Klage gegen Klausurbewertung

Dr Franke Ghostwriter
Freunde!
Ich habe mich entschieden gegen die Bewertung einer Klausur Klage zu erheben.

Könnt Ihr mir mal helfen wer in NRW der Klagegegner ist? Das Land, die FernUni oder die Fakultät?

Danke!!
 
das ergibt sich z.B. aus dem Impressum der Fernuni-Webseite:


Name des Diensteanbieters:​
FernUniversität in Hagen​
Rechtsform​
Körperschaft des öffentlichen Rechts​
Vertretungsberechtigter:​
Der Rektor
Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer​
Du müsstest also Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben gegen die Fernuni Hagen, vertreten durch den Rektor.

Eine andere Frage: Gibt es keine Möglichkeit der Remonstration? Ich bin hier an der Fernuni (noch) nicht eingeschrieben, daher kenne ich das System nicht. Aber früher an der Uni gab es immer eine Möglichkeit, zu remonstrieren. Das wäre, falls dem abgeholfen wird, auch ein deutlich schnellerer und kostengünstigerer Weg. Die Prüfungs- bzw. Beurteilungsentscheidung ist durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar.
 
Erstmal danke für Eure Antworten.

Remonstrationsmöglichkeit gibts gegen die Einsendearbeiten vermute ich. Bei jeder Klausur wird ein Widerspruchsverfahren durchgeführt, richtig mit Widerspruchsausschuss und so wie in einigen Bundesländern es den auch noch gibt. Fragt mich bitte nicht wieso jede Teilnote ein Verwaltungsakt sein soll?! Wollen die so haben...

Danke für den Hinweis. Wenn ich das jetzt richtig sehe, ist das Behördenprinzip in NRW wieder abgeschafft worden.
Rechtsträger sind auch Körperschaften usw. Hier wird dann wohl die Uni tatsächlich sein. Ist aber auch eine clevere Idee ins Impressum zu gucken...

Widerspruchsverfahren war erfolglos. Ganz komische Nummer, aber wohl nicht der einzige Vorfall dieser Art. Da die Fernuni hier mitlesen dürfte, möchte ich dazu nicht viel sagen.

Wenn du meine Meinung hören willst: Es gibt bessere LLM Studiengänge. Ich dachte, ich würde hier interessante Gedanken aufgreifen können und nach meiner Promotion ein wenig materielles recht wiederholen. Man lernt genau nichts. Entweder werden themen ewig breit ausgebreitet, wobei man schon ordentlich Leerzeilen schaffen muss, damit es nicht auffällt, dass ein normaler Dozent dieses auf 5 Seiten zusammenfasst; dazu noch einige Urteile reinkopiert und fertig. Dafür über 100 Euro abzuzocken dürtfe der teuerste Fehlgriff meines bisherigen Lebens sein, was Studiendinge angeht. Manche Module dagegen sind tatsächlich Spezialgebiete. Diese werden jedoch leider nicht systematisch erschlossen, sondern ein paar Meinungen des Dozenten aus dem Zusammenhang gerissen und vor die Füße geworfen....
Frohe Ostern!
 
Fragt mich bitte nicht wieso jede Teilnote ein Verwaltungsakt sein soll?! Wollen die so haben...

Vermutlich, weil alle Noten Bestandteil des Zeugnisses sind. In der Schule bildet sich die Zeugnissnote nicht nur aus mehreren Klausuren, sondern in der Regel auch aus der mündlichen Note. Deshalb ist eine Klausurnote in der Schule nicht zwangsläufig ein VA, sondern eher ein Realakt.

Hier macht es die FernUni ziemlich klug. Dadurch, dass die Klausurnote mittels VA bekannt gegeben wird, reduziert sich die Widerspruchs- und Klagefrist des Studenten dramatisch auf jeweils ein Monat (anstatt zwölf Monate für den Widerspruch).
 
Widerspruchsverfahren war erfolglos. Ganz komische Nummer, aber wohl nicht der einzige Vorfall dieser Art. Da die Fernuni hier mitlesen dürfte, möchte ich dazu nicht viel sagen.
Ich habe bisher gegen zwei Bewertungen Widerspruch eingelegt (einmal erfolglos und einmal sehr erfolgreich) und ich konnte keine Unregelmäßigkeiten feststellen. Aus meiner Sicht hat es sich also gelohnt.


