Ich habe da ein paar Fragen zu Kurseinheit 5

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe da ein paar Fragen zu KE 5

Hallo Ihr lieben🙂
Fragen Fragen über Fragen...
1. Kann mir jemand das beispiel auf Seite 14 erklären?
2. Ist es richtig das stille Reserven so entstehen, das eine Abschreibung oder eine Rückstellung so hoch gewählt worden sind und diese nicht benötigt worden sind? Muss man diese direkt auflösen? Und wie verbucht man Sie wenn man Sie nicht auflöst?
3.Kann mir jemand Aufgabe 5 sowie 6 erklären?
Und dann schecke ich das komplette Thema Wechsel nicht:-(
Ich danke euch....
Sara
 
Hallo Ihr lieben🙂
Fragen Fragen über Fragen...
1. Kann mir jemand das beispiel auf Seite 14 erklären?
Sara

Das Beispiel erklärt Abweichungen zwischen Sollbestand und Istbestand am Jahresende. Gekauft hast du Waren im Wert von 2 Millionen, aber am Jahresende nur noch einen Wert von 2 Millionen. Die fehlenden 18 Millionen setzen sich zusammen aus Entnahmen zu Verkaufszwecken, Diebstahl oder Preisverfall. Generell zeigt das Beispiel, dass es eigentlich völlig egal ist, aus welchem Grund die Abweichungen entstehen, das Warenkonto muss wegen der GoB (Vorsichtsprinzip) immer den tatsächlichen Wert anzeigen. Deshalb buchst du die Differenz immer als Wareneinsatz, welcher als Aufwandskonto (=Werteverzehr) in der GuV berücksichtigt wird.
 
Hallo Ihr lieben🙂
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2. Ist es richtig das stille Reserven so entstehen, das eine Abschreibung oder eine Rückstellung so hoch gewählt worden sind und diese nicht benötigt worden sind? Muss man diese direkt auflösen? Und wie verbucht man Sie wenn man Sie nicht auflöst?
Sara

Richtig ist, dass die Abschreibung oder Rückstellung (bewusst oder unbewusst) zu hoch angesetzt wurde. Im Fall der Abschreibung des Warenkontos ist dessen angezeigter Wert also niedriger als der tatsächliche Warenwert, somit der Wareneinsatz überhöht. Dies führt in der GuV zu einem niedrigeren Gewinnausweis. Diese stille Reserve löst sich im folgenden Geschäftsjahr bei der Erstellung der GuV automatisch auf, da nun der "gesparte" Gewinn des Vorjahres mit erscheint. Bei Rückstellungen musst du diese ja auflösen, sobald die eventuelle Verbindlichkeit tatsächlich anfällt. Hast du diese dann als zu hoch angesetzt, ergibt sich auch automatisch ein Ertrag und somit "verschobener" Gewinn. Falls du sie nicht auflöst, vertößt du gegen GoB.
 
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