Inhaltsangabe

Dr Franke Ghostwriter
in den Hinweisen des Prüfungsamts steht, dass am Ende der Diplomarbeit die verwendeten Gesetze in einem Verzeichnis aufgeführt werden. Gibt es dafür einen besonderen Anlass?
Schließlich führe ich die Gesetze im Literaturverzeichnis und die Paragraphen beim jeweiligen Zitat auf.

Wer weiß was?

Viele Grüße
 
Die Gesetze werden, zumindest wenn es mehrere sind, nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt sondern in einem eigenen Verzeichnis (Verzeichnis verwendeter Gesetzestexte).

Ggf. stimme Dich mit Deinem Betreuer ab, ob er ein eigenes Verzeichnis möchte oder aufgrund der geringen Anzahl von Gesetzen auf ein solches verzichtet.
 
auf der nächsten Seite. Ist dann auch der erste Punkt im Inhaltsverzeichnis.

Zu dem Gesetzesverzeichnis: normalerweise kommen Gesetzesnormen nicht in die Fußnote, sondern in den Fließtext. Das Gesetzesverzeichnis ist dann nötig um zu kennzeichnen, welchen Stand das Gesetz hat.

Z. B. EStG ... vom ...., zuletzt geändert durch... vom.
 
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