Kabinett beschließt weitere Steuerentlastungen für Unternehmen

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Dr Franke Ghostwriter
Kabinett beschließt weitere Steuerentlastungen für Unternehmen
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Mittelstand in EinbeckWer von den Eltern einen Familienbetrieb übernimmt, soll künftig von der Erbschaftssteuer, zumindest zum Teil, entlastet werden.
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Berlin - Die Bundesregierung will trotz der scharfen Kapitalismuskritik in der SPD weitere Steuerentlastungen für Unternehmen durchsetzen. Das Kabinett billigte am Mittwoch Gesetzentwürfe zur Entlastung mittelständischer Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer und zur Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 19 Prozent. Mit beiden Vorlagen sollen Beschlüsse des Job-Gipfels von Mitte März umgesetzt werden. Koalition und Opposition streiten seither jedoch über die Finanzierung der Reformpläne. Trotz der Differenzen wird eine Einigung bis zur Sommerpause angestrebt.

Bei der Reform der Erbschaftsteuer hat Finanzminister Hans Eichel (SPD) eine Vorlage Bayerns und der Unions-Fraktion aufgegriffen. Danach soll die Erbschaftsteuer für Firmennachfolger, die Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten, gesenkt werden. Sie soll zunächst gestundet werden und nach zehn Jahren ganz wegfallen. Der Nachlass gilt nur für «produktives Betriebsvermögen». Auch sollen Besitzer großer Privatvermögen nicht von dem Vorteil profitieren.

In der SPD gibt es Kritik an diesen Plänen. Die Sprecherin der Parteilinken, Andrea Nahles, forderte in der «Süddeutschen Zeitung» eine stärkere Belastung großer Erbschaften. Regierung und Union streiten zudem darüber, wie Einnahmeausfälle der Länder ausgeglichen werden sollen. Bayern und die CDU/CSU-Fraktion wollen die Steuer auf Dividenden erhöhen und den steuerpflichtigen Anteil von 50 auf 57 Prozent anheben. Zudem verlangen sie einen Ausgleich vom Bund. Die Steuerausfälle werden auf 400 bis 450 Millionen Euro beziffert.

Eichel lehnt den Unions-Vorschlag als «ziemlich unverschämt» ab. Fast zwei Drittel der Senkung der Erbschaftsteuer, deren Einnahmen allein den Ländern zugute kommen, würden so durch Bund und Kommunen finanziert, bekräftigte er in der ARD. Die Erbschaftsteuer sei eine Ländersteuer, entsprechend könne es hier keine Finanzierungshilfen des Bundes geben, hatte Eichel bereits am Vortag klar gestellt.

Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) wies die Kritik zurück. Dem «Münchner Merkur» sagte er zudem: «Selbstverständlich werden wir für die Gegenfinanzierung aller steuerlichen Maßnahmen des Job-Gipfels nur ein Ergebnis akzeptieren, das Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen be- und entlastet.»

Aktionäre müssen derzeit im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens 50 Prozent der Dividenden versteuern. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte in seiner Regierungserklärung Mitte März ebenfalls eine höhere Dividendensteuer angekündigt. Der Schritt ist jedoch vorerst nicht mehr Teil von Eichels Konzept für die Finanzierung der Ausfälle von 5,2 Milliarden Euro durch die Körperschaftsteuersenkung. Eine höhere Dividendensteuer ist bei Rot-Grün generell nicht vom Tisch.

Die Reform der Erbschaftsteuer für Firmenerben sowie die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent hatte Schröder auf dem Job-Gipfel Mitte März mit den Unionsspitzen Angela Merkel (CDU) und Edmund Stoiber (CSU) vereinbart. Die Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften, die den Großteil des Mittelstandes stellen, sollen über eine höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer entlastet werden. Die Union lehnt Eichels Finanzkonzept für die Körperschaftsteuersenkung ab.

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© dpa - Meldung vom 04.05.2005 11:32 Uhr

Quelle: https://portale.web.de/Finanzen/Steuern/msg/5799091/
 
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