Kaminecke

Ich muss die Flasche heute wieder alleine leeren
smilie_trink_031.gif

Im TV kommt ja auch wieder nix gescheites 😱
 
DerBelgarath schrieb:
"Die Frau zu beglücken" gelingt mir noch oft genug, hat bei mitterwelie vier zu ernährenden Kindern aber nicht mehr alleroberste Priorität ... 🙄 😉 😀
So genau wollt ichs gar nicht wissen
s2a.gif


Tja juristisch spannendes hab ich nicht zu berichten: obwohl, da fällt mir ein, die Eintrittspreise in unserem Schwimmbad sind europarechtswidrig :eek
 
Es gibt unterschiedliche Tarife für Bewohner und Nicht-Bewohner der Stadt.
Das stellt eine mittelbare Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit dar, da in der Regel die Nicht-Bewohner der Stadt überwiegend ausländische Touristen sind. Und das ist nach Art. 12 EGV verboten.
Gut, nun ist das hier die Schweiz, und nicht die EU, aber hier hat man bilaterale Verträge die das gleiche Verbot beinhalten (kenn nur den Paragraphen nicht).
 
Dazu gab es wohl noch keine EuGH-Entscheidung 🙄
Momentan werde ich immer zugeschüttet mit EuGH-Urteilen die wir lesen müssen. Da lernt man immer eine Menge über das Leben. Insbesondere der Alkohol hat das Europarecht entscheidend weitergebracht. Da gibt es ja z.B. das Cassis-de-Dijon-Urteil. Am Interessantesten daran ist eigentlich die Argumentation der deutschen Regierung warum dieser niedrigprozentige Alkohol nicht als Likör in Deutschland auf den Markt gebracht werden darf. Wenn der deutsche Verbraucher nämlich Likör kauft, dann will er auch ausreichend Alkohol haben, und wenn da weniger drin ist, dann trinkt er mehr :confused
 
Nein zum Glück nicht. Nachts muss ich auch immer das Fenster aufmachen, sonst "bade" ich in meinem Bett 😱
Und wenn man dann die Augen zumacht, fühlt man sich wie auf der Almhütte: Vor meinem Fenster grast eine Herde Kühe - traditionell mit Kuhglocke :cool
 
Jaja, wenn mich meine wirren Gedanken zur Ruhe kommen lassen, gehts recht gut. Leider schlafen Kühe irgendwie nicht 😕 Es bimmelt jedenfalls die ganze Nacht.
 
Wirf noch einen Holzklotz rein, bin noch etwas länger am Rechner.

Clairchen, dann brauchst Du wenigstens nicht bei Bauer sucht Frau teilnehmen, wenn Du dieses landwirtschaftliche Flair eh schon vor Deinem Fenster hast.
 
Also der Fall:

Ich wollte ein Haus in Würzburg kaufen. Ich hatte dabei die glorreiche Idee einen Hausinspektor F zu beauftragen. Es wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen mit AGB'S. EIn Rücktritt ist nur schriftlich vor Ausführung möglich.

Der Vertrag wurde von mir unterzeichnet am 1.3. Daraufhin beauftrage der Hausinspektor einen Architekten vor Ort der sich mit dem Makler W in Verbindung setzen sollte um einen Termin für die Inspektion zu vereinbaren. Am 9.3 erhielt ich dann von dem Hausinspektor folgende Mail.

"Lt Rücksprache mit dem Makler liegt eine Kaufzusage für das Wochenende vor. Eine Hausinspektion ist deshalb wenig sinnvoll. Hr. W wird sich aber mit ihnen in Verbindung setzen. Wie sollen wir uns weiter verhalten".

Daraufhin erklärte mir der F, dass in 80% der Fälle das Haus noch nicht verkauft ist und ich noch Chancen hätte. Ich machte den Hausinspektor darauf aufmerksam, dass ohne meine Zustimmung keine Inspektion durchzuführen sei.

Am 18.3. bekam ich dann Post von dem F. Die Inspektion wurde durchgeführt. Ebenfalls lag eine Rechnung über 1000€ bei. Nach Rücksprache bei dem F wurde mir erklärt, dass das Haus nun doch zu haben sei. Deshalb habe man schnellstmöglich eine Inspektion durchgeführt. Außerdem bestehe ja ein schriftlicher Vertrag und ein schriftlicher Rücktritt wurde nie erklärt. Außerdem wäre ich ja im Urlaub und deshalb nicht zu erreichen gewesen was so nicht stimmte.

Nach Rücksprache mit dem W am 19.3 wurde mir am 20.3. erklärt dass das Haus verkauft ist. Am 19.3 wurde zwar von mir ein Betrag genannt den ich maximal bezahlen würde ein Angebot oder gar Verhandlungen waren nicht mehr möglich.

