Kaufvertrag mit Formvorschriften

Dr Franke Ghostwriter
folgende MC-Aufgabe ist mir untergekommen. Und ich kann mir die Lösung nicht ganz erklären:

Fall:
V verkauf K ein Grundstück für EUR 150.000,--. Bei der notariellen Beurkunden geben sie aus steuerlichen Gründen aber nur einen Kaufpreis von EUR 135.000,-- an. V und K erklären die Auflassung und K wird als Eigentümer eingetragen. V verlangt von K Kaufpreiszahlung

a. Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
b. V hat Anspruch auf EUR 135.000,--
c. V hat Anspruch auf EUR 150.000,--


So - welche Lösung würdet Ihr nun vorschlagen?

Mein Tipp war: b
Aber - c soll richtig sein!

Warum?
 
Hi,

folgende MC-Aufgabe ist mir untergekommen. Und ich kann mir die Lösung nicht ganz erklären:

Fall:
V verkauf K ein Grundstück für EUR 150.000,--. Bei der notariellen Beurkunden geben sie aus steuerlichen Gründen aber nur einen Kaufpreis von EUR 135.000,-- an. V und K erklären die Auflassung und K wird als Eigentümer eingetragen. V verlangt von K Kaufpreiszahlung

a. Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
b. V hat Anspruch auf EUR 135.000,--
c. V hat Anspruch auf EUR 150.000,--


So - welche Lösung würdet Ihr nun vorschlagen?

Mein Tipp war: b
Aber - c soll richtig sein!

Warum?

Die Vereinbarung über EUR 135.00 ist nach §117 I (Scheingeschäft) nichtig. Der Vertrag über EUR 150.000 ist nichtig wegen Formmangels §125 Satz 1. Der Formmangel wird aber durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch geheilt.

Hoffe geholfen zu haben
 
Ah - es fiel mir gerade, als ich die Antwort gelesen habe, wie Schuppen von den Augen.
Das schlimme ist, ich habe die gleiche Frage schon mal in der Klausurvorbereitung gestellt.
Kurzzeitgedächtnis sage ich da nur! :lol:

Ich hoffe, ich merke mir jetzt Deine Erklärung bis nach der Klausur!
(zur Klausur - reicht ja nicht! *grins*)
 
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