Nein, es gibt keine §§ hierzu!
Im kaufmännischen Bestätigungsschreiben wird nur wiederholt, was bereits mündlich vereinbart war, um so gewissermassen Rechtssicherheit zu erlangen (was schwarz auf weiss steht, ist beweissicherer als mündliche Vereinbarungen). Notwendig ist das natürlich nicht, denn echte Kaufleute können Verträge auch mündlich schliessen.