simf schrieb:
Hallo!
Gehe gerade mal die Buchhaltungsaufgaben der alten Klausuren durch und stelle fest, dass ich sehr oft nicht weiss ob ich die MwSt beruecksichtigen muss 😕 . zB beim Bilden von Rueckstellungen usw. Hat jmd ein allgemeines Konzept Parat? Vielen Dank! simf
Konzept Nr. 1:
Man zähle die Anzahl der angebotenen Lösungen in den dafür vorgesehenen Feldern. Dann ist es nicht mehr so schwer
😀
Bsp.: Eine Forderung in Höhe von 5000 Euro + Mwst aus dem Vorjahr fällt wegen Konkurs aus
Bei der Lösung stehen
DREI Buchungssätze. (zur Info: der erste ist 141/140)
Konzept Nr. 2:
Rückstellungen werden
immer ohne Mwst gebildet.
Konzept Nr. 3:
Bei der Reduzierung der Rechnungsbeträge z. Bsp. durch Skonti, Boni oder Warenrücksendungen ist die Steuer herauszurechnen.
Konzept Nr. 4:
Man unterscheide Kauf auf Ziel und Verkauf auf Ziel. Berücksichtigen musst du natürlich nur, wenn angegeben. Der Unterschied besteht darin, dass du beim Einkauf anders buchen musst, als beim Verkauf.
Beispiel dazu ist KE4 Seite 27 (Aufgabe 12) Buchungssätze zu 2. und 4.
Verkauf: 140/830 und 140/175
Einkauf: 300/113 (im Beispiel noch 300/100) und dann 155/300
Konzept Nr. 5:
Bei Pauschalwertberichtigungen muss man daran denken, um die Mwst zu "bereinigen".
Ich hoffe das hilft etwas weiter.
Gruß, Michael