Kilometerpauschale - Dienstwagen, Experten

Dr Franke Ghostwriter
Kilometerpauschale - Dienstwagen, Experten

Hallo,

stehe vor einem kleinen Problem und hoffe, dass mir vielleicht jemand einen kleinen Hinweis (gerne auch per Privatnachricht 🙂 geben kann.

1. Steuererklärung: Wenn man ca. 23 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt wohnt kann man derzeit für 3 Kilometer die Kilometerpauschale von der Steuer absetzen. Ich werde allerdings im kommenden Jahr einen Dienstwagen bekommen. Dann muss man neben den 1% Listenpreis auch irgendeine Entfernungssache versteuern.

Frage:
1) Ist es besser jetzt evtl. statt der 23 Kilometer 19 Kilometer in der Steuererklärung anzugeben wegen der Kilometersteuer die man bei einem Dienstwagen bezahlen muss?
2) Was ist das genau für eine Kilometer Steuer bei einem Dienstwagen?

Gruß und Danke für die Hilfe

Sapo
 
Frage:
1) Ist es besser jetzt evtl. statt der 23 Kilometer 19 Kilometer in der Steuererklärung anzugeben wegen der Kilometersteuer die man bei einem Dienstwagen bezahlen muss?
2) Was ist das genau für eine Kilometer Steuer bei einem Dienstwagen?

Gruß und Danke für die Hilfe

Sapo
1) das FA prüft ggf die Kilometerangaben nach !!!
und wird sich wundern, wenn die Entfernung jährlich schwankt !
2) Die Versteuerung betrifft die KM zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Genaue Formel habe ich nicht im Kopf 0,03% des Listenpreises x km oder so ähnlich
 
generell muss man unterscheiden wofür das Fahrzeug benuzt wird. Nutzt Du das Fahrzeug nur geschäftlich musst Du gar nix versteuern. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass das Fahrzeug am Firmensitz (oder einem Betriebsteil) verbleiben muss und die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches entsteht.

Die 0,03% Regelung verlangt Vater-Staat für die Nutzung des PKW´s von Deinem Wohnort an deine tägliche Arbeitsstätte. Es entsteht ein geldwerter Vorteil (bisher musstest Du ja auch irgendwie auf Arbeit kommen und hast dafür einen eigenen PKW gebraucht und die Aufwendungen dafür gehabt, Versicherung, Sprit usw.). Der Rechenansatz lautet
Bruttolistenpreis des Fahrzeuges mal 0,03% x tägliche km. Die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches bleibt weiterhin bestehen.

Die 1% Regelung ist für die reine Privatnutzung des PKW´s - hier entsteht ebenfalls wieder ein geldwerter Vorteil - gleiche Geschichte, wenn Du einen privat PKW hättest usw.
Rechenansatz lautet: Bruttolistenpreis des Fahrzeuges mal 1%
Die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches entfällt.

Die meisten Firmen erlauben Ihren MA das Fahrzeug privat zu nutzen, dann fallen (wie vermutlich bei Dir) die 1% und die 0,03% an. Dafür entfällt die Pflicht zum führen des FB´s. Sehr zu empfehlen, sowohl die Firma als auch der MA haben was davon, weil die FB´s vom Finanzamt seeehr streng kontrolliert werden.

Um das ganze in einer Rechnung mal zu verdeutlichen, wenn Du ein Auto bekommst mit einem Bruttolistenpreis von 20 T€ dann musst Du folgendes zusätzlich, zu Deinem momentan Bruttoentgelt, versteuern:

1% Regelung = 200 €
0,03% Reglung (bei 23 km) = 138 €
SUMME 338 €

Wie gesagt, der Betrag wird zusätzlich versteuert, jetzt kommt es auf Deine Steuerklasse an - LST-Klasse 1 zahlst Du selbstverständlich mehr, wie bei LST-Klasse 3.

Soweit ich weiß, kann man die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiterhin beim FA gelten machen, in der Einkommensteuererklärung - allerdings sind, dass nach momentaner Rechtslage eben lediglich die 3 km/tag.

Ich hab das alles auf die schnelle aus dem Kopf geschrieben, sollte ich irgendwo einen Denkfehler haben - kann mich gerne jemand berichtigen. Und solltest Du Sapo noch fragen haben, meld Dich ruhig - morgen bin ich wieder auf Arbeit, da hab ich meine Unterlagen zur Hand.... ansonsten müsste Dir das eigentlich auch Deine Personalabteilung erklären können - bzw. die Finanzämter sind bei sowas eigentlich auch immer sehr auskünftsfreudig. Naja, die Frage 19/23 km, würde ich nicht stellen 😉

VG Leloo
 
hmm leichenfleddern...

Tschuldigung, aber ich habe z.Z. ein ähnliches Problem, da
bald die nächste Steuererklärung ansteht.

Ich fahre einen Dienstwagen 1%+0,03% Regel. Ich fahre
fast jeden Tag direkt zum Kunden (120km), so das mein Arbeitsplatz dort ist.
Mein Arbeitgeber liegt auf halber Strecke (60km).

Die 0,03% werden bist zu meinem Arbeitgeber abgerechnet (60km).

Kann ich in der Einkommenssteuererklärung für die Kilometerpauschale die
vollen 120km anrechnen oder nur die 60km ?

Vielen Dank und Grüße Mako !
 
Das ist richtig, du kannst nur den km-Satz absetzen den den Du vorher in der Steuer angegeben hast. Ist bei mir auch so :-(
Mir wurde beim Finanzamt gesagt, das die anderen 60km vom Arbeitgeber bezahlt werden (Kraftstoff) und meistens dem Kunden auch in Rechnung gestellt werden. Daher darf ich die dann nicht absetzen.
 
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