F forderte dann von mir 1000 € . Nachdem ich die Leistung endgültig verweigerte kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht . Was meint ihr wie das ganze wohl gelaufen ist?
 
Klingt spannend. Kannst du denn beweisen, F angewiesen zu haben, nicht ohne deine Zustimmung weiter etwas zu unternehmen und wie hat er darauf reagiert? War sowas im Vertrag vorgesehen?
Freut mich ja dass jemand in meine Heimat ziehen will
 
Klingt spannend. Kannst du denn beweisen, F angewiesen zu haben, nicht ohne deine Zustimmung weiter etwas zu unternehmen und wie hat er darauf reagiert? War sowas im Vertrag vorgesehen?
Freut mich ja dass jemand in meine Heimat ziehen will 🙂
Also die Frage war ob die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Das Telefongespräch war ohne Zeugen d.h. man konnte nichts beweisen.

Übrigends hab ich in Würzburg schon mal 8 Jahre gewohnt
 
schöner Fall Gordon!

Der Anspruchsteller muss die anspruchsbegründenen Tatsachen darlegen und beweisen, dem Anspruchsgegner obliegt die Beweislast der rechtshindernden und rechtsvernichtenden Einwendungen.

Der Vertragsschluss steht unbestritten im Raum. Wenn Du Dich darauf berufst, Du habest den F angewiesen, keine Inspektion vorzunehmen, was Grundlage des Vergütungsanspruches für die Tätigkeit darstellt, so bist Du hierfür in der Beweispflicht. Gelingt es Dir nicht, so könnte man noch die Tatsache, dass das Haus zeitnah an jemanden anderen verkauft wurden heranziehen, die Inspektion sei nicht notwendig gewesen. Das Eis ist aber dünn.

Ich denke, Du wirst zur Zahlung verurteilt werden. Aber die Berufungssumme ist ja erreicht.

@ BelGerath: Tolle Idee, dieses Forum!
 
Wenn Du Dich darauf berufst, Du habest den F angewiesen, keine Inspektion vorzunehmen, was Grundlage des Vergütungsanspruches für die Tätigkeit darstellt, so bist Du hierfür in der Beweispflicht.
Sorry, ich versteh noch nicht ganz was du meinst.
Also ein Vertrag liegt vor, nach dem der F die Inspektion vornehmen soll gegen Zahlung durch G.
Wenn jetzt G den F anweist, (vorläufig?) keine Inspektion durchzuführen, soll das ein Rücktritt sein?
Ist das eigentlich ein Dienstvertrag?
 
Der Herr M ist weg, jetzt müssen wir unsere Fragen selbst beantworten.


Herr M schaut nur gelegentlich vorbei.

Ist egal, was für ein Vertrag. Es geht um die Beweislast!

Derjenige, der Beweisbelastet ist und den Beweis nicht erbringen kann, verliert den Rechtstreit. Wenn G also sagt, er habe F nicht angewiesen, in diesem speziellen Fall nicht mehr tätig zu werden, dann trifft ihn hierfür die Beweislast.

Anderenfalls durfte F oder ein von diesem Beauftragter die Inspektion durchführen. Hieraus folgt, dass G nicht erheblich gegen den Anspruch des F auf Zahlung vortragen kann, der Anspruch schlüssig ist und G zur Zahlung verurteilt werden wird.

Es wird sich wohl um ein Geschäftsbesorgunsgvertrag handeln mit dienstvertraglichen Charakter.

Beweislastregeln sind das A und O im Prozessrecht.
 
Also mir wurde gleich gesagt, dass es in einem Verfahren vor dem Amtsgericht auf einen Vergleich rausläuft. Ich habe dann diesem zugestimmt, weil es mich genervt hat und zum einen weil ich befürchten mußte zu verlieren. Der Inspektor hat dann auch zugestimmt weil er sich auch nicht sicher war zu gewinnen. Außerdem wollte er nicht noch zu einer weiteren Verhandlung anreisen ist ja auch mit Kosten verbunden.

Aber juristisch gesehen kam es zu keiner Entscheidung. Die Richterin hat immer nur die kritischen Punkte aufgegriffen, wieso der Inspektor sich nicht mehr gemeldet hat und einfach die Inspektion durchführte wieso ich nicht schriftlich zurückgetreten bin. Es kam nix raus. Von dem her gibt es auch keine Lösung! Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat sollte man auf jeden Fall nur klagen wenn man sich sicher ist zu gewinnen.
 
