Insolvenz - Absonderung

Dr Franke Ghostwriter
Insolvenz - Absonderung

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand mit ein wenig Klarheit helfen:

Wenn ich die Absonderungen bei der Berechnung der zu verteilenden Masse berücksichtige, muss dann die Gesamtforderung (die abgesondert wird) berücksichtigt werden, oder nur die Restforderung (welche nach Verwertung bleibt)?

Ich habe es so verstanden, dass die Gesamtforderung abgezogen wird. Wenn eine Verwertung dieser Absonderung (z.B. Grundstück) nicht die gesamte Forderung abdeckt, so steht es dem Gläubiger frei, bei den nichtbesicherten Gläubigern die Restforderung einzufordern.

Bitte Hilfe, weil mich eine Mentorenveranstaltung verwirrt hat.

LG
Nina
 
Hallo

es stimmt das die gesamte Forderung abgezogen wird, d.h. minuns der Bearbeitungskosten die für den Verkauf der beweglichen Gegenstände durch den Insolvenzverwalter angefallen sind (§§ 170, 171 InsO)

bleibt nun der Erlös hinter der Forderung zurück erhält der Absonderungsberechtigte nun ein Gläubigerposition auf der Ebene der unbesicherten Gläubiger für den Restbetrag, d.h. er bekommt falls Insolvenzmasse nach den weiteren Belastungen wie Verfahrenskosten, ... noch vorhanden ist, einen Anteil der Restforderung in Höhe der Insolvenzquote.
Übersteigt der Verwertungserlös die Forderung erhält er trotzdem nur den Betrag in Höhe seiner Forderung und der Mehrwert geht an die weiteren Insolvenzgläubiger

so habe ich das verstanden
Tschau Max
 
Hallo Jasmin,
meinst Du die Veranstaltung letzten Samstag in Frankfurt? Wenn ja, ich habe bisher noch nichts erhalten.

Ja die meine ich. Na ja, mal Mail hinschreiben oder nächsten Samstag einfach mal nachfragen. Die Tabellen fand ich nämlich ziemlich hilfreich und Überblick-verschaffend 🙂. War ziemlich voll oder? Weißt du, mit welcher KE es weitergeht?

liebe Grüße
Jasmin
 
Jasmin,

Frau Galfe hat sich in einer Pause die EA angesehen und einen Überblich verschafft, wie die neue Reihenfolge ist. Ich gehe davon aus, dass die KE 2 und 3 Thema sein werden. Der Anfang war ja letzten Samstag ziemlich missglückt, dadurch dass das, was Sie erst machen wollte, uns nicht so wirklich interessierte, da es nicht Inhalt unserer KE war.

Voll war es, aber ich gehe davon aus, dass die Anzahl der Teilnehmer noch etwas abnimmt. Das erste Mal wollen sich viele die Veranstaltung ja erst mal ansehen, um zu sehen, ob es was bringt.

Ich hoffe zumindest, dass nächstes Mal viele Übungsaufgaben dran kommen, das mit den Rechtsformen hat mir nicht so viel gebracht, weil man es ja ganz gut auch lesen kann.

Gruß
Claudia
 
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