei beiden

  • Instandhaltung bis 30.03., §249(1)S.1 – voller Ansatz bei beiden

  • Versicherung, §248(1)S.3, kein Ansatz bei beiden

  • Darlehen, §253(1), Erfüllungsbetrag – gleicher Ansatz bei beiden

  • Disagio, §250(3), „darf“ abzgl. Abschr., 1- Disagio abzgl. Abschr., 2- kein Ansatz

  • Zinsen, volle Zinsen monatsgenau bis Jahresende, gleiche Ansatz bei beiden

  • Patent, §248(2), „kann“ abzgl. Abschr., 1- Wert abzgl- Abschr., 2- kein Ansatz

  • Anlagevermögen, §253(3), normale Abschr., 1- linear (monatsgenau), 2- degressiv (ggf.Halbjahresregel)

  • Außerplanmäßige Absch. beim AV, §253(3), bei beiden Berücksichtigung, sonst wie oben

  • Außerpl. Absch. Wegfall beim AV, §253(5), darf nicht beibehalten werden

  • Handelsware, §253(4), Marktpreis am Abschlussstichtag, gleicher Ansatz bei beiden

  • Herstellungskosten, §255(2), „dürfen“ Kosten der allg. Verw…., 1- mit Verwaltung, 2- ohne Verwaltung

  • Aktien, §253(3) bei Finanzanlagen „können“, 1-Börsenkurs, falls niedriger, 2- Anschaffungswert

  • Verkauf in Fremdwährung, §256a, Kurs zum Abschlussstichtag, gleicher Ansatz bei beiden
LG, Stefanie
 
Stefanie,

ich weiß nicht, ob ich deine Aufstellung falsch versteh, oder du es falsch meinst. Meinst du mit 1- und 2- das gleiche wie in der Klausur ? Also 1- geringer Gewinnausweis und 2- hoher Gewinnausweis? Dann wärs nämlich bei den Wahlrechten falsch. Also beim geringen Gewinnausweis setzt du dann nichts an.

LG Susanne
 
Also z.b. auch bei den Herstellungskosten. Beim niedriger Ausweis machst du ohne Verwaltung und beim hohen mit Verwaltung. Und bei der Abschreibung nimmst du beim niedrigen die degressive und beim hohen die lineare.
Aber eigentlich ist das auch ganz leicht, wenn du 2 verschiedene Werte ausgerechnet hast, nimmst du für den niedrigen Gewinnausweis immer den kleineren Wert.

So, jetzt reichts dann aber auch mal mit lernen, oder ?

Ich mach jetzt nix mehr, und schau heut abend auch nicht mehr ins Forum, da mach ich mich nur verrückt. Viel Glück für morgen.

LG Susanne
 
Ich habe hier eine kleine Übersicht erstellt:


  • Geschäfts- Firmenwert, §246(1), §253(3), gleicher Ansatz bei beiden

Aus § 246(1) geht hervor das er als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. §253(3) sagt, dass der Wert über die Dauer der Nutzung abzuschreiben ist. Er sagt aber nicht wie. Also kann ich doch bei Geschäfts- oder Firmenwerten unterschiedliche Ansätze finden.

Hoher Gewinn: lineare Abschreibung.
Niedriger Gewinn: Höchstmöglich Abschreibung (nach Aufgabe)

Oder täusche ich mich?
 
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