kann mir jemand helfen?

Dr Franke Ghostwriter
ich habe vor 3 Semestern BWL II, BWL III und Recht I belegt und die Einsendarbeiten für die Zulassung zur Klausuren bestanden. Die Klausuren habe ich aus Zeitgründen leider noch nicht geschrieben da ich geschäftlich viel unterwegs bin. Meine Fragen:


1): bis wann kann man BWL II, BWL III und Recht I schreiben und bis wann sind die alte Unterlagen Klausrelevant

2):Unter welche Nummer kann man sich für BWL II und BWL III für die Klausur im März 07 Online anmelden.

3): Bei Recht I habe ich vor zwei Semestern, zwei Einsendearbeiten Online bearbeitet, ich habe leider kein Nachweis bekommen dass ich sie bestanden habe, kann ich trotzdem die Klausur im März 07 mitschreiben?

Ich bin für jede Helfe sehr dankbar
 
simsim!
Zu 1. Wende Dich an den jeweilige Lehrstuhl
Zu 2. Modulhandbuch, Link siehe meine Signatur
Zu 3. Die zuständige Stelle ist das Prüfungsamt:
Tel. 02331/987-2433
Fax. 02331/987-4759
Cu
@steix
 
Wenn man im SS 07 BWL II belegt, bekommt man dann schon die neuen Materailien zugesandt oder wird erst ab 07/08 das neue Material eingesetzt?
 
ja, das ist richtig - die Lehrstühle wissen, wann sie den Kurs letztmalig überarbeitet haben, aber zur ergänzung und als "Selbsthilfe" - vieles kann man auch den diversen Infos, besonders den Anleitungen zur Belegung oder den Klausurinfos (Info 3) entnehmen.

die BWL 1-Kurse wurden kürzlich bereits überarbeitet, demnach müsstest Du Kurs 34 neu belegen wenn er älter als von SS 06 und Kurs 46 wenn älter als WS0607, Kurs 29 ist evtl. noch okay, wenn es die Version von vor WS06/07 war, Seite 148 in den Anleitungen zur Belegung

der Kurs für BWL 3 ist bereits überarbeitet im Einsatz, die Kursnrn. sind nun 40530 - 40533, siehe z.B. Seite 112 in den Anleitungen zur Belegung. Auf Seite 150 steht, dass 40530, 32 und 33 nicht neu belegt werden müssen, wenn du die letzte Version des Kurses 47 bzw. 81 hattest - wann der letztmalig überarbeitet wurde, weiß ich aber auch nicht😕.
Demnach brauchst Du wohl auf jeden Fall Kurs 40531 neu.
Eine Übersicht, wie sich alte und neue Kurse entsprechen, gibts auch beim Lehrstuhl.

Die Recht 1-Klausur kann mit dem alten Recht-Kurs (0009) letztmalig im September 07 geschrieben werden. Der Kurs wurde auch im WS06/07 überarbeitet, die letzte Version vorher wäre aber auch okay, wieder Anleitungen zu Belegung, Seite 148.
Maschinell einzusendende EAs kannst Du auch maschinell abrufen unter dem MKS-System. Dort müssten m.E. auch die älteren Semester drin sein, so dass du dir dein Ergebnis ausdrucken kannst.
 
Wo wir grad beim Thema Recht I sind:
Wenn man die Klausur Recht I im SS 07 schreibt und nicht bestehen sollte, wird der Klausurversuch dann für den überarbeiteten Kurs "Recht" angerechnet, oder hat man dann nochmals drei Versuche?
Cu
@sterix
 
Klingt gut! Wenn man die alte Recht Klausur besteht aber eher solala, kann man den überarbeiteten Kurs zur Notenverbesserung nutzen?

Eine Notenverbesserung im Sinne von "Freiversuch" gibt es nicht, da es sich um 2 eigenstaendige Faecher handelt.

Da man zwar ohne Probleme alle drei Faecher schreiben kann, aber nur noch ein Rechtfach belegt und abgeschlossen werden muss, vermute ich mal, dass man mit dem Pruefungsamt absprechen kann, welches Fach auf's Zeugnis kommt und in die Note eingerechnet wird. Verbindliche Aussagen kann natuerlich nur das Pruefungsamt selber machen.
 
Ich habe noch Recht 1 und 2 geschrieben und habe auf Antrag nur eine fürs VD berücksichtigen lassen, weil ich so im Schnitt eine Note hochgerutscht bin, aber die Klausuren waren vor der Übergangsregelung, das VD danach.
Ob es auch jetzt noch funktioniert und vorallem mit dem neuen Kurs, würde ich mit dem Prüfungsamt abklären.
 
Wow, ich war ein paar Stunden weg, und auf einmal habe ich so viele Antworte bekommen. Respekt! Vielen Dank an euch alle. Meine Fragen sind soweit beantwortet
 
Oben