JETZT MAL KLARTEXT und bitte bitte

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Dr Franke Ghostwriter
JETZT MAL KLARTEXT und bitte bitte Hilfe

Ich bin echt genervt. Es gibt zwei Möglichkeiten um das Vordiplom zu bestehen. Entweder 7 aus 9 oder die Blockkompensation. Ich möchte einfach mal schwarz auf weiß irgendwo ganz klar erkennbar sehen, dass man wenn man sich für die Variante 7 aus 9 entscheidet, dass in Recht I durchgefallen sein kann, jedoch mind. 25% erreicht haben muss. Ich bin mit 39% durchgefallen und möchte einfach nur wissen ob ich die Klausur nun bestehen muss oder nicht. Nur leider habe ich beim Lehrstuhl keinen erreicht und auf der Homepage der FU nichts gefunden !Nur die Reform des Studienganges und dort sind Beispiele aufgeführt, jedoch nicht das Beispiel wenn man Recht I nicht bestanden hat. Angeblich soll es ein Schreiben geben, in dem es ganz genau steht. Soll jetzt von der FU verschickt worden sein, da sehr viele darüber diskutieren und keiner richtig weiß was Sache ist. Ich habe dieses Schreiben nicht erhalten. Falls Jemand einen Link weiß oder dieses Schreiben erhalten hat und es ins Forum stellen würde, wäre ich sehr dankbar. Langsam muss ich micht nämlich entscheiden ob ich die Klausur nochmal schreibe oder nicht. Und das ärgert mich!
 
Also nach der sieben aus neun Variante müsste das gehen...

aber, wenn Du es genau wissen willst, würde ich mich an Deiner Stelle mit dem Herrn Hoffmann bzw. jemand anderem aus dem Prüfungsamt kurzschliessen...

sprich...da eben anrufen...

Die Telefonnummern findest Du auf der FU Homepage
 
Ich habe den Brief erhalten, rate jedoch auch dazu beim Lehrstuhl nach zu fragen, denn in dem Brief steht drin, wenn man beide Klausuren (also Recht 1 oder 2) nicht bestanden hat...
Dies impliziert für mich, man muss durch beide durchgefallen sein!!
 
aber, wenn Du es genau wissen willst, würde ich mich an Deiner Stelle mit dem Herrn Hoffmann bzw. jemand anderem aus dem Prüfungsamt kurzschliessen...

sprich...da eben anrufen...

Die Telefonnummern findest Du auf der FU Homepage🙂
:genau: oder besser noch per Mail, dann hast Du was schriftliches...

Ich habe den Brief erhalten, rate jedoch auch dazu beim Lehrstuhl nach zu fragen, denn in dem Brief steht drin, wenn man beide Klausuren (also Recht 1 oder 2) nicht bestanden hat...
Dies impliziert für mich, man muss durch beide durchgefallen sein!!
kann auch nicht sein, weil StefanK hat ja auch nur Recht1 geschrieben.
 
ich habe diese Woche per E-Mail beim Prüfungsamt angefragt, aber bislang keine Antwort erhalten, nehme an, dass sie derzeit mit den Anfragen überlastet sind. Wollte nämlich wissen, ob ich mit den 33% meiner Recht I KLausur ausgleichen kann, muss allerdings noch 3 weitere Klausuren bis zum Vordiplom schreiben.
 
ich habe, nachdem ich eine E-Mail ans Prüfungsamt geschickt habe, folgenden Brief erhalten:

"Im Dezember des vorigen Jahres haben wir Ihnen in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr.4 mitgeteilt, dass die Teilgebiete Recht 1 und Recht 2 ersetzt werde durch das Modul Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts.

Daraus ergaben sich für das Bestehen der Diplom-Vorprüfung Folgerungen. U.a. wird das Bestehen der Diplom-Vorprüfung nicht verhindert, wenn das Modul Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts mit nicht bestanden bewertet wurde und wenn betimmte andere Bedingungen erfüllt werden.

Im Vorgriff auf diese Regelung können sie breits jetzt das Diplom-Vorprüfungszeugnis beantragen, wenn von Ihnen folgende Leistungen erbracht worden sind:

1. Sie haben von den neun Vordiplomklausuren (Recht 1 und Recht 2 zählen als ein Teilgebiet) mindestens sieben bestanden.

2. In den zwei nicht bestandenen Klausuren haben Sie jeweils mindestens 25 Prozentpunkte erreicht.

3. Der Durchschnitt der an der Fernuniversität absolvierten Klausuren muss mindestens 50 Punkte betragen.

Ergänzender Hinweis:

Sollten Sie beide Klausuren zu Recht 1 und Recht 2 nicht bestanden haben, wird nur die bessere der beiden Klausuren in das Vordiplomzeugnis aufgenommen. Sie können also noch in einem anderen Teilgebiet eine nicht ausreichende Leistung ausgleichen."

Soviel dazu 😀

Recht muss also nicht mehr zwingend bestanden werden, die beiden Teilgebiete Recht 1 + 2 werden bereits wie das neue Modul bewertet.

Grüße
Jan
 
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