mir ist gerade eine Frage wieder aufgetaucht zum Recht der Leistungsstörung, KE1 S. 64, Kalendergeschäft. Dort heisst es in Bsp oben
"bei den Klauseln 4 Wochen nach Lieferung oder 30 Tage nach Rechnungsdatum" ist die Leistungszeit nicht allein anhand des Kalenders zu bestimmen"
Selbe Seite 64 unten, Abschnitt c), Bsp:
"[...] innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnungserteilung [...] lässt sich eine kalendermäige Berechnung anstellen"
Wo ist der Unterschied? Warum geht das bei der "14 Tage nach Rechnungserteilung" aber nicht bei "30 Tage nach Rechnungsdatum" ?
Schöne Grüße und danke für Hilfe!
"bei den Klauseln 4 Wochen nach Lieferung oder 30 Tage nach Rechnungsdatum" ist die Leistungszeit nicht allein anhand des Kalenders zu bestimmen"
Selbe Seite 64 unten, Abschnitt c), Bsp:
"[...] innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnungserteilung [...] lässt sich eine kalendermäige Berechnung anstellen"
Wo ist der Unterschied? Warum geht das bei der "14 Tage nach Rechnungserteilung" aber nicht bei "30 Tage nach Rechnungsdatum" ?
Schöne Grüße und danke für Hilfe!