Und irgendwie ist es ja auch viel stressfreier für den Richter wenn er nicht auch noch den ganzen Schreibkram mit dem Urteil hat, sondern recht schnell und einfach einen Vergleich raushauen kann. :fiesgrins
 
Darum gehts ja bei den ganzen Vergleichen bzw. den vorgeschalteten Güteverhandlungen - Gerichte entlasten.
Und angeblich führt das zu mehr Rechtsfrieden, weil dann die Parteien sich mehr mit dem Ergebnis identifizieren können.
 
Leider, leider. Und da wundern sich die Medien und Politiker über Politikverdrossenheit. Aber mit Ecken und Kanten schlüpft es sich halt nicht so schnell an die Spitze der politischen Nahrungskette. Im aktuellen Kabinett sitzen ja auch mindestens drei Herren, die sehr "glatt" wirken. :feiff
 
DerBelgarath schrieb:
Und wenn Ihr schon mal nen Glühwein aufsetzt, ist sicher auch keiner böse, der etwas später hinzukommt! 😎
Ich hätte auch einen Christstollen dazu spendiert, aber den mußte ich zurücktragen weil er verschimmelt war 😱
igitt, zum Glück vorm ersten Reinbeissen gesehen 😱
Rückgabe/Umtausch wurde aber nicht zum juristischen Problem
 
DerBelgarath schrieb:
Ihr kauft öfter schimmeligen Christstollen? 😱 😱 😱
Mist wieder nicht aufgepaßt, daß hier jeder Satz genau zerlegt wird 🙂

Dummerweise mußte ich dann am Sonntag nachmittag darben, derweil sich der Gatte das Früchtebrot einverleibte, das ich überhaupt nicht mag
 
Da zeigt es sich: Die alte Schule des Gentlemen-Verbrechers ist auch nicht mehr was sie mal war. In Zeiten von DNA Tests etc. stirbt diese Gattung dann wohl aus.
 
*ein paar Scheite mehr aufs Feuer legend*
Mann ist das ein Mistwetter, ideal um den Kamin mal ordentlich zu befeuern und dazu mach ich mir noch nen schönen Ostfriesentee. Muss schließlich noch arbeiten. Nach Glühwein, der durchaus angebracht wäre, komme ich nicht mehr dazu.
 
*Seufz*
Abends am Kamin hat man wenigstens Ruhe vor klingelnden Telefonen und ähnlichen Arbeitsstörern. Oder man kann sie ab einer bestimmten Uhrzeit zumindest gesellschaftlich akzeptabel ignorieren - also die Anrufer, nicht die Telefone - und am nächsten Tage zurückrufen.
 
DerBelgarath schrieb:
...seinen Tee mit Kluntjes und Wulkje genießt ...
c035.gif
hmm, da muss ich mich jetzt als absoluter Kulturbanause outen: Nix mit Kluntjes oder Wulkje sondern Süßstoff und fettarme Milch . . . Der Kalorien wegen, Weihnachten mit den Kalorienbomben kommt noch früh genug.
 
Das ist ja ein Service, ich nehme von dem Rotwein, bei dem ist zum Glück immer erst das
4 Glas schlecht, beim Glühwein schon immer das erste. Ist irgendwas drin was, ich nicht vertrage
 
Ist für die Reihenfolge des Geschmacks wichtig: Erst bitter, dann sahnig und dann mit dem Kluntje ordentlich süss. Kleine kulinarhistorische Besserwisserei am Rande
 
Oh, das ist aber nett hier, Ratgeber für kulinarische Genüsse, das mit den Sahnehäubchen hört sich gut an, werde ich auch ausprobieren, im Winter liebe ich Tee und sonstige kulinarische Genüsse, was ich leider auch nicht verstecken kann.

Gegen kalte Füße helfen übrigens Bundeswehrsocken, die sind zwar nicht schick und die Nacht dürfte eher unsexy verlaufen, aber warme Füße garantiert.
 
Und in Mengen genossen, kommt die unschönste Wirkung erst am nächsten Morgen, wenn der Kopp nicht mehr durch die Tür passt - Insofern ähnlich wie beim Glühwein
 
Gute Nacht, diskutiert das unter euch aus, da will man ja nicht stören, ich war schließlich auch mal 27 und Schokolade hat mir nichts aus gemacht.

Vielleicht bis morgen, würde mich freuen
 
Heute hatte ich wieder Stress wegen Wohnungssuche und immer wenn ich denk, jetzt hab ichs, vereitelt wieder irgendetwas meinen Erfolg. Das geht mir ziemlich auf die Nerven. Wieder ein Grund mehr nichts zu lernen. Dabei muss am Dienstag die EA von BGBIV in Hagen sein und ich habe noch nichts dafür getan 🙄
Aber jetzt erstmal ausspannen. :cool
 
Oben