ich habe mal eine Frage zur ÜA 2.11 aus KE3: wieso können wir bei einer Zwischenfinanzierung über die subjektiv erwarteten Kassageschäfte in t=1 eine Mittelanlage (zu r=7%) in Höhe von 1.051 GE tätigen (2. Tabelle S. 165)?
Das zugrunde gelegte Bsp. 2.08 sieht doch diese Begrenzung explizit vor und so wurde es auch in der Beispielaufgabe berücksichtigt... :confused
Das zugrunde gelegte Bsp. 2.08 sieht doch diese Begrenzung explizit vor und so wurde es auch in der Beispielaufgabe berücksichtigt... :confused