Kalendergeschäft

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Dr Franke Ghostwriter
Vielleicht eine etwas dumme Frage, aber komm grad echt nie dahinter:

Warum sind die Klauseln "4 Wochen nach Lieferung" oder "30 Tage nach Rechnungsdatum" (vgl. KE 4 Seite 48) keine Kalendergeschäfte. Rein der Logik nach, kann man doch ganz genau nach dem Kalender bestimmen, wann eine Leistung fällig ist wenn sie 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig ist, oder? Vielleicht grübel ich ja auch zu sehr drüber nach, aber es würde mir evtl. helfen, wenn mir einer mal seine Sicht der Dinge erklärt. Vielleicht versteh ich es ja dann...😱
 
ja ist schon komisch diese Bestimmung:
Warum sind die Klauseln "4 Wochen nach Lieferung" oder "30 Tage nach Rechnungsdatum" (vgl. KE 4 Seite 48) keine Kalendergeschäfte.

Ich kann mir das nur so erklären. Die Kalendergeschäfte müssen klar kalendarisch bestimmbar sein so z.B. spätestens ende Juni(30.xx.xx) oder zum 15.xx.xx!
4 Wochen nach Lieferung (Wann kam die Lieferung?) oder 30 Tage nach Rechnungsdatum (da müsste es dann heisen Rechnungsdatum 12.xx.xx und die Rechnungsfälligkeit 30 Tage zum 15.xx.xx fällig und nicht nur 30 Tage sagen!) sind schwammig und nicht klar bestimmbar.

Hoffe es ist Dir klar 🙂

Bei weiteren Fragen sende mir einfach eine pn, ich finde das super wenn Fragen aufkommen, denn dann muss ich selber nochmal schön den Aufarbeiten und mir werden dann auch Sachen klarer.
 
Kalendergeschäfte sind nur vom Kalender abhängig und von keinem vorgelagerten Ereignis.

Die Lieferung oder der Rechnungserhalt wären ein auslösendes Ereignis, welches wiederum nicht eindeutig bestimmt ist (stell Dir vor der Drucker beim Lieferanten ist kaputt und die Rechnung geht erst Tage später raus - wie sollte das der Kunde erahnen können).

LG Nina
 
danke für die Antworten. Jetzt erscheint es mir auch klarer. 🙂 Normalerweise kann Recht ja so einfach sein, aber dieses Juristendeutsch kann mich schon man zur Verzweiflung bringen...😱
 
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