Info Vereinfachungsregel

Dr Franke Ghostwriter
Info: Vereinfachungsregel

Hallo alle,

es ist amtlich: die Vereinfachungsregel ist nach wie vor sowohl in den EA als auch in der Klausur im März anzuwenden.

Diese Info erhielten wir heute im SZ Neuss von unserem Mentor, Herrn Iffländer, der heute nach eigener Aussage "ein längeres Fachgespräch mit Herrn Dr. Wameling" hatte...

Volker
 
Vereinfachungsregel

Hallo zusammen,<o =""></o>

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zum Thema Vereinfachungsregel und ob man sie trotz Wegfall im Rahmen der Steuerreform vom 01.01.04 in den Klausuren anwenden darf oder kann, bin ich in meinen Unterlagen vielleicht auf etwas gestossen, was Licht in die Sache bringt. Im Kurs Jahresabschluss KE 3 Seite 35 oben (aktualisiert SS 04) steht nämlich folgendes:<o =""></o>

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„… Darüber hinaus darf handelsrechtlich eine aus dem ehemaligen Steuerrecht stammende Vereinfachungsregel für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens angewendet werden….“<o =""></o>

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Da wir uns in der Klausur hauptsächlich auf dem Gebiet des HGB befinden, sollte dort auch die Vereinfachungsregel angewendet werden dürfen.<o =""></o>
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Gruß

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Marcel<o =""></o>
 
Vereinfachungsregel

Hallo Volker,

ich wollte mit meiner Anmerkung zu diesem Thema eigentlich nur darauf aufmerksam machen, dass es schon eindeutig aus dem Skript hervorgeht, dass die Vereinfachungsregel anzuwenden ist. Meine Nachricht sollte lediglich für diejenigen, die das gerne schriftlich vorliegen haben, und die nicht die Zeit und Mühe aufbringen können, sich über dieses Thema Gedanken zu machen, eine Orientierung sein.

Marcel
 
Auf eine Frage betreffs der Vereinfachungsregel habe ich von der Fernuni diese Info erhalten und nach der verfahre ich jetzt auch. Es betraf eine Aufgabe wegen hohen und niedrigen Gewinnausweis:

"Bei der von Ihnen angesprochenen und mittlerweile abgeschafften Halbjahresregel handelt es sich um eine rein steuerrechtliche Vorschrift, die nach ganz herrschender Auffassung auch im Handelsrecht angewendet werden durfte, da sie nicht im Widerspruch zu den GoB stand.

Die Tatsache, daß die Halbjahresregelung nunmehr steuerrechtlich nicht mehr zulässig ist, ist hier unerheblich. Nach wie vor widerspricht es nicht den GoB, die Vereinfachungsregel handelsrechtlich anzuwenden.

Handelsrechtlich gesehen bleibt demnach alles wie gehabt.

Der Grund, warum in der Aufgabe nur bei der linearen Abschreibung pro rata temporis abgeschrieben wurde, ist ein anderer.

Wenn ich einen möglichst geringen Gewinnausweis wünsche, muß ich die Maschine möglichst hoch abschreiben. Je höher die Abschreibungen, desto geringer ist schließlich der Gewinnausweis. Aus diesem Grund wird die degressive Abschreibung gewählt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob ich die Vereinfachungsregel anwende oder nicht. Da ich einen möglichst geringen Gewinnausweis wünsche, wende ich die Vereinfachungsregel folglich an, d.h. ich schreibe, da Anschaffung im ersten Halbjahr, für das ganze Jahr ab. Würde ich monatsgenau abschreiben, wäre der Abschreibungsaufwand geringer und mein Ziel eines möglichst geringen Gewinnausweises verfehlt.

Wünsche ich nunmehr einen möglichst hohen Gewinnausweis, muß ich die Maschine möglichst gering abschreiben. Aus diesem Grund wähle ich die lineare Abschreibung. Auch jetzt stellt sich wieder die Frage, ob ich die Vereinfachungsregel anwende oder nicht. Da ich jetzt aber einen möglichst hohen Gewinnausweis wünsche, wende ich die Vereinfachungsregel nicht an und schreibe monatsgenau ab. Würde ich die Vereinfachungsregel anwenden, wäre der Abschreibungsbetrag höher und das Ziel eines möglichst hohen Gewinnausweises wird verfehlt."
 
