Folgende Hilfsmittel sind zugelassen:
der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck), ohne zusätzliche Eintragungen,
Taschenrechner (nicht programmierbar, ohne Druckwerk und ohne externe Kommunikationsmöglichkeit, z. B. über ein Netzwerk),
Gesetzestexte, insbes. wirtschaftlich relevante Gesetze wie z. B. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung (z. B. auch der "Schönfelder"); nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte).
Die Gesetzestexte und der Kontenplan dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen mit Textmarkern), aber keine zusätzlichen Eintragungen in Form von Zeichen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Zur Gliederung der Gesetzestexte verwendete Klebezettel dürfen keinerlei Beschriftung aufweisen. Unterstreichungen, Textmarkierungen sowie Klebezettel dürfen verschiedenfarbig sein. Die Gesetzestexte, der Kontenplan und ggf. genutzte Klebezettel dürfen auch während der Klausur nicht beschriftet werden.
Soviel steht zu dem Thema in der Studien- und Prüfungsinformation Nr. 3
Ich denke das sagt wohl alles, es dürfen keine Zeichen angebracht werden (also auch keine Pfeile)