Wenn du meine Meinung hören willst: Es gibt bessere LLM Studiengänge. Ich dachte, ich würde hier interessante Gedanken aufgreifen können und nach meiner Promotion ein wenig materielles recht wiederholen. Man lernt genau nichts. Entweder werden themen ewig breit ausgebreitet, wobei man schon ordentlich Leerzeilen schaffen muss, damit es nicht auffällt, dass ein normaler Dozent dieses auf 5 Seiten zusammenfasst; dazu noch einige Urteile reinkopiert und fertig. Dafür über 100 Euro abzuzocken dürtfe der teuerste Fehlgriff meines bisherigen Lebens sein, was Studiendinge angeht. Manche Module dagegen sind tatsächlich Spezialgebiete. Diese werden jedoch leider nicht systematisch erschlossen, sondern ein paar Meinungen des Dozenten aus dem Zusammenhang gerissen und vor die Füße geworfen....
Erstmal Hut ab, dass Du nach einer Promotion ein Masterstudium begonnen hast! Über den Inhalt und die Qualität der Lehrmaterialien kann man sicher streiten ... ich bin eigentlich ganz zufrieden.

Bzgl. Deiner Klage gegen die Klausurbewertung möchte ich Dir aus eigener Erfahrung und aufgrund dessen, was Freunde und Bekannte von mir erlebt haben, als sie gegen Bewertungen aller Art vorgegangen sind, ein paar Denkanstöße und Tipps geben: Zeige Deine Klausur und den Widerspruchsbescheid einem Bekannten/Freund, der von dem Rechtsgebiet Ahnung hat und der sich nicht scheut, Dir seine Meinung ins Gesicht zu sagen. Natürlich ist man von den eigenen rechtlichen Fähigkeiten und der eigenen Lösung überzeugt, aber dies kann den Blick auf eigene (offensichtliche) Fehler unmöglich machen. Ist eine Klage wirklich nötig (z.B. weil Du die Klausur nicht bestanden hast)? Oder ärgerst Du Dich "nur", weil man Deiner Rechtsansicht nicht gefolgt ist (an die Kosten und den Streß denken!!!)? Hast Du Dich nach einigem Nachdenken oder aus einem Impuls heraus zur Klage entschieden? Willst Du selber Klage erheben (davon gehe ich aus) oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen (würde ich empfehlen, da ein Dritter sachlicher (da unbeteiligt) an die Sache herangeht)?

LG
Nene
 
Nene,

danke für Deine Hinweise. Da hast Du sicher Recht. Gerade Juristen erheben zum Teil abenteuerliche Klagen.

Ich hatte dieses jedoch schon von einem befreundeten Richter dessen Kammer eine Zuständigkeit für Prüfungsrecht hat kontrollieren lassen. Der konnte auch nur den Kopf schütteln.

Mehr möchte ich hier erst einmal nicht sagen; soweit keine PM des VG rausgeht, melde ich mich dann in ein/ zwei Jahren dazu wie es ausgegangen sit...
 
Hab das mal (erfolgreich) durchexerziert. Zuständiges Gericht ist Arnsberg. Die Klage ist zu richten an den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Ganz einfach geht es zur Niederschrift (in Arnsberg vor Ort).

Grüße

Roman
 
Danke für Deine Antwort!

Ich hatte dieses jedoch schon von einem befreundeten Richter dessen Kammer eine Zuständigkeit für Prüfungsrecht hat kontrollieren lassen. Der konnte auch nur den Kopf schütteln.

Ich glaube, dass ich an Deiner Stelle auch so handeln würde!


Mehr möchte ich hier erst einmal nicht sagen; soweit keine PM des VG rausgeht, melde ich mich dann in ein/ zwei Jahren dazu wie es ausgegangen ist...

Das verstehe ich natürlich und ich wünsche Dir viel Glück!

LG
Nene
 
Ich plane auch gerade eine Klage - allerdings bin ich WiWi-Student. Ich bin überrascht wegen des Klagegegners. Ich meine, dass ich die Fakultät verklagen müsste!?? Weiß natürlich nicht, ob das hier überhaupt noch wer liest....
 
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