Was soll das? Ich habe das gelesen, was du geschrieben hast.
Aber das war nur ein Satz. Keinerlei Erklärung wieso weshalb, steht alles erst im langen Text.
Die Vereinfachungsregel wurde nämlich abgeschafft. Wird aber noch angewandt und wieso, das wird dort alles erklärt.
So wie Du das oben schreibst, denken alle, dass sie doch nicht abgeschafft wurde, aber das ist ja nicht der Fall.

Also lese DU erstmal richtig. Bevor Du Kritik übst.

Denn solche kurzen Sätze, wie Du verwirren nur. Du musst nämlich nicht die Vereinfachungsregel anwenden, Du kannst es. Je nach dem wie es den Gewinn beeinflusst.

Bei linearen Abschreibungen wird monategenau abgeschrieben. Also hier wird die Vereinfachungsregel dann nicht angewandt.

Also verwirre die anderen nicht.
 
neanderix schrieb:
Du musst ja richtiggehend gepennt haben.

Anders ist nicht erklärbar, dass du meine Info wiederholst.

Du solltest es mal mit LESEN probieren und zwar *vor* dem Absenbden absolut hyperfluider Postings wie dem oben.

Volker


Hallo?!?
Können wir hier mal bitte ein wenig ruhiger bleiben? :dafuer:

Wir sind schließlich hier um uns gegenseitig zu helfen und nicht, um uns hier anzumachen und uns gegenseitig das Leben schwer zu machen!

Wäre Euch daher sehr dankbar, wenn Ihr hier in einem 'normalen Ton' miteinander umgehen könntet...

:jagenauso
 
Profilieren oder helfen?

neanderix schrieb:
Du musst ja richtiggehend gepennt haben.

Anders ist nicht erklärbar, dass du meine Info wiederholst.

Du solltest es mal mit LESEN probieren und zwar *vor* dem Absenbden absolut hyperfluider Postings wie dem oben.

Volker

Hallo,

eigentlich wollte ich mich ja zürückhalten, da ich es mir abgewöhnt habe, mich über so was aufzuregen. Offensichtlich gibt es auch hier Leute, die was zu kompensieren haben. Dieses Gehabe von wegen "Dann hast du offensichtlich dies und das nicht gelesen" oder "Da mußt du richtiggehend gepennt haben" hat doch in so einem Forum wie diesem nichts zu suchen. Es sollte völlig egal sein, wie oft man zu ein und demselben Thema schreibt und ob sich Wiederholungen ergeben. Es kann durchaus nützlich sein, Themen von verschiedenen Seiten zu beleuchten.

Aber scheinbar macht es manchen Leuten Spass, andere ewig zu verbessern anstatt mit ihnen zu diskutieren.

Das frustriert manchmal sehr.

Marcel
 
Daria schrieb:
Hallo?!?
Können wir hier mal bitte ein wenig ruhiger bleiben? :dafuer:

Wir sind schließlich hier um uns gegenseitig zu helfen und nicht, um uns hier anzumachen und uns gegenseitig das Leben schwer zu machen!

Im Prinzip ja. Nur regt es mich auf, wenn einer in ein Forum reinschneit, den Betreff nur halb, die bisherigen Postings gar nicht liest und dann ein Posting absetzt, in dem er das Ursprungsposting bestätigt.

Ich lese viel in foren und auch in Newsgroups; und solche Poster verschwenden schlicht die Zeit anderer.

Volker
 
Amber-Ann schrieb:
Die Vereinfachungsregel wurde nämlich abgeschafft. Wird aber noch angewandt und wieso, das wird dort alles erklärt.
So wie Du das oben schreibst, denken alle, dass sie doch nicht abgeschafft wurde, aber das ist ja nicht der Fall.

Falsch. Exakt dieselbe Mail wie du habe ich nämlich auch erhalten - weit vor meinem obigen Posting.

Denn solche kurzen Sätze, wie Du verwirren nur.

sie mögen *dich* verwirren. Aber nicht jeden.

Du musst nämlich nicht die Vereinfachungsregel anwenden, Du kannst es. Je nach dem wie es den Gewinn beeinflusst.

Falsch. Wenn du nämlich in der Klausur die Vereinfachungsregel nicht beachtest und steuerrechtlich vorgehst, bekommst du zwar eine nach Steuerrecht korrekte, für die Klausur jedoch flasche Lösung.

Bei linearen Abschreibungen wird monategenau abgeschrieben. Also hier wird die Vereinfachungsregel dann nicht angewandt.

Auch falsch.
Ob du die Vereinfachungsregel anwendest oder monatsgenau abschreibst, hat nichts mit der Abschreibungsmethode zu tun, sondern einzig damit, ob es zum gewünschten Ergebnis (niedriger oder hoher Gewinnausweis) führt.

