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Einsendearbeiten mit Musterlösung
Alle Gesetze online
Infos zur Klausur Recht 2
Vom Lehrstuhl gab es davon im Sommersemester 2004 folgende Nachricht. Bitte denkt daran, dass sich die Kursbetreuung von Semester zu Semester ändern könnte, so dass man auch bei einem anderen Lehrstuhl die Klausur schreiben kann.
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Vom Lehrstuhl gab es davon im Sommersemester 2004 folgende Nachricht. Bitte denkt daran, dass sich die Kursbetreuung von Semester zu Semester ändern könnte, so dass man auch bei einem anderen Lehrstuhl die Klausur schreiben kann.
Lehrstuhl schrieb:Sehr geehrte Kursteilnehmer,
aufgrund mehrfacher telefonischer Anfragen hier einige allgemeine
Hinweise zur Klausur, um Ihre Sorgen etwas abzumildern:
1. Es wird ein Fall gestellt, der gutachterlich zu lösen ist und der -
entgegen vielfacher Gerüchte - keinesfalls schwieriger ist als die
Einsendeaufgaben, wenn man einmal subjektives Empfinden in der
Klausursituation außen vor lässt
2. Es können alle Kurseinheiten abgefragt werden
3. Es ist kein vertieftes Wissen über den Inhalt der Kurseinheiten
hinaus erforderlich
4. Es wird nicht erwartet, dass Sie die Kurseinheiten auswendig können,
wohl aber, dass Sie die dort erläuterten Zusammenhänge und Methoden
verstanden haben
5. Es wird erwartet, dass der Sachverhalt genau gelesen wird und in der
Lösung nicht verändert, verbogen oder lebensfern ausgelegt wird
6. Es wird erwartet, dass die Lösung n u r die Fallfrage, aber eben
auch genau die Fallfrage beantwortet und auf die im Sachverhalt
angelegten Probleme/Fragen eingeht, also keine zwar Ihnen vielleicht
bekannte, aber n a c h d e m S a c h v e r h a l t fernliegenden
Fragen/Probleme beantwortet
7. Sie müssen nicht einen perfekten Gutachtenstil verfolgen, wohl aber
die relevanten Anspruchsgrundlagen und sonstigen für die Lösung
relevanten Normen finden und deren Tatbestandsmerkmale im einzelnen
prüfen. Prüfen heißt: In Erwägung ziehen, ob der Sachverhalt unter die
Norm fällt und sich mit Begründung dafür oder dagegen entscheiden. Es
kann durchaus auch mal (für eine gute Bewertung) erforderlich sein, eine
Anspruchsgrundlage oder Norm zu prüfen, deren Anwendung dann im Ergebnis
v e r n e i n t wird
8. Das richtige Ergebnis ist unwichtig und bringt für sich genommen k e
i n e Punkte
9. Das Erkennen der im Sachverhalt angelegten Probleme ist wichtig,
ebenso die für Ihre Lösung gegebene Begründung
10. Zeitmanagement ist wichtig: Lieber eine vollständige etwas
oberflächliche Lösung als nur eine Teillösung, die perfekt auf sämtliche
Details eingeht
Mit freundlichen Grüßen
U. Wackerbarth