Es gibt mind. eine Klausuraufgabe, in der bei degressiver Abschreibung monatsgenau und linear mit Vereinfachungsregel gearbeitet werden musste, um die richtigen Ergebnisse zu erhalten.

Du hast das Prinzip der Abschreibungen noch nicht verstanden, das solltest du noch mal üben. 😉

Volker
 
neanderix schrieb:
Im Prinzip ja. Nur regt es mich auf, wenn einer in ein Forum reinschneit, den Betreff nur halb, die bisherigen Postings gar nicht liest und dann ein Posting absetzt, in dem er das Ursprungsposting bestätigt.

Ich lese viel in foren und auch in Newsgroups; und solche Poster verschwenden schlicht die Zeit anderer.

Volker

Volker, ich versteh Dein Problem nicht!!! Wie du dich hier manchmal aufführst, das hat schon etwas pubertäres. (Möchte mich gleich bei den Tutoren entschuldigen, ich weiss, man sollte Ruhe bewahren, aber so eine Haltung nervt mich unheimlich).

Marcel
 
Steppenwolf schrieb:
Volker, ich versteh Dein Problem nicht!!! Wie du dich hier manchmal aufführst, das hat schon etwas pubertäres.
du musst das ja wissen.

(Möchte mich gleich bei den Tutoren entschuldigen, ich weiss, man sollte Ruhe bewahren, aber so eine Haltung nervt mich unheimlich).
Welche Haltung? Die, dass ich nicht dasselbe 5 mal im selben Thread lesen möchte?

Im übrigen habe ich an anderer Stelle schon mal geschrieben, dass meine Postings manchmal rauh klingen, aber dennoch keineswegs böse oder herabwürdigend gemeinst sind, und ich schon gar nicht irgendjemand angreifen möchte.

Ich schreibe halt oftmals extrem kurz und knapp, aus reiner Gewohnheit (Usenet) - und weil's Zeit spart, denn weder habe ich einen DSL-Anschluß mit Flat (ISDN-zeittarif) noch habe ich derzeit das Geld für eine Umstellung (Hartz IV Opfer)

Volker
Volker
 
neanderix schrieb:
Im Prinzip ja. Nur regt es mich auf, wenn einer in ein Forum reinschneit, den Betreff nur halb, die bisherigen Postings gar nicht liest und dann ein Posting absetzt, in dem er das Ursprungsposting bestätigt.

Ich lese viel in foren und auch in Newsgroups; und solche Poster verschwenden schlicht die Zeit anderer.

Volker

Ich habe das ganze Posting zur Vereinfachungsregel gelesen. Dort habe ich die von dir erwähnte mail nicht entdeckt.

Wenn ich was schreibe, kann ich nicht erstmal das ganze alte Forum durchforsten, ob nicht einer das bereits geschrieben hat. Außerdem war die mail ganz aktuell und es stand viel mehr.

Bin durch die Suchfunktion zu der EA Jahresabschluss gestoßen, wo Du eine mail vor Weihnachten mal erwähnt hattest.

Nicht jeder liest alle Postings und wenn es direkt um ein Postings zur Vereinfachungsregel geht, dann kannst das ruhig noch mal schreiben oder hättest am besten darauf verwiesen 🙂, dann hätte ich es sicher nicht nochmal geschrieben.
 
jetzt wurde hier soviel über die Vereinfachungsregel geschrieben. Was ist denn jetzt richtig? Könnte jemand bitte nochmal kurz und knapp in 2 - 3 Sätzen zusammenfassen wie und wann ich sie anwende?
 
1. Die Vereinfachungsregel ist in der Klausur im März anzuwenden. Das wurde uns auf der heutigen Veranstaltung in Hagen zum Jahresabschluss nochmal bestätigt.

2. Die Vereinfachungsregel ist im Anschaffungsjahr immer dann anzuwenden, wenn ein möglichst niedriger Gewinnausweis gewünscht wird.

3. Die Anwendung der Vereinfachungsregel ist unabhängig von der Abschreibungsmethode, d.h. sie ist gleichermaßen bei linearer und degressiver Abschreibung anzuwenden.

Volker
 
Uff! Gott-sei-Dank! Jetzt ist es raus!!!

Nach nur 18 Postings wurde die Angelegenheit schon geklärt. Klasse! Beeindruckend auch, dass weit über 3 Postings mit dem tatsächlichen Thema was zu tun hatten. 😉

Manchmal bin ich schon froh, ´ne Flatrate zu haben.......:confused
 
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